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ITZENBÜTTEL – Hof und Gut

Die Vorstellungen der Erbengemeinschaft Hof&Gut stoßen auf wenig Gegenliebe. Die Planungen sind weiterhin nicht akzeptabel

GOLDGRÄBERSTIMMUNG BEI HOF & GUT?

– Gelingt es der Erbengemeinschaft landwirtschaftliche Fläche in Bauland umzuwandeln?

Immer weiter ausufernde Vorschläge seitens der Erbengemeinschaft haben viel Vertrauen verspielt und lassen bei vielen Bürgern Zweifel aufkommen, ob es bei den Planungen tatsächlich um den Erhalt der historischen Hofstätte „Hof & Gut“ geht oder lediglich darum Ackerfläche als Bauland zu „vergolden“. Es wird befürchtet, dass die geplanten Bauvorhaben den Charakter des historischen Dorfkerns erheblich verändern werden. Besonders eine noch weiter zunehmende Verkehrsbelastung, die Vernichtung ökologisch wichtiger und ortsprägender Flächen und die Auswirkungen auf die Anwohner und umliegende landwirtschaftliche Betriebe werden kritisch gesehen.

Waren die Abgeordneten von SPD und CDU bisher bereit, die gemeinsam mit den Bürgern 2017 erarbeiteten Richtlinien (Masterplan Itzenbüttel Ortsmitte) zugunsten der Ideen der Erbengemeinschaft zu missachten, so beginnt auch in deren Reihen die Zustimmung immer mehr zu bröckeln und die von Beginn an geäußerten ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Bedenken vieler Itzenbütteler, der Grünen und der UWG Jes! finden mehr und mehr Gehör.

Wir unterstützen selbstverständlich die Bemühungen, die historische Hofstätte wirtschaftlich langfristig abzusichern. Die anfangs angedachten 12 Fremdenzimmer, zusätzliche Parkmöglichkeiten für den Restaurantbetrieb, ein Veranstaltungsraum für Familienfeiern und eine Verkaufsstätte für hofeigene Produkte fanden von Beginn an unsere Zustimmung.

Die im Laufe der letzten drei Jahre immer weiter ausufernden Konzeptideen spiegeln diese Grundgedanken nicht mehr wieder. Mit den Plänen für eine Hotelanlage und einen Hofladen, der in seinen Dimensionen einem Supermarkt entspricht, sollen die Grundlagen für zwei neue Gewerbebetriebe (mit wahrscheinlich externen Betreibern) umgesetzt werden, die wirtschaftlich unabhängig von der Hofstätte sind. Doch statt für dieses Konzept offen bei den Anwohnern zu werben, wird versucht, künstlich eine Verbindung zur historischen Hofstätte herzustellen. Damit vergibt die Erbengemeinschaft die Möglichkeit, in Itzenbüttel etwas entstehen zu lassen, das wirtschaftlich tragfähig und sozial verträglich ist.

Stattdessen steigt der Frust auf allen Seiten weiter. Die Bedenken vieler Bürger werden als nicht relevant abgestempelt und die Politik wird ihre Hände in Unschuld waschen – obwohl die von CDU und SPD getragenen Beschlüsse erheblich zu der verfahrenen Situation beigetragen haben.

Damit bewahrheitet sich erneut, was wir immer wieder betonen: Ein Bauleitverfahren ist lediglich ein formaler Prozess, der Bürgern eine Beteiligung auf Augenhöhe vorgaukelt. Auch in diesem Fall drohen die meisten Einwände lediglich „zur Kenntnis genommen“ oder einfach als „nicht sachgerecht“ abgebügelt zu werden, obwohl sie sachlich begründet und inhaltlich schwerwiegend sind. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und der Erbengemeinschaft lassen, trotz anderslautender Abstimmungen mit der Politik, weiterhin einen zu großen Interpretationsspielraum.

Sollte die Erbengemeinschaft an einem gutnachbarschaftlichen Miteinander interessiert sein, sollte sie auf einen ehrlichen und konstruktiven Dialog setzen, statt darauf zu hoffen, dass es weiterhin eine politische Mehrheit in den Reihen der CDU und SPD geben wird, die ihre Pläne durchwinkt.

Wir lehnen die nachfolgend detailliert aufgeführten Planungen weiterhin ab.

Die ursprünglichen Planungen der Erbengemeinschaft haben wir von Beginn an unterstützt. Zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten, ein Veranstaltungsraum und ein Hofladen für hofeigene Produkte wären eine ideale Ergänzung für die heutige Ausrichtung der Hofstätte.

Die dann jedoch folgenden „Verfeinerungen“ der Planungen hin zu einer überregional bedeutsamen, eigenständigen Hotelanlage und einem Ladengeschäft, das überwiegend hoffremde Produkte verkauft, haben wir von Beginn an abgelehnt, weil sie nichts mehr mit den ursprünglichen Ideen gemein haben. Eine Umwandlung der heute landwirtschaftlich genutzten Flächen in frei veräußerbare Gewerbe- und Wohnbauflächen mag für die Erbengemeinschaft lukrativ sein, doch um welchen Preis für die Anwohner und die Gemeinde? Die Gewerbe- und Wohnbauflächen können von den Eigentümern meistbietend veräußert werden, die Gemeinde baut die Straßen und Fußwege auf Kosten der Steuerzahler um, und nicht nur die Bürger der Itzenbütteler Dorfmitte werden den zusätzlichen Verkehr verkraften müssen.

Der neue Planungsentwurf

In den beiden Baufenstern (blau umrandete Flächen) sollen unterschiedliche Nutzungen festgeschrieben werden:

Oberer, nord-östlicher Bereich auf der alten Hofstätte

Auf dieser Fläche sollen Ferienwohnungen anstelle des Bestandsgebäudes (Schweinestall/Remise) errichtet werden. Südlich davon soll der heutige Reitplatz entfernt und das ehemals vorhandene, historische Gewässer wieder erstellt werden.

Es gelten für diese Fläche die in der gesamten Ortsmitte verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen

  • Geschosszahl: 2 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss
  • Bebaubare Fläche des Grundstücks (GRZ): 25%

Unterer, südlicher Bereich

Auf dieser Fläche soll das alte Kühlhaus und das Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten abgerissen und die heute landwirtschaftlich genutzte Fläche bebaut werden. Für dieses Gebiet werden unterschiedliche Nutzungen festgeschrieben:

Fläche „MD 1

Fläche für Gewerbe (z.B. Hofladen) und Wohnen

  • Geschosszahl: 2 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss
  • Bebaubare Fläche des Grundstücks (GRZ): 30% (Abweichend von den Empfehlungen aus dem Masterplan „Itzenbüttel Ortsmitte“)
  • Die Gewerbefläche wird auf eine Bruttogrundfläche von 500 qm begrenzt

=> Insgesamt könnte ein Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 1.300 qm umgesetzt werden.

Fläche „MD 2

Fläche für eine Hotelanlage:

  • Geschosszahl: 2 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss
  • Statt einer maximal bebaubaren Fläche (GRZ) wird für diese Fläche eine maximale Grundfläche von 1.600 qm für das Hotel festgeschrieben

=> Das Hotel könnte mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.200 qm umgesetzt werden.

Zusätzlich zu diesen allgemeingültig festgesetzten Baurechten wurden weitere Vereinbarungen zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde in einem „Städtebaulichen Vertrag“ festgelegt:

  • Anzahl der Zimmer auf der Gesamtanlage (historische Hofstätte + neue Flächen): maximal 65

Anmerkung: Eigentlich hätte, wie von uns in den Vorgesprächen gefordert und vereinbart, die maximale Anzahl der Schlafmöglichkeiten (65 Doppelzimmer plus 5 Beistellbetten für Kinder =135 Betten) im Vertrag festgehalten werden müssen. Mit der verwaltungsseitig umgesetzten „Zimmer“-Definition, bleibt die Bettenanzahl ungeklärt.

  • Die Einzelhandelsfläche soll mit einem „Hofladen“ mit einer Fläche von maximal 400 qm (320 qm Verkaufsfläche + 80 qm Lager-/Personalräume) besetzt werden.

Anmerkung: Es bleibt unklar, wofür die restliche Gebäudefläche (900 qm) genutzt wird. Der Hofladen kann aufgrund seiner geplanten Größe nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn er zu einem erheblichen, wahrscheinlich überwiegenden Teil Fremderzeugnisse verkauft. Damit wird die ursprünglich angedachte Idee eines klassischen Hofladens aufgegeben und es ist eine Vergabe dieser Einzelhandelsfläche an einen externen Betreiber nicht ausgeschlossen.

  • Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren werden vom Vorhabenträger übernommen – es sei denn die Gemeinde setzt zu guter Letzt keinen Bebauungsplan in Kraft, der die Umsetzung des Gesamtvorhabens ermöglicht.

Anmerkung: Diese Regelung wird von uns schon immer kritisiert. Führt sie doch dazu, dass fast immer der Bebauungsplan wie von den Vorhabenträgern gewünscht umgesetzt wird, weil die Gemeinde nicht auf den Planungskosten sitzen bleiben will.