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BEBAUUNGSPLAN – Der Ablauf

Bebauungsplanverfahren sichern Bürgern eine entscheidene Einflussmöglichkeit im Rahmen der Ortsentwicklung zu. So funktioniert der Ablauf.

Die Identität unserer Gemeinde erhalten und trotzdem langfristig attraktiv zu bleiben, das ist die große Herausforderung jeder baulichen Entwicklung. Während viele Ratsmitglieder Wachstum um (fast) jeden Preis befürworten, legen wir unseren Augenmerk vor allem darauf, dass Jesteburg bei allen angedachten Bauvorhaben seinen dörflichen Charakter behält.

Es geht uns dabei immer um den Abgleich unterschiedlicher Interessen:

  • Die Gemeinde muss genügend Flächen für Schule, Kita, Grünanlagen, Straßen, soziale Einrichtungen und Freizeitanlagen behalten, damit ein reges Gemeindeleben vor Ort (kurze Wege / attraktive Ortsmitte) stattfinden kann.
  • Alteingesessene und Neubürger sollen für sie geeignete Wohnmöglichkeiten vorfinden, damit sich Jung und Alt in Jesteburg gleichermaßen wohlfühlen.
  • Die Umwelt soll geschützt und erhalten werden, damit Jesteburg seiner ökologischen Verantwortung für nachfolgende Generationen nachkommt.
  • Unternehmen sollen ausreichend Gewerbeflächen finden, damit Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und die Gewerbesteuereinnahmen langfristig gesichert werden.

Um diese unterschiedlichen Interessenlagen ausreichend berücksichtigen zu können, gibt es ein geordnetes Verfahren, das Bürgern, Firmen, Behörden und Interessensvertretern mehrfach Gelegenheiten bietet, vor der Ausweisung neuer Baugebiete Einwände vorzutragen. Ob die Jesteburger Politik diese bei ihren Beschlüssen ausreichend berücksichtigt? Darüber lässt sich sicherlich trefflich streiten.

Für uns ist es unabdingbar, die Bürger von Beginn an – also bereits in die Vorüberlegungen zu eventuellen Planungen – einzubinden. Nur wenn bereits im Vorfeld ein breiter Konsens in der Gemeinde besteht, sollte die Politik in ein Bebauungsplanverfahren einsteigen.

Im Rahmen der Diskussionen und Planungen kann „die Öffentlichkeit“ immer wieder ihre Bedenken vortragen. Sowohl in den Bürgerfragestunden der öffentlichen Bauausschuss- und Gemeinderatssitzungen als auch durch die Abgabe ihrer Einwände im Rahmen der formalen Abläufe.

Dem Gemeinderat steht es in jeder Planungsstufe frei, das Verfahren zu beenden. Grundsätzlich läuft ein Bebauungsplanverfahren immer nach dem gleichen Schema ab:

  • Jemand regt an, ein neues Baugebiet zu schaffen, das der „städtebaulichen Entwicklung“ dient.
  • Der Gemeinderat stimmt der Idee zu und entscheidet, welche Art von Bebauungsplan (einfach, qualifiziert oder vorhabenbezogen) weiterverfolgt werden soll.
  • Ein erster Entwurf wird der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt, mögliche Einwände werden abgewogen, falls notwendig wird der Entwurf überarbeitet und zu guter Letzt vom Gemeinderat genehmigt.
  • Der finale Entwurf wird nochmals ausgelegt, alle Einwände werden wieder abgewogen und, wenn alles „gut geht“, verabschiedet der Gemeinderat den neuen Bebauungsplan.

Jeder Bürger, Firmen, der Gemeinderat und die Verwaltung können ein Bebauungsplanverfahren anstoßen, wenn ein städtebauliches Erfordernis vorliegt. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht jedoch nicht.

Das Begehren wird von der Verwaltung geprüft und in einer Vorlage den politischen Gremien zur Beratung übermittelt.

Die grundsätzliche Beratungsfolge ist im weiteren Verlauf immer gleich:

  • Der Bauausschuss (öffentlich) gibt eine Beschlussempfehlung ab
  • Der Verwaltungsausschuss (nichtöffentlich) gibt eine Beschlussempfehlung ab
  • Der Gemeinderat (öffentlich) fasst einen Beschluss.

Nach Beratung im Bau- und Verwaltungsausschuss beschließt der Gemeinderat

  • kein Verfahren einzuleiten, oder
  • wesentliche Änderungsvorschläge durch die Verwaltung prüfen und diese erneut im Bau- und Verwaltungsausschuss beraten zu lassen, oder
  • das Verfahren für einen neuen Bebauungsplan einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Beschließt der Gemeinderat ein B-Plan-Verfahren einzuleiten, wird dieser Beschluss im Amtsblatt und ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verwaltung erstellt – meistens mit Unterstützung eines Planungsbüros – einen Vorentwurf. In diesem werden die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes beschrieben und bildlich dargestellt.

Nach Beratung im Bau- und Verwaltungsausschuss beschließt der Gemeinderat

  • kein Verfahren einzuleiten, oder
  • wesentliche Änderungsvorschläge durch die Verwaltung prüfen und diese erneut im Bau- und Verwaltungsausschuss beraten zu lassen, oder
  • den Vorentwurf in der vorliegenden Form weiterzuverfolgen und das Verfahren für einen neuen Bebauungsplan fortzusetzen.

Wenn das Bebauungsplanvorhaben weiterverfolgt werden soll, werden jetzt die Öffentlichkeit und Behörden an den weiteren Planungen beteiligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (ggf. in verschiedenen Varianten) wird öffentlich im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Gemeinde weist durch ortsübliche Veröffentlichung auf die Offenlage hin und gibt ein verbindliches Datum für die späteste Einreichung von Anregungen und Einwänden bekannt.

Während dieser Zeit kann jeder (nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde) – schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung – Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgeben und Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. der Landkreis, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Umweltverbände) erhalten die Gelegenheit, zu den Planinhalten Stellung zu nehmen.

Nach Ablauf der Frist wertet die Verwaltung die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus und erstellt eine entsprechende Vorlage für die politischen Gremien. Dabei werden alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen dargestellt und abgewogen.

Sollten sich daraus wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorentwurf ergeben, erstellt die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf auf dessen Grundlage der Bau- und der Verwaltungsausschuss Empfehlungen an den Gemeinderat aussprechen.

Der Gemeinderat beschließt

  • kein Verfahren einzuleiten, oder
  • wesentliche Änderungsvorschläge durch die Verwaltung prüfen und diese erneut im Bau- und Verwaltungsausschuss beraten zu lassen, oder
  • den Vorentwurf in der vorliegenden Form weiterzuverfolgen und das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten (Auslegungsbeschluss).

Wenn das Bebauungsplanvorhaben weiterverfolgt werden soll, erfolgt jetzt eine Auslegung der vorläufig endgültigen Version des Bebauungsplanentwurfes.

Der Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich (im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde) zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung wird über das Amtsblatt bekannt gemacht.

Jeder hat die Möglichkeit, Stellungnahmen zu diesem Planentwurf einzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut zu den Planinhalten Stellung.

Nach Ablauf der Frist wertet die Verwaltung die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus und erstellt eine entsprechende Vorlage für die politischen Gremien. Dabei werden alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen dargestellt und abgewogen.

Sollten sich daraus wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorentwurf ergeben, erstellt die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf, auf dessen Grundlage der Bau- und der Verwaltungsausschuss Empfehlungen an den Gemeinderat aussprechen und dieser über eine erneute Auslegung entscheidet (gleicher Ablauf wie zuvor).

Der endgültige Entwurf wird nach der Beratung im Bau- und Verwaltungsausschuss im Gemeinderat abschließend beraten und per Satzung beschlossen.

Die Verwaltung veröffentlicht die Satzung im Amtsblatt. Mit der Veröffentlichung ist der Bebauungsplan dann rechtskräftig.

Erläuterungen rund um das Thema finden Sie auch in unserem nachfolgenden Beitrag. Er erläutert zusätzlich, wie Sie Einwände in den Bebauungsplanverfahren einreichen können.

Bauleitplanung– Definitionen, Abläufe, Einspruchsmöglichkeiten