Zum Inhalt springen

Flächenutzungsplan

Bebauungspläne – Definitionen, Abläufe, Einspruchsmöglichkeiten

 

Die Gemeinde hat das Recht, selbstbestimmt die Nutzung ihrer Gemeindefläche zu bestimmen. Dabei muss sie die Rahmenpläne von Bund, Land und Landkreis berücksichtigen. Für Jesteburg ist das vor allem das „Regionale Raumordungsprogramm“ (RROP) des Landkreises.

Auf Gemeindeebene werden zwei Pläne unterschieden:

1. Flächennutzungsplan:

Will die Gemeinde Jesteburg die grundsätzliche Nutzung einer Fläche festschreiben, beantragt sie deren Festschreibung (z.B. landwirtschaftliche Fläche, Wohngebiet, Erholung, Sport, Gewerbefläche etc.) bei der Samtgemeinde Jesteburg. Die Samtgemeinde beantragt es dann beim Landkreis Harburg.

2. Bebauungsplan:

Wenn die grundsätzliche Flächennutzung festgelegt wurde, kann die Gemeinde eine bestimmte Art der Bebauung vorschreiben (z.B. Einfamilienhäuser, Anzahl der Stockwerke oder Grundstücksgrößen) = sie verabschiedet einen Bebauungsplan, den der Gemeinderat als Satzung verabschiedet. Er ist dann für alle gültiges Baurecht. Innerhalb dieser Vorgaben kann dann jeder Bauherr bauen.Weiterlesen »Flächennutzungsplan und Bebauungsplan – Grundsätzliches