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VIEL GETÖSE – WENIG WAHRHEIT …

Von Beginn an hat die Samtgemeindebürgermeisterin in der Diskussion um eine Unterbringung von Geflüchteten in der Samtgemeinde deutlich gemacht, dass nach Auffassung der Verwaltung das ehemalige Reitplatzgelände in der Gemeinde Jesteburg als Aufstellungsort für Wohncontainer „alternativlos“ sei.

Die Mehrheit im Jesteburger Gemeinderat hat diese Einschätzung stets in Frage gestellt. Nicht nur in der Gemeinde Jesteburg gäbe es weitere geeignete Flächen, sondern auch in den Gemeinden Bendestorf und Harmstorf stünden potenzielle Aufstellflächen zur Verfügung, die es zu prüfen gelte. Frau von Ascheraden ließ die Räte wissen, dass sie sich notfalls über diesbezüglich gefasste Ratsbeschlüsse hinwegsetzen wolle, weil sie ihrer Auffassung nach das Recht dazu besäße.

Dies hat die Samtgemeindebürgermeisterin letzten Endes auch getan – mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen. Mit ihrem eigenmächtigen „Handeln ohne Auftrag“ hat sie damit nicht nur den Geflüchteten, sondern auch den Jesteburger Finanzen und vor allem dem Ratsfrieden in Jesteburg einen Bärendienst erwiesen.

Und zu der Behauptung „Das Ende der Begrüßungskultur in Jesteburg“? möchte man nur ergänzen: „Wer mit Dreck wirft, darf sich nicht beschweren, wenn man dabei schmutzig wird … !“

 

Was ist denn nun wahr?

Ob und in welchem Umfang alle alternativ benannten Flächen jemals tatsächlich durch die Verwaltung geprüft wurden, kann leider bis heute nicht nachvollzogen werden. Gleiches trifft auf die Behauptung zu, dass sich das ehemalige Tagungshotel am Sandbarg keinesfalls für die Unterbringung von Geflüchteten eigne oder sich eine Verlängerung der bisherigen Unterbringung im Stubbenhof nicht ermöglichen ließe. Trotz längst beantragter Akteneinsicht verwehrt die Samtgemeindebürgermeisterin beharrlich den antragstellenden Fraktionen dieses in der Kommunalverfassung ausdrücklich zugestandene Recht mit der bisher einzigen genannten Begründung, sie wisse nicht, ob das wirklich nötig sei.

Tatsächlich hat Frau von Ascheraden mehrfach vergeblich versucht, vom Jesteburger Gemeinderat eine Freigabe für die Aufstellung aller Containeranlagen auf der Fläche des ehemaligen Reitplatzgeländes zu erhalten. Der Rat lehnte diesen Antrag jedes Mal mehrheitlich sachlich begründet ab. Die Verwaltungsleitung veranlasste kurzerhand trotzdem, wie zuvor angedroht, die Reitplatzfläche für Hundertausende von Euro für die Aufstellung aller Containeranlagen vorzubereiten. Eine Genehmigung besaß sie lediglich für eine deutlich kleinere Fläche, nämlich 3000 m² statt über 8000 m².

In der Diskussion, ob Schutzsuchende besser in Wohngebäuden oder in Wohncontainern dauerhaft untergebracht werden sollten, haben wir uns für Verhandlungen mit den Eigentümern der ehemaligen Seniorenanlage „Stubbenhof“ ausgesprochen. Von Seiten der Verwaltung hieß es, der Eigentümer hätte sich dazu bereits ablehnend geäußert. Ein einfaches „Nachhaken“ eines CDU-Ratsmitglieds ergab ein völlig anderes Ergebnis: Die Eigentümer signalisierten, dass sie sich eine fortgesetzte Nutzung der Wohnanlage für Schutzsuchende durchaus vorstellen könnten.

Wenn diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, ist es für uns selbstverständlich, dass die Samtgemeinde die eventuell nicht mehr benötigten Wohncontainer dem Landkreis zur Unterbringung von Asylsuchenden überlässt. Sollte sich die Flüchtlingssituation tatsächlich verschärfen, dürfte eine Veräußerung bzw. anderweitige Nutzung der Container das geringste Problem der Gemeinde darstellen!

Die Unterbringung in Containerriegeln, Turnhallen und anderen „Behelfsunterkünften“ darf unseres Erachtens erst dann den Vorzug erhalten, wenn alle besseren und menschenwürdigeren Möglichkeiten einer Unterbringung ausreichend geprüft und nachweislich ausgeschlossen werden mussten.

 

Was bleibt von dem ganzen Getöse übrig?

Der Landkreis könnte kurzfristig auf Wohncontaineranlagen für 126 Schutzsuchende zugreifen und damit in anderen Gemeinden in Turnhallen untergebrachte Geflüchtete eine bessere Unterkunft bieten. Die Behauptung, die Samtgemeinde bliebe nun womöglich auf den 4,5 Mio. Containerkosten sitzen, ist reine Mutmaßung und damit haltlose Panikmache!

Wir erläutern Ihnen die aktuelle Sachlage ausführlich in unserem nachfolgenden Beitrag. Dort finden Sie auch Grundrisse der Wohncontaineranlagen, deren Aufteilung in abgeschlossene Wohneinheiten besonders für Familien geeignet ist.

 

 

Ihre

UWG Jes!

CONTAINERSTANDORTE FÜR GEFLÜCHTETE
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