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RADWEGEKONZEPT – Eingestampft

RADWEGEKONZEPT GESCHEITERT?

Fachausschuss will Radfahrer auf Gehwegen nicht länger dulden

Jesteburg droht ein verkehrspolitischer Super-Gau: SPD und Grüne kippten im Fachausschuss „Straßen, Wege, Umwelt“ das Jesteburger Radwegekonzept und warfen sämtliche Empfehlungen der Gutachter über Bord – trotz der Möglichkeit, einzelne Maßnahmen mit Fördermitteln des Landes umsetzen zu können. Auf Antrag des Ratsherren Hans-Jürgen Börner (SPD) sollen alle Verkehrsschilder abgebaut werden, die es Radfahrern bisher erlauben, den Fußweg mitzubenutzen.

Konsequenz:

Auch auf der vielbefahrenen Hauptstraße mit ihren oft brenzligen Verkehrssituationen und reichlich Bus- und Schwerlastverkehr müssten zukünftig alle Radfahrer ab dem 11. Lebensjahr auf der Straße fahren.

Wir haben dieser Empfehlung nicht zugestimmt.

Es war bisher Konsens im Gemeinderat, Kindern und unsicheren Personen die Möglichkeit zu eröffnen, die Gehwege zu nutzen, wenn keine Gefährdung der Fußgänger zu befürchten ist. Auch wenn das aktuelle Radwegekonzept deutliche Schwächen hat, setzen wir uns trotzdem dafür ein, weitere Maßnahmen aus dem Konzept umzusetzen.

Deshalb beantragten wir bereits im Februar 2019, dass die Verwaltung die Kosten für die von den Gutachtern empfohlenen Maßnahmen aktualisiert und dem Fachausschuss Empfehlungen gibt, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Zu unserer Überraschung empfahl die Bauabteilung nach monatelanger Prüfung, keine weitere der in den Gutachten aus den Jahren 2015 und 2018 empfohlenen Maßnahmen umzusetzen.

Konsequenzen:

Wenn der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung folgt, hätte die Gemeinde erneut viel Zeit und tausende von Euro in Gutachten investiert und zu guter Letzt, außer einer Querungshilfe vor Penny, fast nichts davon zum Wohle der Bürger umgesetzt. Noch schlimmer sind jedoch die Konsequenzen für alle Radfahrer. Sie müssten sich zukünftig ohne jede Schutzmaßnahme und an den Fahrbahnrand gedrängt die vielbefahrene und streckenweise sehr schmale Haupstraße mit den Autos und dem Schwerlastverkehr teilen. Aus unserer Sicht wäre es unverantwortlich, sollte der Gemeinderat dieser Beschlussempfehlung folgen.

Aus unserer Sicht wäre es nach wie vor sinnvoll, die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen:

  • eine weitere Querungshilfe entlang der Hauptstraße Höhe „Am Kornberg“
  • eine weitere Querungshilfe entlang der Hauptstraße Höhe „Am Stubbenhof“
  • eine weitere Querungshilfe am Sandbarg Höhe „Asia-Restaurant“

  • eine Verbreiterung des Gehweges „Am Sandbarg“
  • die Umsetzung eines Fuß- und Radweges von der Straße Schaftrift zum „Famila-Kreisel“ und zur Bushaltestelle Richtung Asendorf
  • die Verlegung des Zebrastreifens vor dem Antiquitätengeschäft Smutek bzw. „Cafe Book“
  • die Anlage beidseitiger Schutzstreifen entlang der Lüllauer Straße und auf der Hauptstraße ab der Bahnbrücke Richtung Bendestorf
  • die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens entlang der Schützenstraße in Richtung Asendorf

Gewusst?

Laut dem Statistischen Bundesamt (August 2019) ereigneten sich 2018 rund 90 Prozent der Fahrradunfälle mit Personenschaden innerorts. Besonders schwerwiegend sind die Folgen bei Unfällen zwischen Radfahrern und LKWs bzw. Bussen. Pedelec-Fahrradfahrer und Kinder unter fünfzehn Jahren sind dabei überproportional stark betroffen.

  • Bei Tempo 50 km/h
    • soll der Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
    • legt ein Fahrzeug pro Sekunde 14 Meter zurück. Telefonieren oder zu laute Musik erhöht die Reaktionszeit um 50 Prozent.
    • beträgt die Länge des reinen Bremsweges 25 Meter. Dazu kommt noch die zurückgelegte Strecke zwischen Erkennen des Hindernisses und tatsächlicher Bremsung (Reaktionszeit).
  • Das Parken und Halten auf Radwegen ist verboten. Auf Schutzstreifen darf kurz gehalten jedoch nicht geparkt werden.
  • Radfahrer dürfen
    • auf der Straße nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern. Das Nebeneinanderfahren im Verband (mindestens 16 Radfahrer in einer erkennbaren Gruppe) ist gestattet.
    • stehende Autos an Ampeln oder im Stau mit „mäßiger Geschwindigkeit“ und „besonderer Vorsicht“ rechts überholen.
    • in Einbahnstraßen auch entgegen der angezeigten Fahrtrichtung unterwegs sein, wenn sie für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind. Unter dem „Einfahrt verboten“-Schild am Ende der Straße hängt dann ein weißes, rechteckiges Schild mit Fahrradsymbol und der Aufschrift „frei“. Autofahrer müssen entgegenkommenden Radfahrern auf der linken Fahrbahnseite ausreichend Platz lassen.

Die Regeln gelten analog für E-Bikes, wenn deren Motor nicht mehr als 250 Watt hat und

  • der Motor erst zuschaltet, wenn die Pedalen getreten werden,
  • die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist und
  • die Anfahrhilfe max. 6 km/h beträgt.

Für leistungsstärkere E-Bikes gelten die gleichen Regeln wie für Mofas und Kleinkrafträder.

Weitere Informationen finden Sie in unseren bisherigen Beiträgen zu diesem Thema:

RADWEGEKONZEPT – Aktualisierung

RADWEGEKONZEPT

RADWEGEKONZEPT – Schutzstreifen und Querungshilfen