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Itzenbütteler Kirchfeld – Stand der Dinge

Quelle: Google Maps

 

WAS BISHER GESCHAH

Einige Bewohner haben im Itzenbütteler Kirchfeld ihre Wochenendhäuser im Laufe der Jahre zu Wohnhäusern umebaut und leben dauerhaft in ihren Häusern. Diese Nutzung widerspricht den gültigen Nutzungsrechten.

Die Gemeinde will den „status quo“ in diesem Gebiet legalisieren, ohne neue Baugebiete ausweisen zu müssen (keine Schaffung neuer Baurechte).

=>

02.12.2009 – „Wohngebiet“ statt „Wochenendhausgebiet“

Der Verwaltungsausschuss Jesteburg beschließt, den Bebauungsplan für das Itzenbütteler Kirchfeld zu ändern. Um den Bebauungsplan entsprechend ändern zu können (andere Nutzung einer Fläche) bedarf es vorher einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

=> Schritt 1:

03.12.2009Änderung des Flächennutzungsplanes auf  „Wohngebiet“

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes von „Wochenendhäuser“ auf „Wohnbaufläche“. Eine kleine Fläche wird weiterhin als „Waldgebiet“ ausgewiesen.

=> Schritt 2:

20.03.2013 – Der Verwaltungsausschuss beauftragt einen Fachanwalt mit der Prüfung der Rechtslage.
24.09.2013 – Der Fachanwalt legt sein Gutachten vor.

Das Gutachten erklärt, dass die Nutzung „Dauerwohnen“ illegal ist. Es ist nicht möglich, nur die illegal genutzten Dauerwohnflächen durch einen geänderten Bebauungsplan zu legalisieren.

Fazit:

Wenn die illegale Nutzung (Dauerwohnen) durch mehrere Bewohner „geheilt“ werden soll, dann muss die Gemeinde ein städtebauliches Konzept erstellen, das dieses Gebiet mit dem eindeutigen Ziel, hier ein Wohngebiet („Reines Wohngebiet“ oder „Allgemeines Wohngebiet“) zu entwickeln, überplant.

 

24.10.2013Alles beim Alten belassen

Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss Jesteburg empfiehlt dem Verwaltungsausschuss eine „Rolle rückwärts“: Das Gebiet soll wieder als Wochenendhausgebiet ausgewiesen werden.

27.11.2013Umwandlung weiter prüfen – Erarbeitung eines Konzeptes

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Jesteburg folgt der Empfehlung des „Bauauschusses“ nicht und beschließt, dass ein Planungsbüro die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes erarbeiten und vorstellen soll. Weder die Präsentation des Planungsbüros noch das Fazit dieser Präsentation sind der Öffentlichkeit zugänglich.

07.05.2014Keine Vorplanung für die Erschließung

Der Bau-, Planungs- und Wegeausschuss Jesteburg beschließt als Empfehlung für den Verwaltungsausschuss, dass eine Vorplanung für eine Erschließung inklusiv der zu berücksichtigenden Kosten (z.B. Straßen, Oberflächenwasserentwässerung) für das Gebiet nicht erfolgen soll.

25.02.2015Vorplanung soll durchgeführt werden

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass eine entsprechende Vorplanung durchgeführt werden soll.

24.03.2015Bedenken der Anwohner sollen berücksichtigt werden

Die Verwaltung sagt zu, nach der Anliegerversammlung die Bedenken aufzuarbeiten und in einem Planungsentwurf dem Bauausschuss vorzustellen.

23.06.2015Anliegerversammlung im Heimathaus

Die Gemeinde informiert die Anwohner des Itzenbütteler Kirchfeldes über den offiziellen Stand der Dinge. Die Gemeinde definiert als Anwohner alle Eigentümer der Grundstücke des entsprechenden Bebauungsgebietes. Eine Beteiligung weiterer Anwohner (z.B. an der Itzenbütteler Straße) war nicht vorgesehen.

Eine erste Idee für eine neue Bebauung des Gebietes wird vorgestellt und Dr. Hoppenstedt (Leiter Fachbereich 4 – Bauen/Umwelt – Landkreis Harburg) informiert über rechtliche Rahmenbedingungen.

Insgesamt wurde Folgendes festgehalten:

– der Flächennutzungsplan (Wohngebiet) könnte wieder auf “Wochenendhäuser” geändert werden.

– der aktuelle Bebauungsplan (Wochenendgebiet) ist nach wie vor gültig.

=> einige Grundstücke haben nicht die vorgeschriebene Mindestgröße von 2.500qm.

=> die auf einigen Grundstücken erfolgte Bebauung mit mehr als der maximal zulässigen Grundfläche von 70qm ist rechtswidrig.

=> die Wiederaufforstung der Grundstücke mit 80% Waldgebiet ist teilweise nicht erfolgt und ist rechtswidrig.

=> alle Dauerbewohner in diesem Gebiet verhalten sich rechtswidrig und leben hier illegal.

 


 

Die Gemeinde ist vom Landkreis aufgefordert zu handeln.

Hierfür muss sie eine Entscheidung treffen:

Variante A: Es wird eine konstruktive Diskussion geführt und innerhalb eines “vernünftigen” Zeitfensters wird eine grundsätzliche Entscheidung für einen neuen Bebauungsplan getroffen oder

Variante B: Der Gemeinderat will keinen neuen Bebauungsplan aufstellen und empfiehlt dem Samtgemeinderat, den Flächennutzungsplan wieder auf “Wochenendhäuser” zu korrigieren.

Sollte der Diskussionsprozess als Ergebnis “Variante B” ergeben, wird der Landkreis Harburg als zuständige Behörde Verfahren gegen die vorliegenden Rechtsverstöße einleiten.


 

Vorgehensweise der Gemeinde:

Die Gemeinde möchte die weiteren Diskussionen “ergebnisoffen” führen. Erst wenn ein mehrheitsfähiges Meinungsbild vorliegt, will sie über weitere Schritte entscheiden. Eine weitere Erschließung des Gebietes soll nicht gegen den Willen der Anwohner durchsetzt werden.

Eine Arbeitsgruppe „Itzenbütteler Kirchfeld“ soll einen Vorschlag erarbeiten. Die Gemeinde hat die unmittelbar betroffenen Bewohner aufgefordert, sich zu organisieren und möglichst über eine Sprechergruppe den weiteren Kontakt zur Gemeinde halten.


 

29.06.2015 – Die Verwaltung fasst die Ergebnisse der Anliegerversammlung zusammen. Diese Zusammenfassung ist nicht öffentlich zugänglich.

November/Dezember 2015Abschluss einer Planungsvereinbarung angestrebt

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Projektgruppe Itzenbütteler Kirchfeld den Abschluss einer Planungsvereinbarung zu verhandeln. Die Zusammensetzug der Projektgruppe ist  umstritten. Es wird mehrfach von Anwohnern darauf hingewiesen, dass die Projektgruppe nicht die Interessen aller Betroffenen repräsentiert.