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Gesundheitszentrum – Verzicht auf die Tiefgarage beschlossen

WO EIN WILLE, DA AUCH EIN WEG

Gemeinderat verzichtet auf seine Rechte

Der Investor möchte seine Kosten senken. Er sieht ein „erhöhtes Gründungserschwernis“ für den Bau einer Tiefgarage. Daher möchte er auf diese verzichten. Im Kaufvertrag wurde die Tiefgarage jedoch aus städtebaulichen Überlegungen extra aufgenommen. Kein Problem für die Herren Höper und Heitmann. Dann muss dieser Passus halt aus dem Kaufvertrag gestrichen werden.

Am 22.06.2016 folgte der Gemeinderat dieser Einschätzung mit 3/4-Mehrheit.


 

Unser Standpunkt:

Hier bleiben die Interessen der Jesteburger Allgemeinheit auf der Strecke. Zuvor getroffene Aussagen der meisten Ratsmitglieder sind nur noch „Schall und Rauch“: Eine „möglichst geringe Bodenversiegelung“, „Freiflächen für eine dorftypische Optik“ oder „zusätzliche Ärzte“ – alles nicht mehr wichtig.

Jetzt werden auch noch Erdgeschossflächen in Parkplatzflächen umgewandelt. Wahrscheinlich folgt als nächstes eine Ausnahmegenehmigung, dass die Anzahl der zu erstellenden Parkplätze reduziert werden darf.

Es lag in der Sitzung kein Konzept vor, das verdeutlicht, was diese Maßnahme für die Gebäudedimensionen und deren Nutzung bedeutet. Den Ratsmitgliedern war das alles egal. Hauptsache der Investor bleibt bei der Stange. Dieser hatte in der Ausschreibungsphase noch getönt, dass eine Tiefgarage kein Problem sei – entgegen sämtlichen vorgetragenen Bedenken von Sachverständigen.
Hier geht es nicht mehr um ein wirkliches „Gesundheitszentrum“, hier geht es nur noch darum, das verflixte Projekt über die Bühne zu bekommen.

Herr Aldag hatte von Beginn an darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Gesundheitszentrum“ nur eine Begrifflichkeit wäre und zu guter Letzt nur eine schnöde Gewerbeimmobilie entstehen würde, deren Nutzung nicht in den Händen der Gemeinde läge.

Doch die große Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder will einen weiteren Flop vor der Wahl unbedingt verhindern. Deshalb jetzt schnell die Tiefgarage raus aus dem Kaufvertrag, den Bebauungsplanentwurf nochmals auslegen (während der Sommerferien) und dann, falls es zeitlich noch klappt, eine kurze, allerletzte Sitzung des Gemeinderates, alles absegnen und nach uns die Sintflut…

Übrigens liegt bis heute kein Konzept vor, dass eine verbesserte ärztliche Versorgung für Jesteburg erkennen ließe.„Sei´s drum “ scheinen viele Ratsmitglieder zu denken, immerhin werden der Ideengeber Herr Bernatzki und das Ärzteteam Leschig/Pinninghoff damit auf die andere Straßenseite umziehen – toll…


 

Wir fragen:

– Warum gibt der Gemeinderat eine vertraglich zugesicherte Leistung des Investors ohne zwingenden Grund auf?

– Welche Konsequenzen hätte es gehabt, wenn die Gemeinde weiterhin auf Vertragserfüllung bestanden hätte? Hätte die Gesundheitszentrum Jesteburg GmbH dann vom Vertrag zurücktreten können?

– Wie viel Gebäudefläche fällt jetzt weg und welche Auswirkung hat es auf die Nutzung des Objektes als „Gesundheitszentrum“?

– Was passiert, wenn der neu auszulegende Bebauungsplan scheitert? Kann die Bauherrin dann vom Vertrag zurücktreten und alle Vorlaufkosten an die Gemeinde weiterbelasten?

– Wo bleibt nach all den vorgenommen Änderungen die Belebung der Ortsmitte?