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Städtebauliches Konzept

JESTEBURGER MÄRCHENSTUNDE

– Gemeinde verabschiedet unzureichendes Gutachten –

 

Wer von den geltenden Regeln abweichen will, der muss sich erklären. So auch Jesteburg. Der geplante Standort für einen Verbrauchermarkt auf dem alten Festhallengelände liegt außerhalb der Ortsmitte und muss deshalb detailiert begründet werden. Nur dann besteht die Chance, dass Jesteburg einen Verbrauchermarkt an diesem Standort bekommen kann (= Ausnahme vom LRoP-Integrationsgebot).

Das vorgelegte Konzept betrachtet die Entwicklung der Gemeinde einseitig. Der Fokus liegt nicht auf dem Wohl der Gemeinde als Ganzes, sondern ist ein erneuter Rettungsversuch des Verbrauchermarkt-Projektes wider besseren Wissens.

Die Inanspruchnahme einer Zielausnahmeregelung kann aus unserer Sicht mit diesem städtebaulichen Konzept nicht begründet werden.

Deshalb lehnen wir das Konzept als tendenziös und nicht am Gemeinwohl orientiert ab.

Grundsätzlich begrüßt die UWG Jes! die Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes. Es ist die Grundlage, um mit breiter Bürgerbeteiligung die Entwicklung unserer Gemeinde fortzusetzen. Gerade die weitere Siedlungsentwicklung und die Sicherung von Gewerbebetrieben vor Ort stellen Jesteburg in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen.

Mit dem Masterplan 2020 ist die Gemeinde diesen Weg bereits erfolgreich beschritten und wird ihn auch für weitere Entwicklungen gehen.

Das jetzt vorgestellte städtebauliche Konzept bricht mit dieser 2008 begonnenen Tradition, gemeinsam mit Bürgern die Gemeinde weiterzuentwickeln. Stattdessen vermischt es fröhlich Teile aus dem Masterplan 2020 mit anderen Ideen, die bisher weder politisch noch mit den Bürgern ausreichend diskutiert wurden.

Es werden Zusammenhänge hergestellt, die einer Überprüfung nicht standhalten werden. Das einzig Richtige an diesem Konzept ist die Aussage, dass es die Ansiedlung eines Einzelhandelstandortes außerhalb der Ortsmitte rechtfertigen soll.

Die Behauptung, die Masterplandiskussionen „Jesteburg 2020“ hätten sich um eine Siedlungsentwicklung Richtung Süden gedreht, ist schlichtweg falsch.

Es hat keine breit angelegte Diskussion und Bürgerbeteiligung zu diesen im Konzeptentwurf vorgelegten Entwicklungen stattgefunden.

Deshalb kann das städtebauliche Konzept schon rein formal nicht verabschiedet werden, bis diese Diskussionen stattgefunden haben.


 

Inhaltlich betrachtet das Konzept vier Leitthemen:

  • Siedlungsentwicklung,
  • Versorgungsstrukturen,
  • Orts- und Landschaftsbild und
  • Infrastruktur

 

Das gezogene Fazit, es könne auf diesen Grundlagen und „den erarbeiteten Maßnahmen … die attraktive Verknüpfung des Ortskerns mit dem südlich gelegenen Siedlungsgebiets gewährleistet werden.“ ist falsch.

 

Siedlungsentwicklung

Das Konzept nimmt keine vollumfängliche Betrachtung des Gemeindegebietes vor. Es zielt lediglich darauf ab, ein geplantes Einzelhandelsprojekt zu stützen, obwohl das OVG bereits klargestellt hat, dass selbst eine wohnbauliche Entwicklung im Umfeld des geplanten Bauvorhabens keine Zielausnahmeregelung rechtfertigen würde.

Nördlich der Bahngleise bieten sich erheblich größere Flächen für eine wohnraumbezogene Siedlungsentwicklung an, die zudem erheblich näher am heutigen zentralen Versorgungsgebiet liegen und fußläufig mit dem historischen Ortskern verbunden werden könnten.

 

Versorgungsstrukturen

Dieses städtebauliche Konzept bietet keine Lösungsansätze für die Sicherung bereits bestehender Einzelhandelsbetriebe vor Ort. Es ist zu befürchten, dass sich die Versorgungsstruktur in Jesteburg insgesamt sogar erheblich verschlechtern wird. Penny, Rewe und ALDI haben bereits die Aufgabe ihrer Geschäfte in Aussicht gestellt, sollte es keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort geben.

Die Vorschläge, den Einzelhandelsstandort Allerbeeksring aufzulösen und in die Ortsmitte zu verlegen, werden in Konzept nicht berücksichtigt. Vielmehr geht das Konzept von einer weiteren Entwicklung des Standortes Allerbeeksring aus was völlig realitätsfremd ist. Bereits jetzt ist allen Ratsmitgliedern klar, dass mittelfristig diese Einzelhandelsstandorte aufgelöst und für den dringend benötigten Bedarf an Gewerbeflächen genutzt werden werden.

Diesen sich in Auflösung befindlichen dezentralen Standort jetzt als Rechtfertigung für die erneute, dezentrale Ansiedlung eines Einzelhandelstandortes zu nutzen ist hanebüchen.

Penny als Frequenzbringer am jetzigen Standort zu sichern, ist ebenso realitätsfremd, wie konzeptionell eine weitere Standortentwicklung am Allerbeeksring anzunehmen. Beide Standorte und die vorhandenen Flächen können auf Dauer nicht wettbewerbsfähig betrieben werden.

Unser Tipp: Wer sich einen eigenen Eindruck von zeitgemäßen ALDI, REWE und PENNY-Märkten machen möchte, möge doch einfach die nachfolgenden Märkte in Augenschein nehmen und auf der Grundlage, die Aussagen des Gutachters auf sich wirken lassen:

  • REWE – Buchholzer Landstraße 66 in Holm-Seppensen
  • PENNY – Niedersachsenweg 3-5 in Holm-Seppensen
  • ALDI – Sprötzer Weg (neben dem Schulzentrum Buchholz „Am Kattenberge“) in Buchholz

 

Ferner ist es falsch REWE/ALDI als auto-orientierten Standort zu bezeichnen und einen Verbrauchermarkt wie Famila davon auszunehmen. Einkaufen ist in Jesteburg immer auto-orientiert.

 

Infrastruktur

Die städtebauliche Entwicklung im Süden voranzutreiben widerspricht den verkehrlichen Realitäten. Statt den innerörtlichen Verkehr zu zentralisieren, soll in den Randgebieten zusätzlicher Verkehr erzeugt werden, ohne das verkehrsplanerische Lösungen vorliegen, wie dieser denn abgeleitet werden soll (z.B. Schierhorner Weg, Sandbarg).

Aktuelle Vorschläge inklusive einer Ortsentlastungsstraße werden nicht einmal als denkbare planerische Variante im Konzept erwähnt.


Das überarbeitete „städtebauliche Konzept“ finden Sie hier.

Der Bebauungsplanentwurf „Am Brettbach“ (Famila) wird vom 02.01. – 05.02.2018 erneut öffentlich ausgelegt. Sie können ihn in der Samtgemeindeverwaltung (Neues Rathaus, Raum 22) einsehen.

Die aktualisierte Begründung für den Bebauungsplanentwurf finden Sie hier.