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NATURBÜHNE – Zuschuss statt Darlehen

VERDECKTE SCHENKUNG?

– Zuwendung ohne Gegenleistung

 

Leider konnte der Verein Naturbühne bisher seine Vorstellungen von einem erfolgreichen Betrieb der Veranstaltungsbühne auf dem VfL Jesteburg-Sportplatzgelände nur bedingt umsetzen. Die Nachfrage für Veranstaltungen bleibt hinter den Erwartungen zurück und die eigenen Veranstaltungen spielten in der Vergangenheit kaum Gewinne ein. Mit dem neuen Ansatz, Konzerte für bis zu 1.500 Besucher zu veranstalten, zeichnen sich auch erste finanzielle Gewinne ab.

Die Naturbühne wurde mit erheblicher Unterstützung der Gemeinde (zinsloses und unbefristetes Darlehen über 60.000 Euro plus u.a. weitere Zuschüsse für Gebäude und Beleuchtung) realisiert. 2012 war im Darlehensvertrag vereinbart worden, dass der Verein den Kredit immer dann tilgt, wenn er Einnahmen erzielt. Leider konnten in den vergangenen Jahren deshalb nur 500 Euro der Kreditsumme zurückbezahlt werden.

Die Konzerte mit TruckStop und Stefan Gwildis überzeugten den Verein, zukünftig als Veranstalter auf diese „Großkonzerte“ zu setzen. Auch diese Idee wurde von SPD, CDU und den Grünen unterstützt. Deshalb hat die Gemeinde auch die Kosten für das dafür notwendige Sicherheitskonzept übernommen.

Es gibt einen Darlehensvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein Naturbühne e.V., der die Rückzahlung klar regelt. Warum soll dieser jetzt einfach aufgehoben werden? Die Gemeinde hat den Verein bei der Verwirklichung seiner Projektidee tatkräftig unterstützt. Warum soll der Verein seinen Verpflichtungen jetzt nicht  nachkommen müssen? Kaum sind erste Einnahmen durch Wurst- und Getränkeverkäufe im Rahmen des Gwildis-Konzertes zu verzeichnen, sollen die Schulden  dem Steuerzahler aufgedrückt werden.

Die Ausschussmitglieder der SPD, CDU und Grünen stützen diesen Börner-Antrag und empfahlen diesem Vorschlag zu folgen.

Die UWG Jes! lehnt diese Vorgehensweise entschieden ab. Wenn schon die Kreditvergabe durch die Gemeinde Jesteburg rechtlich fragwürdig scheint, so kommt ein Erlass der Schulden für uns einer verdeckten Schenkung gleich.

Der Verein ist zu keinem Zeitpunkt durch die Darlehensverpflichtung in seinem Bestand gefährdet gewesen. Selbst wenn der Verein das Darlehen auch zukünftig nicht bedienen könnte, bliebe immer noch die Möglichkeit, dass die Gemeinde eine Rückzahlung durch Übertragung der Bühne an die Gemeinde annehmen könnte.

Die Jesteburg-Touristik könnte sich dann aktiv um die Vermarktung dieser Bühne kümmern. Alle gemeinnützigen oder kommerziellen Veranstalter könnten die Bühne mieten/buchen und die Gemeinde könnte so zusätzliche Erträge erwirtschaften.