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Bedeutung der einzelnen Parlamente

DIE DA OBEN, WIR HIER UNTEN…

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Wählerinnen und Wähler ihre Kandidaten in alle Parlamente (Gemeinderat, Samtgemeinderat und Kreistag) wählen.

Parteiunabhängige und lokale Ratsmitglieder, die keinen direkten Zugriff auf das Geschehen im Kreistag haben, leiden häufig unter einem Informationsdefizit gegenüber Abgeordneten, die einer überregionalen Partei (z.B. CDU oder SPD) angehören.

Deshalb ist es ein großer schritt zu mehr Gleichberechtigung, dass sich immer mehr unabhängige Wählergemeinschaften für die Kreisttagswahlen in einer gemeinsamen Liste zusammenschließen.

Bei der Kommunalwahl am 11.09.2016  ist es erstmals gelungen auf der „Freien Wähler“-Liste viele regionale und unabhängige Wählergemeinschaften zusammenzufassen. Somit kandidieren auch wir mit 3 parteiunabhängigen Jesteburger Kandidaten für den Kreistag.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Logik „Je allgemeingültiger eine Entscheidung, desto weiter „oben“ und je dorfbezogener desto „mehr vor Ort“ wird sie getroffen.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass lokale Besonderheiten in den Gemeindeparlamenten entschieden und übergreifende Themen auf der jeweils nächsten Ebene getroffen werden.

Europaparlament => Bundestag => Landtag => Kreistag => Samtgemeinderat => Gemeinderat


Auf Gemeindeebene teilen sich die Samtgemeinde und die einzelnen Mitgliedsgemeinden (Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg) die Zuständigkeiten.

Aufgaben der Samtgemeinden

Diese sind unter anderem zuständig für

  • die Aufstellung von Flächennutzungsplänen
  • die Grundschulen
  • das Feuerwehrwesen
  • die Abwasserbeseitigung
  • das Friedhofswesen, soweit nicht die Kirche zuständig ist
  • die Aufgaben des „übertragenen Wirkungskreises“ (z.B. Straßenreinigung, Gefahrenabwehr, Melde- und Passwesen, Standesamt, …)
  • die Kassengeschäfte der Mitgliedsgemeinden, Veranlagung und Erhebung von Gemeindeabgaben (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge

Die Mitgliedsgemeinden (Bendestorf, Harmstorf, Jesteburg) können einzeln oder gemeinsam der Samtgemeinde Aufgaben aus ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen.

Aufgaben der Mitgliedsgemeinden

Sie sind für alle anderen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Dies sind insbesondere:

  • Aufstellung von Bebauungsplänen
  • Straßenbau und -unterhaltung (außer Landes- oder Bundesstraßen)
  • Kindergärten
  • Bau und Unterhaltung von Fußwegen und Straßenbeleuchtung
  • Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinderspielplätze)
  • Kulturförderung
  • Öffentliche Grünanlagen

Beispiele:

Bildung:

Kindergärten und Grundschulen werden von den (Samt)Gemeinden betrieben. Oberschulen vom Landkreis. Universitäten vom Bundesland.

Die Grundsätze der Bildungspolitik (z.B. Ganztagsschulen) werden im Landtag festgelegt. Die weitere grundsätzliche Ausgestaltung (z.B. wo werden weiterführende Schulen betrieben) wird vom Kreistag bestimmt.

Bauen:

Ob Gebiete überhaupt besiedelt werden, legt grundsäzlich das Bundesland fest (Landesplanung). Die detailiertere Festlegung findet dann auf Kreisebene statt (Regionalplanung). Gemeinden werden bestimmte Entwicklungen und Versorgungsaufgaben zugeschrieben. Jesteburg ist zum Beispiel ein Grundversorgungszentrum.

Die (Samt)Gemeinde muss daher bestimmte Richtlinien in ihrer Ratspolitik berücksichtigen. Gleichzeitig bedeutet es auch, dass sie bestimmte Bauprojekte nicht umsetzen darf (z.B. große Verbrauchermärkte wie famila in Ortsrandlage).

Die Gemeinde ist jedoch autark in der detailierten Ausgestaltung ihres Gemeindegebietes (z.B. wie hoch, wie dicht soll bebaut werden). Wenn die Bedeutung einer Maßnahme überregionale Auswirkungen hat, muss der Landkreis seine Zustimmung geben.

Finanzen:

Die Gemeinde muss gewisse Aufgaben (und damit die Kosten) übernehmen = Pflichtaufgaben. Darüberhinaus hat sie einen Freiraum für weitere Ausgaben (z.B. Kunst und Kultur) = freiwillige Leistungen.