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Oberverwaltungsgericht gibt Hanstedt recht

Oberverwaltungsgericht bremst den Famila-Neubau aus

So wird es wohl nichts werden

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gibt Hanstedt (vorläufig) recht und setzt den Bebauungsplan einstweilig außer Vollzug.

Begründung:

  • Antrag ist zulässig – nicht alle „denkbaren Betrachtungsweisen“ bezüglich der Umsatzeinbußen für Hanstedt sind berücksichtigt worden.
  • Antrag ist begründet – der Bebauungsplan weist ein Gebiet aus, das nicht „städtebaulich integriert“ ist und der geplante Verbrauchermarkt ist ein Einzelhandelsgroßprojekt, dass Innenstadt relevante Auswirkungen hat.

Das geplante Famila-Projekt

  • ersetzt mit seinem Gesamtangebot große Versorgungsanteile, die normalerweise der „Innenstadt“ vorbehalten sind.
  • liegt außerhalb der Ortsmitte (Ortskern), dass von einer Ergänzung der Ortsmitteangebote nicht ausgegangen werden kann.
  • ist ein Einzelhandelsgroßprojekt und löst keinen Impuls für mehr Umsatz in der Ortsmitte aus (und seien es zumindest zusätzliche Parkplätze, die Besucher veranlassen würden, von dort in die Ortsmitte zu gehen).

Hintergrund:

Hanstedt befürchtete, dass über seinen am 26.05.2014 eingereichten Normenkontrollantrag (das geplante „Famila“-Projekt ist viel zu groß, beeinträchtigt den Einzelhandel in Hanstedt und stellt keine Verbindung zur Ortsmitte von Jesteburg dar) zu spät entschieden wird und der Landkreis eine Baugenehmigung für das „Famila“-Projekt erteilen wolle. Daher stellte Hanstedt am 14.07.2014 einen Normenkontrolleilantrag beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg.