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SEEVE – Naturschutzgebiet Natura 2000

 

NATURSCHUTZ IN JESTEBURG

– Der Seeveverlauf soll besonders geschützt werden

Naturschutz macht nicht vor Grenzen halt, deshalb sollten europaweit zusammenhängende Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.

Was 1992 noch weit weg war und von den damaligen EU-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, soll nun bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Deshalb müssen die unter Schutz zu stellenden Flächen für jeden nachvollziehbar festgehalten werden. Im Landkreis Harburg wurde auch die Seeve als besonders schützenswert eingestuft. Das Gebiet zeichnet sich durch seine Strukturvielfalt und größtenteils naturnahen Verlauf der Seeve (mit Nebenbächen) und einem Mosaik verschiedener Biotoptypen in der Talniederung aus.

Als Grundlage dienen die bereits ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete (FFH-Gebiete). Die Grenzen werden so optimiert, dass  vor allem die FFH-Lebensraumtypen und – arten als Ganzes geschützt werden.

Es gilt für diese Schutzgebiete Natur vor Mensch, d.h. sämtliche Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Beeinflussung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten. Schutzgebiete dürfen sich in ihrem Zustand nicht verschlechtern (z.B. kann ein Landwirt eine Grünlandfläche nicht in einen Acker umwandeln) sondern sollen sich in ihrem Entwicklungszustand möglichst verbessern.

Aus Sicht des Naturschutzes sind von besonderer Bedeutung:

  1. naturnahe Grundwasser- und standorttypischen Wasserverhältnisse
  2. eigendynamische Prozesse insbesondere im Bereich der Fließgewässer und Wälder
  3. extensive Grünlandbewirtschaftung
  4. Renaturierung der Gewässer (Reduzierung der Gewässerunterhaltung)
  5. Vermeidung und Reduzierung menschlicher Störeinflüsse (z.B. Schad- und Nährstoffeinträge)
  6. Verbesserung der Durchgängigkeit der Seeve, insbesondere für Schwachschwimmer

 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen bei der Nutzung von Flächen im Naturschutzgebiet verbindliche Regeln einhalten und erhalten dafür auch einen Erschwernisausgleich. Eigentümer/Besitzer zukünftig geschützter Flächen sollten individuell mit dem Landkreis Harburg das Gespräch suchen.

Neben den privatwirtschaftlichen Interessen geht es natürlich auch darum, welche Auswirkungen sich für die weitere Entwicklung der Gemeinde Jesteburg aus der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Seeve“ ergeben

z.B.

  • Darf die Gemeinde weitere Brücken über die Seeve bauen?
  • Darf die Gemeinde Wander- und Radfahrwege im Gebiet der Seeve weiter ausweisen und ggf. ausbauen?
  • Darf die Gemeinde Grün- und Waldflächen im geschützten Gebiet weiterhin nutzen (Stichworte: Tourismus, Kunstpfad)?
  • Darf die Gemeinde Wasser aus der Seeve entnehmen und welche Konsequenzen ergeben sich für die Einleitung von Abwasser (z.B. Oberflächenentwässerung)?
  • Darf die Gemeinde Badestellen (z.B. am Viadukt) weiterhin zulassen und inwieweit darf die Seeve und ihr Uferbereich „betreten“ werden?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für die Naturbühne, den Schützenverein, den VfL und den Reitverein, die in unmittelbarer Nähe zum dann ausgewiesenen Naturschutzgebiet liegen?

Darüber hat der Straßen-, Wege- und Umweltausschuss am 19.09.2018 in öffentlicher Sitzung und der Verwaltungsausschuss am 26.09.2018 in nicht öffentlicher Sitzung abschließend beraten. Die Beratungsergebnisse finden Sie hier.

 


 

Nachfolgend finden Sie die veröffentlichen Unterlagen, die der Landkreis Harburg bisher zur naturschutzrechtlichen Sicherung der Gebiete veröffentlicht hat.

Alle Informationen und Planunterlagen wurden im Internet auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht und können auch in der Jesteburger Samtgemeindeverwaltung bis zum 26. Oktober 2018 eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können bei in der Samtgemeindeverwaltung und beim Landkreis Harburg sowie vorzugsweise per E-Mail (naturschutzgebiete@lkharburg.de) abgegeben werden.


 

Das zu schützende Gebiet (zirka 533 ha) umfasst einen zirka 30 km langen Abschnitt der Seeve und erstreckt sich von Handeloh bis knapp unterhalb des Durchlasses bei Hörsten am Rangierbahnhof Maschen. Links finden Sie eine Übersichtskarte. Die zusätzlichen Karten zeigen Ausschnitte. Wenn Sie auf die Bilder klicken, öffnen sie sich vergrößert in einem neuen Fenster.

  • Den derzeit „finalen“ Entwurf der gesamten Verordnung finden Sie hier. Er beschreibt detailiert, was zukünftig erlaubt und verboten sein soll.
  • Die ausführliche Begründung für den „finalen“ Entwurf finden Sie hier.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die veröffentlichten Abbildungen zur Verfügung:

Übersichtskarte Naturschutzgebiet „Seeve“ – (c) Landkreis Harburg

Blatt 1 (Hoersten / Maschen)

Blatt 2 (Horst / Harmstorf

Blatt 3 (Jesteburg)

Blatt4 (Lüllau)

Blatt 5 (Holm / Handeloh)