Zum Inhalt springen

EINZELHANDEL – Mehr Platz für Rewe und Aldi

Entwicklung des Jesteburger Einzelhandels: Ja, aber über das WIE und WO gehen die Meinungen auseinander.

JESTEBURG BEKOMMT MEHR EINKAUFSVIELFALT

– Die Märkte von Aldi und Rewe sollen wachsen können

Die UWG Jes! unterstützt uneingeschränkt die Entwicklung ortsansässiger Einzelhändler und die maßvolle Ansiedlung weiterer Facheinzelhändler in Jesteburg. Deshalb begrüßen wir die Investitionspläne von ALDI und Rewe, ihre Märkte nachhaltig zu modernisieren und erweitern. Beide Märkte sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den heutigen Kundenanforderungen an die Angebotsvielfalt und Einkaufsatmosphäre.

Um diese Pläne umsetzen zu können, brauchen sie mehr Fläche. Die wäre nach dem Abriss des Getränkemarktes „XXL“ direkt nebenan verfügbar. Aldi würde seinen heutigen Markt abreißen und einen neuen Markt in der Größe des Hanstedter Marktes bauen. Rewe würde an seinen Markt zusätzliche Fläche anbauen. Voila?

Was so einfach klingen mag, hat weitreichende Folgen.

Die heutigen Märkte befinden sich außerhalb der gemeindeseitig definierten Ortsmitte. Land und Landkreis wollen eine weitere Besiedlung an den Ortsrändern grundsätzlich vermeiden. Sie setzen auf maßvolle Nachverdichtungen in den Ortskernen. Eine Position, die von der UWG Jes! uneingeschränkt geteilt wird.

Der Landkreis als zuständige Bauplanungsbehörde signalisierte vor einem Jahr, dass er Erweiterungen der Märkte am heutigen Standort „Allerbeeksring“ kritisch sehe. Er empfahl eine Entwicklung von neuen Flächen im Bereich der Ortsmitte oder z.B. auf der „Sandbarg-Fläche“, weil sich diese direkt an den heutigen Ortskern „anschmiege“.

Diese grundsätzliche Einschätzung teilte auch die Gemeindeverwaltung. Bereits 2020 und 2021 empfahl sie eine Erschließung der Sandbarg-Flächen für zusätzlichen Wohnraum, Einzelhandel und eine Ortskernentlastungsstraße. Beide Male folgte die Gemeinderatsmehrheit diesen Empfehlungen nicht. Stattdessen wurde beschlossen, diese Fläche zwar grundsätzlich als Entwicklungsfläche zu berücksichtigen, aber eine Entscheidung über das entsprechende Konzept erst später zu beraten.

Stattdessen beschloss der alte Gemeinderat im Sommer 2021, die Erweiterungswünsche der Firmen Aldi und Rewe am Allerbeeksring zu unterstützen und bat die Verwaltung, den Landkreis entsprechend zu informieren.

pink-lila: Ortsmitte – gelb: Fußläufig abgedeckter Einzugsbereich – blau: Standort Aldi, Rewe, Penny, Famila

Die Verwaltung entschied, ergänzend zwei Gutachten in Auftrag zu geben. – Zielsetzung: Umsetzung der Erweiterungen am Allerbeeksring.

Eine Untersuchung möglicher Standortalternativen wurde nicht beauftragt, so dass die Gutachter hierzu keine Stellung abgegeben haben.

Jetzt legten die Sachverständigen die entsprechenden Gutachten vor.

Verträglichkeitsgutachten

Ja, Jesteburg kann weitere Verkaufsflächen in den Bereichen Lebensmittel und Drogeriewaren entwickeln, ohne den Bestand anderer Geschäfte in Jesteburg, Hanstedt oder Rosengarten zu gefährden. Bis 2030 wären in diesen Bereichen bis zu 1.700 qm zusätzliche Verkaufsflächen vertretbar.

Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung, nur einen Teil (1.370 qm) dieses Entwicklungspotentiales für die Erweiterungen der beiden Märkte zu nutzen. So bleibt auch zukünftig genügend Handlungsspielraum erhalten, um zu einem späteren Zeitpunkt z.B. auch Penny oder anderen Anbietern eine Vergrößerung ihren Verkaufsflächen zu ermöglichen.

Es ist ein für alle Beteiligten positiver Kompromiss. Rewe und Aldi haben bereits signalisiert, dass sie mit diesen Flächenzuwächsen einverstanden wären.

Einzelhandelsgutachten

Nach Einschätzung der Gutachter ist eine Erweiterung beider Märkte am heutigen Standort Allerbeeksring möglich, wenn der Landkreis einer Ausnahme von den geltenden Vorschriften (Raumordnungsprogramm) zustimmt. Der Landkreis müsste der Argumentation folgen, dass beide Märkte in bedeutsamem Umfang fußläufig umliegende Wohnbebauung versorgen. Damit könnte, wie für den Standort von Famila, eine Ausnahme gerechtfertigt sein.

Die UWG Jes! teilt diese Einschätzung nicht. Es wäre erheblich sinnvoller, würde der Gemeinderat auch in diesem Zusammenhang seinem Auftrag für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde verantwortungsbewusst nachkommen. Trotz des noch im Wahlkampf laut verkündetem Streben für mehr Nachhaltigkeit und klimaneutrales Handeln und anderslautender Beschlüsse früherer Gemeinderäte im Landschaftsrahmenplan (1994), im Siedlungskonzept (2010), im Masterplan 2020 und im städtebaulichen Konzept „pEtrA“ 2017 handelt die Ratsmehrheit weiterhin kurzsichtig. Sie setzt weiterhin auf eine schnelle Befriedigung berechtigter Interessen zweier Marktteilnehmer.

Wir wollen auch diese Standortentscheidung wohlüberlegt treffen. Die Auswirkungen werden unsere Gemeinde langfristig prägen und müssen sich an den Zielen einer nachhaltigen Siedlungspolitik orientieren. Deshalb müssen vor einer Standortentscheidung u.a. Antworten zu folgenden Fragen positiv beantwortet werden:

Inwieweit trägt der Standort zu einer fußläufigen Versorgung des unmittelbaren Wohnumfeldes, zu einer Steigerung der Kaufkraft bei den Einzelhändlern in der Ortsmitte und zu einer Reduzierung des Verkehrs bei?

Allerbeeksring

Der heutige Standort liegt außerhalb der Ortsmitte. Er wäre für den Lebensmitteleinzelhandel heute nicht mehr genehmigungsfähig. Er stützt weder das Einkaufen in der Ortsmitte noch versorgt er fußläufig umliegende Wohnbebauung in bedeutsamen Maßen. Eine Entwicklung zusätzlicher Wohnbebauung ist nicht denkbar. Der innerörtliche Verkehr würde weiter steigen, statt zu einer Entlastung entlang der Hauptstraße zu führen.

Schützenstraße

Dieser Standort liegt ebenfalls außerhalb der Ortsmitte. Eine Umsiedlung von ALDI an diesen Standort als Ergänzung zu Famila wäre zwar für Aldi denkbar, würde jedoch die Anziehungskraft des Standortes in einem nicht genehmigungsfähigen Maße erhöhen und die innerörtlichen Verkehrsströme weiter fördern. Bereits die Genehmigung der Fläche für die Ansiedlung von Famila konnte nur durch eine Ausnahmegenehmigung (fußläufige Versorgung vieler Anwohner) gerechtfertigt werden. Außerdem würde damit Rewe keine wettbewerbsfähige Weiterentwicklung ermöglicht und damit im Bestand gefährdet.

Sandbarg

Dieser Standort liegt ebenfalls außerhalb der Ortsmitte. Aufgrund aktueller Gerichtsurteile könnte diese Fläche jedoch genehmigungsfähig sein, weil sie sich direkt an die heutige Ortsmitte „anschmiegt“. Durch eine fußläufige Anbindung z.B. durch eine Fußgängerbrücke über die Bahnschienen an die heutige Ortsmitte wäre sie genehmigungsfähig. Durch eine Abschnittweise umzusetzende, zusätzliche Wohnbebauung könnte hier ein siedlungspolitisch höchst nachhaltiges Siedlungsquartier in zentraler Lage entstehen. Die Ortsmitte würde durch dieses Gesamtkonzept belebt, die ortsansässigen Einzelhändler würden von der zusätzlichen Kundenfrequenz profitieren, der innerörtliche Verkehr würde erheblich reduziert und die geplante Errichtung des Bahnhofes in der Ortsmitte könnte Pendler ebenfalls zum Einkaufen vor Ort motivieren und damit der Abfluss der ortsansässigen Kaufkraft reduziert werden.

FAZIT:

Wir sprechen uns gemeinsam mit der FDP für eine schrittweise Erschließung der Sandbargflächen aus. Ihr Entwicklungspotential wird von allen Parteien besonders unter Berücksichtigung des zukünftigen Bahnhaltepunktes anerkannt. Für uns ist dieser Standort sowohl unter ökologischen, wirtschaftlichen als auch städtebauplanerischen Gesichtspunkten die richtige Lösung. Jetzt könnte die Gemeinde mit den dafür notwendigen Planungen den ersten Schritt gehen, Aldi und Rewe eine wirtschaftlich dringend benötigte und attraktive Entwicklungsperspektive signalisieren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung in unserer Ortsmitte mit seniorengerechten, familienfreundlichen und bezahlbaren Wohnangeboten vorantreiben.

Fußläufige Abdeckung der einzelnen Standorte

Wenn Sie sich detaillierter in das Thema einlesen möchte, empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen:

Kernaussage: Für den ortsansässigen Einzelhandel ist es wichtig, dass „Frequenzbringer“ in der Ortsmitte angesiedelt werden.

  • pEtrA Potenzielle Entwicklungstendenzen auf Grundlage raumordnerischer Aspekte (2017)

Kernaussagen:

    • Eine flächendeckende und direkte Zugänglichkeit sowie Anbindung der Wohngebiete an die sozialen sowie Versorgungseinrichtungen ist ein zentraler Bestandteil der künftigen Siedlungsentwicklung.
    • Weitere Gewerbeflächen sollten … an den Bestand angelehnt entstehen.