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GESTALTUNGSSATZUNG ORTSMITTE

BEHUTSAME GESTALTUNG DER ORTSMITTE

– Fehlanzeige! –

(Bericht von der Gemeinderatsitzung am 05.04.2017)

Kosten: unbekannt – Schaden: hoch

Konsensfreudig und bürgernah will der Gemeinderat das Problem eines Satzungsverstoßes nachträglich heilen.

Wir widersprechen diesem Ansatz von Beginn an: Gleiches Recht für alle = Verstoß bleibt Verstoß. Hier sind Rückgrat und Haltung gefordert.

Leider halfen alle sachlichen Argumente nicht. Was uns sehr verwundert, denn in der Vergangenheit machte die Gemeinde Jesteburg alles richtig:

Sie erkannte bereits in den Siebzigern, dass Jesteburg eine außergewöhnliche Gebäudestruktur in der Ortsmitte hat. Sie schütze diese mit einer „Gestaltungssatzung für die Ortsmitte“ und veröffentlichte vor knapp einem Jahr eine aktualisierte Fassung. Damit alles fachlich korrekt wird, verließen sich die Ratsmitglieder auf die Empfehlungen ihrer eigens dafür beauftragten Sachverständigen.

Jetzt schlugen sie dessen Expertise einfach in den Wind: „Anthrazitfarbene Dacheindeckungen seien zeitgemäß und lockern das Ortsbild auf“, so sieht es die Mehrheit der Ratsmitglieder.

Der Sachverstand schien wie weggeblasen. Auch unser nochmaliger Hinweis auf den Bericht des Sachverständigen konnte die Mehrheit im Rat nicht beeindrucken:

Die Gutachter führten zum Thema Dacheindeckung aus:

„Ebenso wichtig wie die Wahrung der homogenen Dachlandschaft ist die Wahl der Materialien und Farben der Dacheindeckung. Die einheitliche Dacheindeckung ist für die geschlossene Wirkung der Dachfläche wesentlich. Typisch für Jesteburg ist die Verwendung von unglasierten Tonpfannen in rot bis rötlich braunen Farbtönen und Reetdeckung. Der Einsatz von glasierten Tonpfannen, bzw. anderen Dachdeckungsmaterialien wie z.B. Kunststoff, Dachpappe und Metall an geneigten Dächern würde der Gesamteindruck des Ortes erheblich stören.“

Wir halten diese Entscheidung des Gemeinderates für grundlegend falsch. Sie führt den Sinn einer Satzung ad absurdum. Die Satzung zur Gestaltung der Ortsmitte soll den historischen Charakter sicherstellen.

Jetzt aufgrund von aktuellen Trends diese Satzung bereits nach weniger als einem Jahr Gültigkeit anzupassen, bestätigt unsere Einschätzung, dass wenig nachhaltiges Denken die Ratsmehrheit dominiert.

Vor allem, wenn man den Hintergrund für diese erneute Satzungsänderung bedenkt:

Ein Bauherr verstößt gegen die bestehende Satzung, der Landkreis droht mit Ahndung des Fehlers und die Gemeinde knickt ein indem sie die Satzung nachträglich anpasst anstatt auf Durchsetzung der bestehenden Regelung zu pochen. Ein Armutszeugnis, das Tür und Tor für weitere Befreiungsanträge öffnet.