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ITZENBÜTTEL – Jappens Hof (Boettcher)

Itzenbüttel soll behutsam entwickelt werden. Mehr Wohnbebauung, weniger Landwirtschaft. Bleiben Verkehrssicherheit und Klimaschutz außen vor?

ITZENBÜTTEL ERHÄLT EIN WEITERES NEUBAUGEBIET

– Bleiben Verkehrssicherheit und Klimaschutz weiterhin außen vor?

Mit der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes sollen jetzt die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Hofstätte 20 zusätzliche Wohneinheiten entwickeln zu können und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen abzusichern.

Das im März 2019 vorgestellte Konzept zur Umgestaltung der heutigen Hofstätte Boettcher (Jappens Hof) kann zu einer behutsamen Entwicklung der Itzenbütteler Ortsmitte beitragen. Der Erhalt vieler ortsbildprägender Bäume und die Wiederbelebung des Teiches auf dem Gelände als öffentlich zugänglicher Dorfteich sind für uns dabei ebenso wichtig wie die Notwendigkeit, dass die neuen Gebäude die ländlich geprägte Bauweise in Art und Umfang wiederspiegeln.

Damit wir das „Gesamtpaket“ als erfolgreiche Entwicklungsmaßnahme bewerten können, muss der Gemeinderat sein selbstgestecktes Ziel „Jesteburg ist 2040 klimaneutral“ auch in die Bauleitplanung einfließen lassen und die im Masterplan „Itzenbüttel Ortsmitte“ mit den Bürgern vereinbarten Maßnahmen z.B. zur Verkehrssicherheit konsequent umsetzen.

Bisher sieht es jedoch noch nicht danach aus. Weder sind bisher Bestrebungen erkennbar, den Ratsbeschluss zum Thema Verkehrssicherheit zeitnah umzusetzen, noch finden sich ausreichende Vorgaben zum Klimaschutz im Bebauungsplanentwurf wieder.

VERKEHR

Wir hatten bereits im Januar 2019 beantragt, die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten, um die Verkehrssicherheit in der Itzenbütteler Dorfmitte zu verbessern. Leider stimmten SPD, CDU und Grüne unserem Antrag nicht zu. Stattdessen beschlossen sie lediglich eine Absichtserklärung: „Die Beratungen über eine Umsetzung der Verkehrsmaßnahmen gemäß „Masterplan Ortsmitte“ werden im Zusammenhang mit der Änderung der Bebauungspläne entwickelt.

KLIMASCHUTZ

Der Bebauungsplanentwurf muss um verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz ergänzt werden. Können einzelne Vorgaben nicht über den Bebauungsplan geregelt werden, müssen sie in einem Vertrag mit dem Vorhabenträger verbindlich vereinbart werden.

Deshalb beantragen wir:

  • Die Gebäude erfüllen mindestens die Anforderungen an ein KfW- Effizienzhaus 55.
  • Fossile Brennstoffe für die Wärmeerzeugung sind nicht zulässig.
  • Es werden Anlagen und Einrichtungen zur zentralen und dezentralen Erzeugung, Speicherung, Nutzung und Verteilung von Wärme, Kälte und Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung errichtet.
  • Bei der Stellung der Gebäude ist eine solare Optimierung zu berücksichtigen.
  • Die Dächer der Gebäude sind zur Nutzung erneuerbarer Energien (mindestens 50% der Fläche) mit Photovoltaik-Anlagen zu versehen.
  • Die Dächer sind soweit möglich extensiv zu begrünen.
  • Auf der Gesamtfläche sind 1,3 Stellplätze je Wohneinheit zu erstellen.
  • Im Plangebiet sind mindestens 2 Ladestationen für Elektroautos vorzusehen. Alle Stellplätze sind mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten.

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf

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