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KUNSTHAUS – Sanierung

OHNE NOT UND OHNE KONZEPT

– Gemeinderat beschließt kosmetische Sanierungsmaßnahme für 70.000 Euro

Es gibt kein langfristiges Nutzungskonzept für das heutige „Kunsthaus“. Der Jesteburger Kunstverein will sich nicht langfristig an das Gebäude binden. Laut Vorstandsaussage seien für den Verein auch Standorte in Hamburg oder anderswo denkbar, um Kunstausstellungen durchzuführen – also kein klares Bekenntnis zu Jesteburg, obwohl die Gemeinde dem Kunstverein das Gebäude kostenfrei zur Nutzung als Ausstellungsfläche zur Verfügung stellt. Somit bezuschusst die Gemeinde diesen „Kunstbetrieb“ jährlich mit über 25.000 Euro.

Anmerkung:

Die Gemeinde erwarb dieses Gebäude samt Inventar 2013 für über 360.000 Euro. Zuvor hatte sie das Gebäude seit 2009 für fast 25.000 Euro p.a. angemietet. Seit Jahren ist bekannt, dass das Gebäude einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. 2015 wurde die mangelhafte Barrierefreiheit bemängelt. Nach damaligen Schätzungen hätten über 100.000 Euro für diese Maßnahme ausgegeben werden müssen. Eine Umsetzung wurde Anfang 2015 vom Gemeinderat beschlossen, aber im Juni des gleichen Jahres zurückgestellt. Ende 2016 regte das Ratsmitglied Börner sogar den Bau einer Aussichtsplattform an, zog den Antrag dann aber (vorerst?) zurück.

Die Jesteburger Verwaltung sucht derzeit händeringend nach zusätzlichen Räumlichkeiten und die Bücherei in der „Zehntscheune“ auf dem Niedersachsenplatz platzt aus allen Nähten. Eigentlich genügend Anlässe, die zukünftige Nutzung des gemeindeeigenen Gebäudes grundsätzlich zu hinterfragen.

Obwohl der Kunstverein eine Fenstersanierung nicht zur Bedingung für die weitere Nutzung erklärte und die Verwaltung auf unsere Nachfrage hin ausdrücklich bestätigte, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2018 , die Fenster in diesem Jahr für 70.000 Euro zu sanieren und blendet mit dieser Entscheidung alle anderen Fragen einfach aus.

Wir können diese Prioritätensetzung der Ratsmehrheit nicht nachvollziehen. Auf der einen Seite werden die Mittel für soziale und kulturelle Projekte drastisch gekürzt, über die innerörtliche Anmietung oder den Bau von zusätzlichen Flächen für die Verwaltung nachgedacht und trotzdem wird eine Fenstersanierung aus rein kosmetischen Gründen beschlossen. Da fragen wir uns schon, nach welchen Maßstäben hier gemessen wird.


Der Verwaltungsausschuss beschloss am 07.06.2017 (VO/GJ/181/16-01), dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bauausschuss ein Sanierungskonzept vorlegt. Im Bauausschuss wurde am 25.04.2018 jedoch lediglich über eine Sanierung der Fenster beraten. Eine Umsetzung dieser Maßnahme wurde vom Gemeinderat am 30.05.2018 für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen, wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Für uns kann über eine Umsetzung dieser Maßnahme nur entschieden werden, wenn vorher die gesamten Sanierungskosten und die zukünftige Nutzung für dieses Objekt bekannt sind.

Gemeinsam mit der FDP hatten wir folgende Anträge gestellt

  1. Der Gemeinderat/Verwaltungsausschuss beschließt, die Umsetzung der Fenstersanierung zurückzustellen bis über die langfristige Nutzung des Gebäudes eine Entscheidung getroffen wurde. (vom Gemeinderat abgelehnt)
  2. Der Gemeinderat/Verwaltungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung die gesamten Sanierungskosten unter Berücksichtigung der langfristigen Nutzung ermittelt und im Finanz- und Controllingausschuss vorstellt. (vom Gemeinderat beschlossen)