Der Samtgemeindeausschuss entspricht dem Verwaltungsausschuss auf Gemeinderatsebene und ist ein Pflichtausschuss. Derzeit werden in diesem Ausschuss alle Entscheidungen getroffen, die nicht ausdrücklich dem Samtgemeinderat vorbehalten sind.
Ein Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen in die Fachausschüsse besteht derzeit nicht.
Der Samtgemeindeausschuss tagt nichtöffentlich. Er besteht aus acht Ratsmitgliedern und dem Samtgemeindebürgermeister: