Wir kämpfen seit 2018 dafür – Endlich scheint eine Ratsmehrheit für den Schutz ortbildprägender Bäume sicher.
DEN BAUMBESTAND LANGFRISTIG SICHERN
Nach Jahren des Stillstands kommt endlich Bewegung in die Sache
Seit vielen Jahren weist die UWG darauf hin, dass der Baumbestand in Jesteburg immer weiter unter Druck gerät. Große, ortsbildprägende Bäume verschwinden Stück für Stück – auf Privatgrundstücken ebenso wie im Bereich geplanter oder laufender Bauvorhaben. Was fehlt, ist ein klarer, verbindlicher Rahmen, der diesen Bestand schützt und gleichzeitig den Eigentümerinnen und Eigentümern Planungssicherheit gibt.

Am 18. November 2025 hat der Fachausschuss „Straßen, Wege, Umwelt“ nun erstmals eine deutliche Kurskorrektur eingeleitet: Mit großer Mehrheit empfahl der Ausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine Baumschutzsatzung zu befürworten. Für diesen Schritt stimmten Elke Feldhaus (SPD), Petra Finnern (Grüne), Jörg Berberich (CDU) und Hansjörg Siede (UWG). Dagegen votierte Hans-Jürgen Börner (SPD).
Damit ist noch nichts entschieden – aber eines ist klar: Zum ersten Mal besteht ein parteiübergreifender Wille, den Baumschutz in Jesteburg verbindlich zu regeln.
Die Jahre des Blockierens scheinen vorbei zu sein
Die UWG fordert eine Baumschutzsatzung nicht erst seit gestern.
- Bereits 2018 legte die UWG einen ersten Satzungsentwurf auf Basis der Empfehlungen der Gartenamtsleiterkonferenz vor.
- In den Folgejahren kamen weitere Initiativen hinzu – unter anderem der Vorschlag, eine Fördersatzung für fachgerechte Baumpflege einzuführen. Ziel: Wer seine Bäume professionell pflegen lässt, soll von der Gemeinde unterstützt werden, statt bei jedem größeren Baum nur noch die Motorsäge als Lösung zu sehen.
Alle diese Anträge scheiterten an der jeweiligen Ratsmehrheit. Die Argumente ähnelten sich:
Zu viel Bürokratie, zu großer Eingriff in Eigentumsrechte, angeblich ausreichende Regelungen durch andere Gesetze.
Fakt ist: Während politisch immer wieder vertagt und abgewunken wurde, sind innerorts zahlreiche große Bäume verloren gegangen. Für viele davon gab es keine wirksame kommunale Handhabe – schlicht, weil die damals mögliche Baumschutzsatzung politisch nicht gewollt war.
Neue Vorgaben – und eine späte Einsicht
Inzwischen hat sich der Rahmen verschoben. Das Land Niedersachsen und der Landkreis Harburg haben deutlich gemacht, dass Fällanträge auf Privatgrundstücken in der Regel zu genehmigen sind, wenn es keine besonderen kommunalen Regelungen gibt – also weder eindeutige Festsetzungen im Bebauungsplan noch eine Baumschutzsatzung.

Mit anderen Worten:
Solange Jesteburg keine eigene Satzung beschließt, bleiben viele innerörtliche Bäume rechtlich praktisch ungeschützt. Allgemeine Naturschutzbestimmungen greifen nur in wenigen Fällen – etwa bei bestimmten geschützten Biotopen oder während der Brutzeit. Für den typischen Einzelbaum im Wohngebiet sind diese Bestimmungen meist wirkungslos.
Genau aus diesem Grund hat die Verwaltung nun selbst eine Vorlage in den Rat eingebracht und empfohlen, die Ausarbeitung einer Baumschutzsatzung zu beschließen. Jahrelang hieß es von verschiedenen Seiten, eine Satzung sei „nicht notwendig“, „rechtlich fraglich“ oder würde vor Inkrafttreten einer Satzung zu einer unkontrollierbarer „Fällwut“ führen. Jetzt ist klar:
Ohne eine solche Satzung werden Fällungen eher erleichtert als erschwert.
Dass es dafür erst massiven Druck von außen brauchte, ist kein Ruhmesblatt für die bisherigen Mehrheiten im Rat. Aber immerhin: Die Einsicht, dass Jesteburg handeln muss, ist endlich da.
Was eine Baumschutzsatzung leisten soll – und was nicht
Es kursieren viele Missverständnisse darüber, was eine Baumschutzsatzung bedeutet. Die UWG steht für eine klare, faire und nachvollziehbare Regelung:

- Sie legt fest, welche Bäume besonders geschützt sind – etwa ab einem bestimmten Stammumfang oder in bestimmten Lagen.
- Sie definiert Ausnahmen: Gefahren für die Verkehrssicherheit, kranke oder instabile Bäume, überwiegende öffentliche Interessen und echte Härtefälle.
- Sie regelt Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen, wenn ein geschützter Baum gefällt werden muss. So bleibt die Zahl der Bäume langfristig erhalten und die Gemeinde kann mit Ausgleichsmitteln an anderer Stelle gezielt nachpflanzen.
- Sie schafft Transparenz: Eigentümerinnen und Eigentümer wissen, woran sie sind. Und die Verwaltung erhält einen klaren Prüfmaßstab, statt von Fall zu Fall diskutieren zu müssen.
Was eine Satzung nicht ist:
Kein Totalverbot, kein pauschaler Eingriff in das Eigentum und kein Instrument, um jede Maßnahme am Baum zu verhindern. Fachgerechte Pflege bleibt möglich und ist ausdrücklich gewollt. Es geht darum, die willkürliche oder reine Bequemlichkeits-Fällung großer Bäume zu verhindern – nicht darum, Privatgärten unter Zwangsverwaltung zu stellen.
Baumschutz und Unterstützung gehören zusammen
Die UWG hat von Anfang an deutlich gemacht: Wir wollen klare Festlegungen. Was ist okay, was ist nicht erlaubt und wie welche Unterstützung bietet die Gemeinde.
Seitenlang über Baumschutz zu reden, aber diejenigen im Regen stehen zu lassen, die ihre alten Bäume fachkundig pflegen und dafür teilweise hohe Summen investieren müssen – das wäre unehrlich.
Darum halten wir an unserer Forderung fest, die Baumschutzsatzung mit einer Fördersatzung für fachgerechte Baumpflege zu verbinden. Unser Vorschlag liegt seit 2023 auf dem Tisch:
- Zuschüsse für qualifizierte Baumpflege durch Fachbetriebe,
- klare Qualitätsstandards,
- Verpflichtung, geförderte Bäume über einen längeren Zeitraum zu erhalten,
- Rückforderung der Förderung, wenn ein Baum ohne Genehmigung gefällt wird.

Wer seine Bäume erhalten will, wird unterstützt. Wer Bäume ohne triftigen Grund beseitigt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Was jetzt passieren muss
Aus Sicht der UWG ist deshalb klar:
- Die Verwaltung soll bei der Ausarbeitung des Entwurfs auf den bereits vorliegenden Vorschlägen aufbauen, statt bei null anzufangen.
- Die Bürgerinnen und Bürger müssen frühzeitig, offen und verständlich informiert werden, welche Regeln geplant sind und wie das Verfahren ablaufen soll.
- Die Verbindung von Baumschutzsatzung und Baumpflege-Förderung muss ernsthaft geprüft und nicht von vornherein „aus Kostengründen“ weggewischt werden – insbesondere, weil die Fördersätze bewusst am vorhandenen Haushalt orientiert werden können.
Unser Fazit
Wir begrüßen die Beschlussempfehlung des Fachausschusses ausdrücklich. Nach Jahren des Wegschauens gibt es jetzt endlich die Chance, den Baumbestand unserer Gemeinde nicht länger dem Zufall zu überlassen. Diese Chance sollten Rat und Verwaltung jetzt konsequent nutzen.
Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten, damit eine Baumschutzsatzung verabschiedet werden kann, die ihren Namen verdient:
- verständlich,
- rechtssicher,
- fair gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern
- und wirksam für Klima, Artenvielfalt und das Ortsbild Jesteburgs.
