Ausgleichsmaßnahmen bei Bauprojekten sollen bevorzugt ortsnah umgesetzt werden; der Rat übernimmt den UWG-Vorstoß aus 2023
EIGENE AUSGLEICHSFLÄCHEN FÜR BAUMASSNAHMEN
– UWG hat das Thema angestoßen – jetzt folgt die Umsetzung
Im August 2023 beantragte die UWG, dass die Gemeinde eigene Gebiete ausweist, in denen zukünftig durch Baumaßnahmen zerstörte Naturflächen über eine ökologische Aufwertung an anderer Stelle in Jesteburg ausgeglichen werden können, wenn ein entsprechender Ausgleich nicht oder nur teilweise sinnvoll innerhalb der zu betrachtenden Fläche umgesetzt werden kann.
Etwas mehr als zwei Jahre später stellte die Verwaltung jetzt Flächen vor, die als Kompensationsflächen geeignet sind. Daraufhin beschloss der Gemeinderat im Dezember 2025, die Fläche „Thelstorfer Straße“ ab 2027 als Kompensationsfläche zu nutzen und die Fläche „Lüllauer Straße/Am Allerbeek“ detaillierter auf ihre Eignung zu prüfen.
Drei Flächen wurden bewertet – das Ergebnis ist eindeutig
Hinweis: Die Kartenausschnitte wurden mit GeoBasis-DE / LGLN 2021 | MapLibre erstellt.
„Thelstorfer Straße“ (Gemarkung Lüllau, Flurstück 51/2 – Größe: ca. 9.259 qm)

Die Fläche liegt westlich angrenzend an die Thelstorfer Straße am südlichen Ortsrand von Lüllau. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Ackerfläche. Diese Fläche hat das größte Potenzial. Durch eine ökologische Aufwertung (Zielrichtung: Extensivgrünland) sind 16.211 Wertpunkte möglich.
Der Gemeinderat hat am 10.12.2025 beschlossen, diese Fläche als zukünftigen gemeindeeigenen Kompensationspool weiterzuverfolgen. Dafür sollen im Haushalt 2027 die notwendigen Planungskosten eingeplant und ein bestehendes Pachtverhältnis fristgerecht gekündigt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, das Maßnahmenkonzept für diese Fläche zu erarbeiten und die Bilanzierung der Wertpunkte vorzunehmen, sodass die untere Naturschutzbehörde die Fläche als Kompensationspool anerkennt.

Aus UWG-Sicht ist das die geeignete Basis, um einen eigenen Kompensationspool in der Gemeinde Jesteburg aufzubauen.
„Lüllauer Straße / Am Allerbeek“ (Jesteburg, Flurstück 71/14 (Teilstück) – Größe: ca. 3.700 qm)

Hier ist ebenfalls eine Aufwertung möglich (6.095 Wertpunkte), jedoch mit höherem Abstimmungs- und Planungsaufwand. Es droht ein Zielkonflikt: In der Samtgemeinde gibt es parallel Überlegungen, auf dieser Fläche den „neuen“ Friedhof zu erweitern und hier ein Urnenfeld/Urnenwald umzusetzen. Der Verwaltungsausschuss hat am 03.12.2025 beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, ob die Fläche in Kombination mit den Planungen für ein Urnenfeld als Kompensationsfläche genutzt werden könnte.
„Talweg / Kleckerwaldweg“ (Jesteburg, Flurstück 720/130 (Teilstück) – Größe: ca. 7.300 qm)

Naturschutzfachlich bereits hochwertig; teils gesetzlich geschützte Biotope. Ergebnis: kein Aufwertungspotenzial. Damit ist die Fläche nicht geeignet, um daraus einen „Punktepool“ zu entwickeln.
ÖKOPUNKTE
– Was bedeutet und wie funktioniert das?
Wenn neue Baugebiete entstehen, werden Natur und Landschaft fast immer beeinträchtigt – vor allem durch Bodenversiegelung, Verlust von Biotopen, Änderungen am Wasserhaushalt und am Landschaftsbild. Rechtlich gilt dabei eine klare Reihenfolge: vermeiden, minimieren, und was dann unvermeidbar bleibt, muss kompensiert werden.
Betroffen ist grundsätzlich der Verursacher des Eingriffs – also:
- bei Baugebieten typischerweise der Vorhabenträger/Investor oder die Eigentümer, denen die Ausgleichspflichten zugeordnet werden,
- bei privaten Einzelvorhaben ggf. der Bauherr (je nach Genehmigungslage und Auflagen) und
- organisatorisch fast immer auch die Gemeinde (weil sie in der Bauleitplanung festlegt, wie der Ausgleich erfolgt und wie er rechtssicher zugeordnet wird).
Warum gibt es überhaupt die Möglichkeit, Ökopunkte zu nutzen?
Die Praxis zeigt: In vielen Baugebieten lässt sich der notwendige ökologische Ausgleich nicht vollständig innerhalb des Plangebiets sinnvoll unterbringen. Bäume an Straßen oder „ein bisschen Grün“ sind ökologisch wichtig, reichen aber für die Bilanzierung eines größeren Eingriffs häufig nicht aus. Deshalb ist es zulässig, Ausgleich auch an anderer Stelle umzusetzen – wenn es fachlich passt und rechtlich sauber zugeordnet wird.
Ökokonten/Kompensationspools:
Auf geeigneten Flächen (Kompensationspools) werden Naturschutzmaßnahmen vorab umgesetzt (z. B. Waldumbau, Entwicklung von Extensivgrünland, Wiedervernässung, Gewässerrenaturierung). Die dadurch entstehenden „Ökopunkte“ werden dokumentiert und können später einem konkreten Bauvorhaben zugeordnet werden. Das ist kein „Freikaufen“ von ökologischen Pflichten, sondern eine andere Organisationsform der gleichen Pflicht – mit dem Vorteil, dass die Maßnahme oft schneller, fachlich gebündelt und langfristig gesichert umgesetzt werden kann.
Für viele Maßnahmen (z. B. Regenwasserrückhalt, Durchgrünung, Hitzeminderung, Biotopverbund im Quartier) ist es natürlich viel sinnvoller, diese unabhängig von möglichen Ökopunkten im Baugebiet umzusetzen. In der Realität kann es also sein, dass ein Vorhaben beides braucht: interne Grün- und Wassermaßnahmen und zusätzlich Ökopunkte.
Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen im Kompensationspool hängen von zwei Faktoren ab:
- Wie viele Ökopunkte werden benötigt?
Das ergibt sich aus der naturschutzfachlichen Bilanzierung (Art und Intensität des Eingriffs, Ausgangszustand, Schutzgüter) und schwankt stark – deshalb sind pauschale Aussagen unseriös. - Was kostet ein Ökopunkt?
Der Preis wird vom Poolanbieter kalkuliert (Grunderwerb, Herrichtung/Umsetzung, Pflege, Monitoring, Verwaltung). Für den Kompensationspool des Landkreises Harburg wird derzeit ein Preis von 5,50 € je Ökopunkt zzgl. Mehrwertsteuer genannt (Preisangabe: Stand 10/2025). Zur Einordnung: 10.000 Ökopunkte entsprechen bei diesem Preis rund 55.000 € zzgl. MwSt.; der tatsächliche Bedarf hängt jedoch stark von Art und Umfang des Eingriffs ab.
Zahlen muss am Ende nicht „die Allgemeinheit“, sondern derjenige, der von der Bebauung profitiert – entweder direkt als Bauherr/Investor oder mittelbar der Käufer über die Grundstückspreise/Erstattungsbeträge.
