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Landschaftsplan – Grundlage für die Entwicklung einer Gemeinde

LANDSCHAFTSPLANUNG

– Generationengerechter Umgang mit der Natur –

Durch eine Landschaftsplanung werden die Interessen (z.B. eines Bundeslandes) an  der weiteren Entwicklung seiner Natur und Landschaft festgehalten. In unserem Fall erarbeitet der Landkreis Harburg darauf aufbauend einen Landschaftsrahmenplan. Der aktuelle Landschaftsrahmenplan liegt seit 2013 vor. Die Gemeinde Jesteburg hat ihren Landschaftsplan von 1993/94 bis heute nicht entsprechend weiterentwickelt.

 

Der bisherige Diskussionsverlauf der letzten Jahre in unserer Gemeinde:

14.11.2012: Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

23.01.2013: Gemeinderat Jesteburg

  • Ergebnis: Zurückgestellt bis der Landschaftsrahmenplan Landkreis Harburg verabschiedet ist.

15.10.2014: Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

05.11.2014: Verwaltungsausschuss Jesteburg

  • Ergebnis: Zurückgestellt. Die Verwaltung soll über Fördergeldmöglichkeiten berichten. Die Kosten für eine Aktualisierung des Landschaftsplanes liegen bei ca. 66.000 Euro brutto.

Ende November 2014: Schreiben der Verwaltung an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

April 2016: Mitteilung durch den Landkreis Harburg sowie den NLWKN.

  • Ergebnis: Es gibt keine „Fördertöpfe“ für die Änderung oder Neuaufstellung von Landschaftsplänen.

01.06.2016: Bericht der Verwaltung über das Ergebnis im Bauausschuss der Gemeinde.

  • Ergebnis: Unbekannt. In der entsprechenden Niederschrift wurden weder der Bericht der Verwaltung noch weiterführende Maßnahmen festgehalten.

11.01.2017: Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Energie:

Antrag der UWG Jes! auf Erstellung eines aktualisierten Landschaftsplanes.

  • Ergebnis: Der Antrag wurde von SPD, CDU und den Grünen abglehnt.

 


 

Hintergrundinformationen:

 

Es gibt die ökologische und die bauliche Regionalplanung. Beide Planungen greifen ineinander. Die  ökologischen Planungen werden in den entsprechenden Bauleitplanungen berücksichtigt.

Ökologisch

  • Landschaftsrahmenplan (Landkreis Harburg)
  • Landschaftsplan (Gemeinde Jesteburg)
  • Grünordnungsplan (Gemeinde Jesteburg)

 

Bauleitplanung

  • Regionales Raumordnungsprogramm (Landkreis Harburg)
  • Flächennutzungsplan ((Samt-)Gemeinde Jesteburg)
  • Bebauungsplan (Gemeinde Jesteburg)

 


 

Landschaftsrahmenplan

Verantwortlich: Landkreis Harburg – Umsetzung erfolgt (2013)

Der Landkreis Harburg legt im Landschaftsrahmenplan fest, wo es welche schützenswerte Gebiete/Landschaften gibt und wie diese gesichert, verbessert, entwickelt und wiederhergestellt werden sollten.

Detaillierte Maßnahmenpläne zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in den Landschafts- und Grünordnungsplänen der Gemeinden festgelegt.

 


 

Landschaftsplan

Verantwortlich: Gemeinde Jesteburg – Umsetzung offen

Der Landschaftsplan wird aus dem Landschaftsrahmenplan heraus entwickelt. Er gibt den Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung der Gemeinde, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen vor. Er ist die wesentliche Planungsgrundlage, um das Gemeindegebiet unter ökologischen Gesichtspunkten nachhaltig und generationengerecht zu entwickeln. Er bildet die Grundlage für die Entwicklung eines Flächennutzungplanes (F-Plan), der die Grundlage für die Bauleitplanung in der Gemeinde ist.

Der Landschaftsplan stellt die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend für das Gemeindegebiet dar.

Er beantwortet vor allem Fragestellungen wie:

  • Was ist schützenswert im Gemeindegebiet?
  • Wie wichtig ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines Schutzgebietes?
    • für den Boden- und Gewässerschutz
    • für die naturbezogene Erholung
  • Welche Biotopverbünde existieren in der Gemeinde?
  • Welche  Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen sollen ergriffen werden?
  • Was soll mit den Freiflächen in Ortslagen geschehen?
  • Wieweit und wohin darf sich die Siedlungstätigkeit der Gemeinde ausdehnen?
  • Wie und wo sollen Natur und Landschaft weiter entwickelt werden (z.B. Ausgleichsflächen, Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen)?
  • Welche Flächen sollen forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich genutzt werden?
  • Welche weiteren Maßnahmen sollen zur Unterstützung der Naturschutzziele des Landes ergriffen werden?

 

Grünordnungsplan

Verantwortlich: Gemeinde Jesteburg – Umsetzung offen

Der Grünordnungsplan wird aus dem Landschaftsplan abgeleitet. Er stellt die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für Teilgebiete der Gemeinde dar.

Der Grünordnungsplan bereitet den Bebauungsplan vor oder ergänzt ihn. Dabei kommt der Planung von Maßnahmen zur Vermeidung/zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufen werden, eine besondere Rolle zu.

Weitere Inhalte und Aufgaben des Grünordnungsplans sind

  • die Vorbereitung und Darstellung von Maßnahmen
  • zur Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile und
  • zur Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen.

Landschafts- und Grünordnungspläne stellen somit eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung dar.


 

Einordnung der Gemeinde Jesteburg

Jesteburg gehört im Landschaftsrahmenplan des Landkreises zum Gebiet Luheheide-Süd (LE 5).