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ITZENBÜTTEL – Masterplan Ortsmitte

BÜRGERVERSAMMLUNG AM 25. OKTOBER 2018

– Erbengemeinschaft „Hof&Gut“ kann Bürgerbedenken nicht restlos ausräumen –

In Itzenbüttel hängt der Dorffrieden weiterhin schief. Nachdem mit großer Bürgerbeteiligung ein Masterplan „Itzenbüttel Ortsmitte“ erarbeitet und im April vom Gemeinderat verabschiedet wurde, wunderten sich viele Itzenbütteler darüber, dass im Sommer ohne weitere Abstimmung mit den Bürgern ein Bauleitverfahren auf den Weg gebracht werden sollte, das von den beschlossenen Rahmenbedingungen teilweise erheblich abwich. Der Architekt der Erbengemeinschaft Hof&Gut Axel Brauer hatte mit immer wieder neuen Vorschlägen die Dorfgemeinschaft nachhaltig verunsichert. Was in den Gesprächen zum Masterplan „Dorfmitte Itzenbüttel“ noch Konsens war, konnten Bürger und die UWG Jes! in den weiterentwickelten Plänen kaum wiederentdecken. Viele Itzenbütteler, die Ratsmitglieder der Grünen, FDP und UWG Jes! forderten deshalb, den mit den Stimmen von SPD und CDU bereits durchgewunkenen Empfehlungen des Bau- und des Verwaltungsausschusses nicht zu folgen, sondern eine weitere Bürgerversammlung abzuwarten, bevor über das weitere Vorgehen beschlossen wird. Ende September gaben SPD und CDU nach. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für eine weitere Bürgerversammlung aus. Dieser werden weitere öffentliche Beratungen im Bauausschuss am 14.11.2018 und im Gemeinderat am 29.12.2018 folgen.

In der gestrigen Bürgerversammlung stellte sich die Erbengemeinschaft von Hof&Gut mit Unterstützung durch das Jesteburger Bauamt den Fragen der Itzenbütteler Dorfgemeinschaft. Ein Großteil der Bürger*innen sorgte sich vor allem über den Umfang der geplanten Weiterentwicklung der Hofstätte und deren Auswirkungen auf den dörflichen Charakter Itzenbüttels. Die Mehrheit der Itzenbütteler zeigte Verständnis dafür, dass die Erbengemeinschaft ihre Hofstätte gewinnorientiert weiterentwickeln will. Es gelang jedoch nicht, die Bürger für die aktuellen Pläne zu begeistern. Zu Vieles blieb nebulös und immer wieder wurde auf ein mögliches Bauleitverfahren verwiesen, in dem Sachverständige und Betroffene ihre Bedenken einbringen könnten.

Unser Fazit:

Bisher ist es der Erbengemeinschaft nicht geglückt, den Mehrwert ihrer Ideen für den Ort ausreichend zu verdeutlichen. Der Itzenbütteler Bürgerschaft ist es dagegen gelungen, in beeindruckender Weise einen Prozess des lösungsorientierten Miteinanders voranzutreiben. Die  Bürgerversammlung war ein Lehrstück für eine vorbildliche Bürgerbeteiligung. Unser großer Respekt gilt vor allem dem Organisationsteam und dem Moderator. Konstruktiv und sachbezogen wurden die Sorgen der Itzenbütteler vorgetragen und bereitwillig von der Verwaltung und der Erbengemeinschaft beantwortet. Jetzt bleibt abzuwarten ob und welche Lehren Bürger, Investoren und vor allem die Ratsmitglieder der SPD und CDU Fraktionen aus diesem Abend ziehen werden.


 

Unsere Position:

Für uns hängt eine erfolgreiche Umsetzung des Itzenbütteler Masterplanes wesentlich davon ab, ob zuvor Lösungen für die zunehmenden Verkehrs- und Umweltbelastungen in Itzenbüttel und das Itzenbütteler Kirchfeld gefunden werden. „Aus Fehlern lernen“ ist deshalb unser Ratschlag an die etablierten Parteien, bevor sie neuen Großprojekten zustimmen.

Die Bürger mitzunehmen bedeutet für uns vor allem, ihre Ideen und Bedenken ernst zu nehmen. Deshalb dürfen mit großer Bürgerbeteiligung erarbeitete Ergebnisse nicht bei der ersten sich bietenden Gelegenheit einfach über Bord geworfen werden. Der verabschiedete Masterplan muss für Investoren und Politik gleichermaßen als Richtschnur für alle zukünftigen Entscheidungen dienen.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die dörfliche Struktur in Itzenbüttel erhalten bleibt und alle Bauvorhaben sich daran messen lassen müssen.

Konsequenzen:

Für die Weiterentwicklung der Itzenbütteler Dorfmitte

  • Wir befürworten ausdrücklich eine behutsame Weiterentwicklung der Itzenbütteler Hofstellen. Deshalb unterstützen wir Bestrebungen der Eigentümer, Hofstätten langfristig zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln.
  • Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Verkehrssituation von Itzenbüttel bis zur Ortsmitte in Jesteburg entschärft wird.
  • Wir werden nur Bebauungsplanänderungen zustimmen, die den Geist des Masterplanes „Itzenbüttel Dorfmitte“ wiederspiegeln.

Für die Weiterentwicklung der Hofstelle „Hof&Gut“

Die Investitionen in die Hofstelle haben in den letzten Jahren wesentlich zur Bereicherung der Itzenbütteler Dorfmitte beigetragen. Die jetzt konkretisierte Zukunftsvision der Hof & Gut-Eigentümer bedarf einer genauen Betrachtung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das unmittelbare Dorfumfeld. Der „Casus knacksus“ liegt wie so oft im Detail, deswegen finden auch nicht alle Visionen der Eigentümer unsere Zustimmung.

Wir unterstützen die Ideen

  • den Schweinestall und eine Remise zurückzubauen und an gleicher Stelle ein neues zweigeschossiges Gebäude mit einem flachgeneigten Dach für Lagerflächen, Räumlichkeiten für Feierlichkeiten und Gästezimmer zu errichten und
  • einen Hofladen mit regionaltypischen Produkten und einen Schlachtraum für die Verwertung und Verarbeitung des hofeigenes Rindviehbestandes zu errichten.

Mit diesen Maßnahmen würde die Hofstelle, dorftypisch angepasst, weiterentwickelt werden. Eine Umsetzung kann jederzeit nach dem heute gültigen Bebauungsplan bzw. Masterplan auf bestehenden Bauflächen erfolgen.



 

Zum besseren Verständnis

Itzenbüttel – Ortsteil der Gemeinde Jesteburg

Einwohner (07.08.2017)

Gemarkung Itzenbüttel

(Itzenbütteler Dorf, Itzenbütteler Kirchfeld und Itzenbütteler Osterberg)

1.252 Einwohner
Itzenbüttel Dorfmitte 190 Einwohner

RAHMENBEDINGUNGEN

Die weitere Entwicklung der Itzenbütteler Ortsmitte soll sich an den nachfolgenden Vorgaben orientieren:

1. REGIONALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM (Forderungen des Landkreises):

  • Itzenbüttel dient der Erholung (Naherholung und Tagestourismus).
  • Die touristische Infrastruktur ist nachhaltig weiterzuentwickeln.
  • Neue Siedlungen müssen sich in das Landschaftsbild einpassen.
  • Umnutzungen sollen die Belange der Naherholung und des Fremdenverkehrs berücksichtigen.
  • Die Siedlungsfläche (Bruttobaulandfläche) darf bis 2025 maximal um 5% wachsen.
  • Historisch gewachsene Strukturen sind zu bewahren und behutsam zu ergänzen.
  • Bauliche Veränderungen und Ergänzungen sind dem bestehenden Erscheinungsbild anzupassen.
  • Maßnahmen der Innenentwicklung und der Umgestaltung vorhandener Siedlungsflächen sind einer Inanspruchnahme von Freiräumen vorzuziehen.
  • Der Gestaltung von Siedlungsrändern – insbesondere der Integration in die Landschaft – ist besondere Beachtung zu schenken.

2. MASTERPLAN ITZENBÜTTEL-DORFMITTE (Forderungen der Itzenbütteler und des Gemeinderates)

Grundsatz:

  • Itzenbüttel-Ortsmitte behält seine typisch dörfliche Struktur.
  • Der Haufendorfcharakter und die einzelnen Hofstellen bleiben erkennbar.
  • Ein Mix aus landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden, kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben und Grünstrukturen/Freiräumen herrscht vor.

Leitziele:

  • Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich weiterentwickeln (auch durch eine Neuausrichtung oder Diversifizierung).
  • Die ortsbildprägenden Gebäude bleiben erhalten – Sanierung geht vor Neubau.
  • Die Erholungs- und Fremdenverkehrsangebote (z.B. Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur und Gästezimmer) werden gesichert und entwickelt.
  • Die Einwohnerzahl in der Itzenbütteler Dorfmitte wächst moderat.
  • Die Verkehrssicherheit wird für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.

Allgemeine Maßnahmen:

  • Gebäude
    • Landwirtschaftliche und ortsbildprägende Gebäude umnutzen
    • Stark sanierungsbedürftige Gebäude abreißen und Ersatz errichten
    • Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser zulassen
  • Straßen, Wege, Plätze
    • Verkehrsberuhigung durch Pflasterwechsel und platzähnliche Flächen schaffen
    • Höhe Dorfgemeinschaftshaus: Platzgestaltung und Integration der Bushaltestelle
    • Höhe ehemaliges Kühlhaus: Platzgestaltung, Abriss des Kühlhauses, Neubau eines Hofladens und Stellplätze
    • Beleuchtung modernisieren
    • Fußwege erneuern
    • Radwege beschildern
  • Vegetation & Freiraum
    • Alten Baumbestand erhalten
    • Junge Eichen nachpflanzen
    • Grünland und Blickbeziehungen erhalten
    • Feldsteinpflaster erneuern und ausbauen
    • Feldsteinmauern und Hecken erhalten und ausbauen
    • Grüne Zäsur zwischen den Siedlungsbereichen Itzenbütteler Dorf und Itzenbütteler Kirchfeld erhalten
    • Bebauungsabstände zu Waldgebieten einhalten

VORGABEN für die individuelle Entwicklung einzelner Hofstellen

Jappen´s Hof

  • Max. 20 Wohneinheiten für Neubauten in den nächsten 15 Jahren.

Minkenhof

  • Max. 10 Wohneinheiten für Neubauten in den nächsten 15 Jahren.

Zecker´s Hof

  • Max. 10 Wohneinheiten für Neubauten in den nächsten 15 Jahren.
  • Das Wohnwirtschaftsgebäude ist ortsbildprägend und soll erhalten werden.

Hof & Gut

  • Keine weiteren Wohneinheiten für Neubauten in den nächsten 15 Jahren.
  • Das denkmalgeschützte Gebäude (Gastronomie) und das Wohngebäude auf der Hofstelle sind erhaltenswert und ortsbildprägend und sollen erhalten werden.

Im Ortseingangsbereich sollte eine Platzgestaltung für Stellplätze zusammen mit der Umgestaltung der Verkehrsfläche vorgesehen und im Ortseingangsbereich gegenüber der freien Landschaft eingegrünt werden.

Itzenbütteler Brumhof 2/2A

  • Nachverdichtung durch Wohngebäude möglich.

BAULEITPLANUNG

Die Vorgaben für die betrachteten Flächen in der Ortsmitte sind in einem Bebauungsplan festgehalten.

Um den möglichen Planungen für Neubauten einen verbindlichen Rahmen zu geben, sollen der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift bedarfsbezogen und abschnittsweise angepasst werden.

Wir haben Ihnen die wesentlichen Rahmenbedingungen in einer Übersicht zusammengestellt.

  Bebauungsplan „Aktuell“ Masterplan „Entwurf“
Bauliche Nutzung

Dorfgebiet

(jedoch keine Tankstellen und Vergnügungsstätten)

Anordnung der Baufelder

haufendorfartig

(geschlossen bebautes Dorf mit unregelmäßigen Grundstücksgrundrissen und häufig unterschiedlich großen Höfen)

oder

hofartig

Grundflächenzahl

(GFZ) 1

0,25

= maximal 25% des Grundstückes darf das Gebäude überbauen

Grundflächenzahl

(GFZ) 2

0,25

= maximal 25% des Grundstückes darf zusätzlich mit z.B. Garagen, Stellplätzen, Nebengebäuden und Zuwegungen überbaut werden. Bei öffentlichem Interesse auch mehr.

Grundstücksgröße

Einzelhaus: mind. 1.000 qm

Doppelhaus: mind. 500 qm je Hälfte

Einzelhaus: mind. 800 qm

Doppelhaus: mind. 500 qm je Hälfte

Gebäudegrundform Länge : Breite = 1 : 1,5 Länge : Breite = 1 : 1,25
Haustypen

Einzel- bzw. Doppelhaus:

maximal 2 Wohneinheiten

Einzelhaus: 8 Wohneinheiten

Doppelhaus: 2 Wohneinheiten

Geschosszahl

2 Vollgeschosse

plus Staffelgeschoss (max. 2/3 der Vollgeschossfläche)

 Firsthöhe max. 11,0 m
  max. 9,0 m bei einem Vollgeschoss
Traufhöhe min. 2,0 m, max. 4,0 m bei einem Vollgeschoss
  max. 7,5 m bei zwei Vollgeschossen

 Dachformen

Satteldach: Neigung 36 – 50 Grad

  Grundfläche > 200 qm:  mind. 15 Grad

Krüppelwalmdach

Stellplätze je Wohneinheit k. A. 2