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Sitzungen unter Corona-Bedingungen – Dezember 2020 + Januar 2021

CORONA UND DIE RATSARBEIT

– Wie viel Öffentlichkeit ist unabdingbar?

Die Corona-Pandemie stellt auch die ehrenamtliche Ratsarbeit vor große Herausforderungen. Um die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten zu können, braucht es mehr Platz für jeden Sitzungsteilnehmer und jeden an den Sitzungen teilnehmenden Bürger. Ein lösbares Problem, können wir doch grundsätzlich in die Schützenhalle ausweichen. Doch „genügend Platz“ löst nicht die Fragen, wie die Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung und die Beteiligung der Bürger unter Corona-Bedingungen im Detail aussehen soll.

Wir gehen davon aus, dass sich die Pandemie-Lage in den kommenden Monaten nicht grundlegend verbessern wird. Deshalb ist es notwendig, einen kommunalrechtlich abgesicherten Fahrplan für die nächsten Monate zu erarbeiten. Die hohen Fallzahlen verlangen nach unserer Ansicht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, ein Abwägen zwischen Dringlichkeit und Infektionsrisiko. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit vor Sachentscheidungen in allen grundlegenden Themen informiert und beteiligt bleibt.

Keine Entscheidungen hinter geschlossenen Türen

Wir wollen Lösungen, die sowohl die berechtigten Interessen der Bürger nach öffentlicher Beteiligung als auch den gesundheitlichen Schutz der Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter und Bürger berücksichtigen. Deshalb haben wir vorgeschlagen: 

  1. Alle Sitzungen finden statt, wenn der Inzidenz-Wert unter 50 liegt.
  2. Liegt der Inzidenz-Wert über 50,
    • finden Beratungen zwischen Politik und Verwaltung unter Nutzung von Online-Modulen statt.
    • nutzen die Ratsmitglieder das Umlaufverfahren (die Ratsmitglieder stimmen schriftlich ab, wenn für Entscheidungen kein vorheriger Beratungsbedarf besteht). Zum Beispiel für Ausnahmen von B-Plänen (Stichworte Carportbau, Terrassenerweiterung) oder die Gewährung von Zuschüssen an Vereine.

Alle anderen Themen werden in monatlichen Verwaltungsausschuss- (Gemeinde) oder Samtgemeindeausschusssitzungen (Samtgemeinde) beraten und, falls Ratsmitglieder öffentlichen Beratungsbedarf sehen, zur Entscheidung an den Rat* verwiesen, der weiterhin öffentlich tagt.

So könnte die Anzahl der Sitzungen erheblich reduziert und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung an den Entscheidungen sichergestellt werden.

*Ob und in welcher Form Ratssitzungen in den nächsten Monaten stattfinden können, muss aus den Landes- bzw. Bundesvorgaben abgeleitet werden. 

Sitzungsplanung Dezember 2020 / Januar 2021

Für die kommenden beiden Monate hat die Verwaltung eine Planung veröffentlicht. Einzelheiten veröffentlichen wir, sobald diese vorliegen, wie gewohnt in unserem Veranstaltungskalender.

  • 09.12.2020: Fachausschuss Jugend-, Senioren-, Sport- und Soziales (Gemeinde Jesteburg)
  • 16.12.2020: Fachausschuss Straßen-, Wege- und Umwelt (Gemeinde Jesteburg)
  • 11.01.2021: Fachausschuss Bau und Planung (Gemeinde Jesteburg)
  • 13.01.2021: Fachausschuss Finanzen und Controlling (Gemeinde Jesteburg)
  • 14.01.2021: Samtgemeinderat Jesteburg
  • 27.01.2021: Gemeinderat Jesteburg

Darüber hinaus wird es gemäß Kommunalrecht nicht öffentliche Sitzungen geben:

  • 24.11.2020: Verwaltungsausschuss (Gemeinde Jesteburg)
  • 03.12.2020: Samtgemeindeausschuss (Samtgemeinde Jesteburg)
  • 20.01.2021: Verwaltungsausschuss (Gemeinde Jesteburg)