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BRETTBEEKSKOPPELN – Wohnungsbau

Bis zu 61 zusätzliche Wohneinheiten im Wohngebiet Brettbeekskoppeln. Für uns wäre diese Verdichtung zu massiv.

Wir begrüßen, dass die kommunale Wohnungsbaugesellschaft in den aktuellen Plänen stärker auf kleinteilige und der Umgebung angepasste Lösungen setzt. Es sollen fast die Hälfte der geförderten Wohnungen als Reihenhäuser umgesetzt werden. Weitere 18 Wohnungen sollen in zwei Mehrfamilienhäusern verwirklicht werden, die sich in ihrer Größe an der angrenzenden Bebauung orientieren.

Wir haben dem Bebauungsvorschlag für insgesamt 31 Wohneinheiten zugestimmt. Dieser Zuwachs würde dem mit den Anwohnern diskutierten Ansatz „maximal 35 neue Wohnungen“ gerecht werden. Der zusätzliche Anwohnerverkehr würde aufgeteilt und über die Querkoppel (Mehrfamilienhäuser) und Schaftrift/Uulenlock (Reihenhäuser) erfolgen.

In einem zweiten Schritt den heutigen „Zirkusplatz“ mit drei weiteren Wohnblöcken zu bebauen, wie es sich SPD, CDU und die Grünen vorstellen können, lehnen wir ab.

Heute tragen die Grünflächen zwischen den Häusern zu einem dörflichen Charakter bei. Dort begegnen sich Nachbarn und kommen miteinander ins Gespräch. Im Falle einer Überbauung mit Wohnungen für weitere 31 Familien – also mindestens 100 Personen – müsste auf jeden Fall Ersatz für die dann überbauten Begegnungsorte geschaffen werden. Dafür bietet sich die heutige „Zirkusplatzfläche“ an.

Dem von der SPD in die Diskussion eingebrachten Vorschlag, auf dem Zirkusplatzgelände eine Kindertagesstätte zu errichten, stehen wir skeptisch gegenüber. Wir sind überzeugt, dass es für einen Kita-Neubau bessere Standorte gibt, die nicht an einer Hauptverkehrsstraße mit einem extrem hohen Verkehrsaufkommen liegen.

Sie sehen eine Bebauung der Gesamtfläche mit 61 Wohneinheiten vor.

  • 3 Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten
  • 2 Mehrfamilienhäuser mit je 9 Wohneinheiten
  • 13 Reihenhäuser mit je einer Wohneinheit

Die Verwaltung wird den Grundstückswert auf der Grundlage dieser neuen Planungen ermitteln lassen. Wenn die kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu den dann vorliegenden Konditionen bereit ist, die obigen Planungen umzusetzen, dann folgen weitere Schritte:

  1. Bürgerversammlung: Wir werden beantragen, dass die KWG konkretisierte Pläne (z.B. Aussehen der Gebäude, Parkplätze, Wohnungszuschnitte) in einer weiteren Bürgerversammlung zur Diskussion stellt ( 06.11.2019 – Bauausschusssitzung).
  2. Bebauungsplanverfahren: Bei einer positiven Resonanz auf die Detailpläne beschließt der Verwaltungsausschuss am 27.11.2019 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens („B-Plan“) zur Änderung des bestehenden B-Planes. Das Verfahren müsste, wenn keine unüberwindbaren Einwände eingehen, circa Ende des 1. Quartals 2020 durch einen entsprechenden Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.
  3. Bauphase: Mit einem Baubeginn wäre im Sommer 2020 zu rechnen. Die Bauzeit wird relativ kurz sein, da die KWG auf erprobte Gebäudetypen setzt.

Sollte es keine größeren Komplikationen geben, ist davon auszugehen, dass die 31 Wohnungen den Jesteburgern im 1. Halbjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden können.

Der alte Gemeinderat beschloss 2015, eine große gemeindeeigene Fläche an den Brettbeekskoppeln mit Sozialwohnungen zu bebauen. Dafür beteiligte sich die Gemeinde Jesteburg an der neugegründeten Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises. Von dem Ansatz Sozialwohnungen umzusetzen, musste sich der Gemeinderat zwischenzeitlich verabschieden, weil sich die Wohnungsbaugesellschaft außerstande sieht, einen für Sozialwohnungen üblichen Mietpreis von 5,60 €/qm in Jesteburg umzusetzen. Aktuell kann die KWG im Idealfall einen Mietpreis von 8,50 €/qm erzielen. Deshalb lautet das Credo der etablierten Parteien nicht mehr „Sozialwohnungen“ sondern „bezahlbaren Wohnraum“ bauen.

Seitdem wurden unterschiedliche Planungsansätze verfolgt und mit den Anwohnern diskutiert. Durch einen massiven Widerspruch der Bürger gegen eine Bebauung des Geländes mit 50 Wohnungen wurde 2017 beschlossen, die zusätzliche Bebauung des Gebietes auf 36 Wohneinheiten zu begrenzen.

2018 meldete die KWG, dass sie die geforderte Mietpreisobergrenze von 8,50 €/qm auf den Grundstücken an den Brettbeekskoppeln nur eingeschränkt realisieren könnte. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen für die Gebäude im Bereich zur Straße („Zirkusplatz“) wären finanziell zu aufwendig. Um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden, ist man nun bereit, eine Teilfläche der KWG vergünstig zu überlassen und die Restfläche zu marktüblichen Preisen zu veräußern.

Einen ausführlichen Beitrag zu den damaligen Planungen und unsere Position finden Sie in diesem Beitrag.

Brettbeekskoppel-Ost
– Ein Überblick über die Bebauungspläne