Zum Inhalt springen

SPORTFÖRDERUNG

Um Kinder- und Jugendarbeit erfolgreich durchführen zu können, müssen die Sportvereine gemeindeseitig ausreichend unterstützt werden.

Sportvereine bieten Gemeinschaft und vermitteln Werte. Sie verbinden Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Alter. Sie tragen erheblich dazu bei, dass Menschen ihre körperliche und mentale Beweglichkeit erhalten oder wieder herstellen.  

Um langfristig attraktiv zu sein, müssen sie ihr Angebot kontinuierlich an veränderte Freizeitbedürfnisse anpassen. Dabei kommt dem Kinder- und Jugendsport eine besondere Rolle zu. Doch gerade in diesen Bereichen sind die Einnahmen niedrig (Kinder- und Jugendliche zahlen geringere Beiträge) und die Kosten hoch (z.B. für Übungsleiter oder notwendige Investitionen in Trendsportarten).

Mit dem Vorschlag der Verwaltung, eine Sportförderrichtlinie zu erlassen, rannte sie bei uns offene Türen ein. Doch leider mussten wir erkennen, dass es der Verwaltung und den Ratsmitgliedern von CDU, SPD und Grünen in erster Linie darum ging, die bestehenden Regelungen in einer Satzung zusammenzufassen, ohne die Förderung grundsätzlich zu überarbeiten.

Konsequenz: Statt ein außerordentliches Engagement im Kinder- und Jugendbereich zu belohnen, bleibt für die Sportvereine alles mehr oder weniger beim Alten. Unabhängig davon wie viel Geld und Energie sie in die Nachwuchsförderung investieren, sie erhalten für jedes Vereinmitglied unter 18 Jahre eine Förderung von 13 Euro / Jahr.

Mit einer Sportförderrichtlinie kann die Gemeinde der Vereinsarbeit wichtige Impulse geben. Dafür ist es notwendig, Förderziele eindeutig zu formulieren.

Für uns erfüllen Sportvereine eine herausragende, integrative Aufgabe in der Gesellschaft. Mit ihrem Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit vermitteln sie gemeinsame Werte und fördern durch die Umsetzung innovativer Sportprojekte das generationsübergreifende Miteinander.

Wir wollen, dass die Sportförderrichtline der Gemeinde die Arbeit der Sportvereine entsprechend würdigt:

  • Sportvereine, die innovative Projekte (z.B. neue Sparten oder integrative Veranstaltungen) durchführen, können zusätzliche Finanzmittel beantragen.
  • Sportvereine, die ihre Sportanlagen für den Schulsport oder öffentliche, vereinsfremde Veranstaltungen zu Verfügung stellen, erhalten eine Entschädigung von der Gemeinde.
  • Sportvereine, die sich durch ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit auszeichnen, erhalten eine zusätzliche gestaffelte Förderung.

Deshalb hatten wir beantragt, dass Vereine, die in diesen Bereichen viel leisten, auch viel Förderung bekommen. Mit der Staffelung der Förderung wird den Vereinen ein Anreiz geboten, die Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich auszubauen und damit auch das langfristige Überleben der Vereine abzusichern.

Unser Antrag lautete:

r jedes minderjährige Mitglied gewährt die Gemeinde Jesteburg einen Zuschuss. Diese Förderung ist gestaffelt nach dem Anteil der Minderjährigen im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl:

  • mindestens 10 Prozent: 20 Euro pro Jahr
  • mindestens 20 Prozent: 30 Euro pro Jahr
  • mindestens 40 Prozent: 40 Euro pro Jahr

Dieser Vorschlag wurde auch vom Vorstand des VfL Jesteburg unterstützt.

Unser Antrag wurde von CDU, SPD und Grünen abgelehnt. Damit wurde die Chance verpasst, den hohen Stellenwert der Sportvereine in der Jugendsozialarbeit ausreichend zu würdigen.

Vergleicht man die finanziellen Mittel, die jährlich seitens der Gemeinde zur Förderung der Kunststätte Bossard  ausgegeben werden (25.000 € – ohne damit verbundene Vorgaben zur Mittelverwendung), kann die jetzt mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossene Sportförderung in der Kinder- und Jugendarbeit (1,08 Euro im Monat) höchstens als ein symbolischer Akt eingestuft werden.


Hier finden Sie die aktuelle Sportförderrichtlinie zum Download

Mit der Überarbeitung des verwaltungsseitig vorlgelegten Entwurfes wurden viele Formulierungen unseren Vorschlägen enstprechend angepasst.

Wir hatten uns gewünscht, dass die Ratsmehrheit auch unserem Vorschlag folgt, allen Sportvereinen, deren Vereinsanlagen für den Schulsport genutzt werden, einen jährlichen  Zuschuss zu gewähren. Leider stimmten CDU, SPD und Grüne stattdessen für eine einseitige Förderung des VfL.

 RichtlinieVorschlag UWG Jes!
§2 (3.1) SachzuschüsseDie Gemeinde gewährt dem VfL Jesteburg einen jährlichen Zuschuss von 2.500,- € für gepachtete Sportstätten, die öffentlich genutzt werden können.Die Gemeinde gewährt Vereinen für vereinseigene Sportstätten einen jährlichen Zuschuss von 2.500,-€, wenn diese Anlagen auch für den Schulsport genutzt werden.