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STRASSENZUSTAND GEMEINDE JESTEBURG

Jetzt ist es offiziell. Gutachter belegt den schlechten Zustand der Jesteburger Straßen jetzt mit Fakten.

VERKEHRSSICHERHEIT GEHT VOR KOMFORT

– Trotz knapper Haushaltsmittel muss die Gebrauchstauglichkeit der Straßen gesichert sein

Der Zustand der Jesteburger Straßen ist schlecht. Was gefühlt jedem Bürger und Ratsmitglied bewusst war, wurde nun von einem unabhängigen Gutachter bestätigt. Bis 2030 müssten mindestens 16,1 Millionen Euro in das Straßennetz investiert werden, um die schlimmsten Schäden zu beseitigen. Der Fachbereich machte die möglichen Konsequenzen nochmals deutlich: „Jedes weitere Jahr, in dem nicht gehandelt wird, führt dazu, dass in absehbarer Zeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden muss und es in Teilabschnitten zu Streckensperrungen kommen wird, um einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorzubeugen.

Die möglichen Konsequenzen sind also klar. Jetzt muss gehandelt werden. Gleichwohl wäre es realitätsfremd jetzt anzunehmen, dass die Gemeinde wie vom Gutachter gefordert ab 2024 jährlich mindestens 2,5 Millionen Euro in das bestehende Straßennetz investiert.

Für uns ist klar, dass die Gemeinde jetzt klare Prioritäten setzen und die verfügbaren Mittel verantwortungsvoll aufteilen muss. Deshalb hat die UWG Jes! beantragt, dass sich die Gemeinde das Ziel setzt, zumindest die Gebrauchstauglichkeit der Straßen zu erhalten und dafür in den kurz-, mittel- und langfristigen Haushaltsplanungen ab 2024 jährlich 1,0 Millionen Euro für Instandhaltungs- und dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu berücksichtigen. Die Verwaltung soll die erfassten Daten entsprechend auswerten, priorisieren und unter dem Fokus „Gebrauchstauglichkeit erhalten“ zur weiteren Beratung vorstellen. Die Mitglieder des Fachausschusses „Straßen, Wege, Umwelt“ folgten unserem Antrag mit großer Mehrheit. Lediglich Frau Heilmann stimmte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen diese Beschlussempfehlung


Historie:

Zum 01.01.2012 wurde in Jesteburg die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben. Seitdem können Grundstückseigentümer (Anlieger) von der Gemeinde nur noch dann an den Kosten für Straßenausbaumaßnahmen direkt beteiligt werden, wenn es sich um Ersterschließungskosten (z.B. eine Straße, ein Fuß- oder Radweg oder eine Straßenbeleuchtung wird erstmalig errichtet) handelt. Alle späteren Instandhaltungskosten werden seitdem von allen Bürgern getragen.

Um diese Kostenbefreiung gegenfinanzieren zu können, wurden 2012 die Grund- und Gewerbesteuern erhöht (zusätzliche Steuereinnahmen ca. eine halbe Million Euro p.a.). Doch statt diese Einnahmen komplett in den Erhalt der Straßen, Fuß- und Radwege zu reinvestieren, wurde beschlossen, die Investitionen in notwendige Instandhaltungsmaßnahmen zukünftig auf 200.000 Euro p.a. zu begrenzen. Die restlichen, zusätzlich zur Verfügung stehenden Mehreinnahmen (ca. 300.000 Euro p.a.) werden zur Gegenfinanzierung anderer Ausgaben im Gemeindehaushalt verwendet.

Durch diese Begrenzung der Mittel für die Straßeninstandhaltung konnten in den Folgejahren nicht alle notwendigen Maßnahmen im empfehlenswerten Umfang und entsprechend dem Stand der Technik fachgerecht ausgeführt werden. Maßnahmen mussten aus Kostengründen verschoben oder über mehrere Jahre gestreckt werden. Es ist also wenig verwunderlich, dass sich die Qualität der Straßen, Fuß- und Radwege über die Jahre immer weiter verschlechtert hat.

Mit den Jahren folgte der Rat immer häufiger den Empfehlungen des Fachbereiches nicht. Es wurden Maßnahmen bevorzugt, die unter baufachlichen Gesichtspunkten nicht unbedingt notwendig gewesen wären. Um diesem „Zwist“ zwischen den Fachempfehlungen und den politischen Wünschen aus dem Wege zu gehen, empfahl die Verwaltung 2020, die Erstellung einer Datenbank für die digitale Straßenkontrolle und die Erstellung eines Straßenzustandskatasters durch ein Ingenieurbüro.

Auf dieser Grundlage soll zukünftig die Priorisierung aller Straßenbaumaßnahmen (inkl. Erneuerung bzw. Herstellung der Oberflächenentwässerung) erfolgen. Für diese Bestandsaufnahmen investierte die Gemeinde ca. 40.000 Euro. Aus unserer Sicht sehr gut angelegtes Geld. Jetzt wird sich zeigen, ob die Ratsmehrheit auch bereit ist, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.


Grundsätzliches:

Verantwortlich für die Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Für die Landesstraßen ist der Landkreis zuständig (in Jesteburg unsere Hauptstraße durch den Ort). Die innerörtlichen Gemeindestraßen und die Verbindungsstraßen zwischen den Ortsteilen obliegen in der Zuständigkeit den einzelnen Gemeinden Bendestorf, Harmstorf oder Jesteburg. Die Verbindungsstraßen zwischen den Mitgliedsgemeinden fallen in die Zuständigkeit der Samtgemeinde.

Grundsätzlich gilt für Straßen, Fuß- und Radwege das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG)

In § 9 heißt es ganz eindeutig:Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Soweit sie hierzu außer Stande sind, haben die Straßenbaubehörden auf den nicht verkehrssicheren Zustand, vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden, durch Verkehrszeichen hinzuweisen.

Die Gemeinde Jesteburg verfügt über ein Straßennetz von ingesamt 78 km, 456.000 qm der Verkehrsflächen sind befestigt und 79% des Straßennetzes ist älter als 20 Jahre.

Erläuterung zur Abbildung: Übersicht der Straßen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Rot = Neubau – Gelb = Erneuerung – Blau = Unterhaltung – (Quelle: Prioritätenliste SWU – 22.02.2023)

Die komplette Übersicht finden Sie hier.