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BRUECKENSANIERUNG

GEMEINDE ÜBERNIMMT EINEN TEIL DER KOSTEN

(Bericht von der Gemeinderatsitzung am 02.03.2017)
Ein Landwirt in Thelstorf nutzt seine Brücke mit schweren Landmaschinen. Die Brücke leidet darunter und ist beschädigt. Kosten für die Reparatur: 26.000 Euro. Weil auch Wanderer diese Brücke nutzen, übernimmt die Gemeinde ein Drittel der Reparaturkosten (8.700 Euro).

Wir waren dagegen, weil das Kostenverhältnis nicht stimmt.

Unser Vorschlag war eine Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip: Die Gemeinde übernimmt ein Drittel der reinen Reparaturkosten (weil auch Wanderer diese Brücke nutzen), der Landwirt, als Verursacher der Schäden, übernimmt die notwendigen Ingenieurskosten vollständig und 2 Drittel der reinen Reparaturkosten.