Zum Inhalt springen

KLIMASCHUTZ 2040

Wer kann was zum Klimaschutz beitragen? Diese Vorschläge haben wir in die Beratungen wiederholt eingebracht.

KLIMASCHUTZ IN JESTEBURG – JETZT!

– Die Reduktion von CO2-Emissionen als lokalen Beitrag zum globalen Klimaschutz

Die Politik hat beschlossen, dass Jesteburg 2040 klimaneutral ist. Klingt ja auch gut und tut (erst einmal) auch nicht weh. Doch bereits jetzt zeigt sich, wie wenig die meisten Ratsmitglieder bereit sind, entsprechend konsequent zu handeln.

Auf kommunaler Ebene gibt es vor allem zwei Bereiche, in denen Maßnahmen JETZT effektiv umgesetzt werden können.

A) SIEDLUNGSPOLITIK
  1. Der Landkreis gibt der Samtgemeinde Jesteburg mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RRop) vor, welche Schwerpunkte in der weiteren Entwicklung der Samtgemeinde berücksichtigt werden müssen. Für die Samtgemeinde Jesteburg hat der Landkreis festgelegt:
    • Die Gemeinde Jesteburg ist das Grundzentrum für Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg
    • Die Samtgemeinde dient vor allem der Metropolregion Hamburg als Erholungsgebiet.
  1. Die Samtgemeinde setzt diese grundsätzlichen Anforderungen des Landkreises in der Flächennutzungsplanung um. Über die Kirchturminteressen der einzelnen Mitgliedsgemeinden hinaushandelnd wird im Flächennutzungsplan (F-Plan) definiert, welche Flächen in Jesteburg, Harmstorf und Bendestorf grundsätzlich für welche Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft) zur Verfügung stehen.
  2. Die Gemeinden entscheiden auf der Grundlage dieser langfristig angelegten Entwicklungsplanungen über die Entwicklung vor Ort (z.B. die Ausweisung neuer Gewerbe- oder Neubaugebiete auf der grünen Wiese), indem sie Baurechte und -pflichten in Bebauungsplänen (B-Plan) festschreibt.

Leider sind viele Ratsmitglieder immer wieder bereit, diese grundsätzliche Vorgehensweise trotz aller anderslautenden Beschlüsse außer Kraft zu setzen, sobald Grundstückseigentümer, Investoren oder auch Gemeinderäte Bauflächen einfordern.

Wir wollen, dass diese Planungen nicht ständig umgestoßen werden. Die grundsätzliche Siedlungsentwicklung des Samtgemeindegebietes ist für uns auf eine naturnahe Erholungs- und Siedlungsstruktur auszurichten. Deshalb lehnen wir es ab, zusätzliche Gewerbeflächen im großen Stil in Bendestorf und/oder Jesteburg auszuweisen und damit wertvolle Grünflächen zu vernichten, die unmittelbar an Naturschutzgebiete angrenzen.

B) BAUPOLITIK

Heute geplante oder errichtete Gebäude werden mindestens die nächsten 50 Jahre erheblichen Einfluss darauf haben, ob Jesteburg seiner klimapolitischen Verantwortung gerecht wird. Mit der Festsetzung klimaschonender Bedingungen für Neubauten kann die Gemeinde in Bebauungsplänen vor Ort erheblich Einfluss darauf nehmen, ob Jesteburg bis 2040 klimaneutral sein wird.

Deshalb fordern wir ein konsequentes Umdenken – JETZT!

Unsere Anträge für die Aufstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Fahrräder im öffentlichen Raum wurden bisher von allen Fraktionen genauso abgelehnt wie unser Vorschlag, konsequent Ladestationen in Neubaugebieten vorzuschreiben.

Auch in den Beratungen für das Neubaugebiet in Itzenbüttel („Boettcher´s Hof) versagten SPD, CDU und FDP die Wahrnehmung ihrer klimapolitischen Verantwortung. Sie waren weder bereit, einen energetischen Gebäudestandard (Unsere Anträge: „KfW-Effizienzhaus 55“, extensive Dachbegrünung) festzusetzen noch konsequent den Einsatz erneuerbarer Energien (Unsere Anträge: Verbot fossiler Brennstoffe und die Nutzung von Photovoltaik) festzuschreiben.

Auch bei den Beratungen über die Ausweisung eines Neubaugebietes am Schierhorner Weg zeigt sich, dass alle Parteien nicht den Mut aufbringen, eine nachhaltige Klimapolitik konsequent umzusetzen. Der Argumentation „nachhaltige Energieeffizienzstandards verhindern bezahlbaren Wohnraum“ ist vorgeschoben. Die Mehrkosten sind fast vollständig durch Förderprogramme abdeckbar und bei einer Nutzungsdauer der Gebäude von mindestens 50 Jahren zu vernachlässigen. Es droht auch hier, eine große Chance vertan zu werden.

Bei allen öffentlichen Gebäuden hat die Gemeinde das Heft es Handelns in der Hand. Sie kann beweisen, ob sie bei der Sanierung ihrer eigenen Gebäude und dem Neubau von z.B. Schulen und Kitas auf nachwachsende und wiederverwertbare Materialien und eine hohe Energieeffizienz setzt. Wir haben in den Beratungen immer wieder betont, dass für uns diese Kriterien genauso wichtig sind wie ein ausreichendes Raumangebot.

Unsere Anforderungen an nachhaltiges Bauen

Die Gebäude müssen ökologisch, ökonomisch, soziokulturell und funktional hohe Qualitätsansprüche erfüllen.

  • Minimierung des Energie-, Betriebs- und Unterhaltungs- und Reinigungsaufwandes
  • Optimierung des Inspektions-, Wartungs- und Unterhaltungsaufwandes
  • Reduzierung des Materialeinsatzes und des Primärenergiebedarfs der Baustoffe
  • Dauerhaftigkeit und Rückbaufähigkeit der Konstruktionen und Bauteile
  • Reduzierung nutzerbedingter Verkehrsströme
  • Die Baustoffe und Bauteile sind langlebig und unterhaltsfreundlich, d.h.
    • bei ihrer Herstellung, Verarbeitung und im Gebrauch entstehen geringe Schadstoffemissionen.
    • sie sind wiederverwertbar bzw. bestehen aus recycelten Materialien.
    • sie sind schadstoffarm, lösemittelarm, nicht sensibilisierend wirkend und geruchsneutral.
  • Die Energieerzeugung und -versorgung erfolgt mit regenerativen Energiequellen (z.B. Solarenergie, Photovoltaik, Luft-Wasser-Wärmepumpe).

Am Beispiel des geplanten Kita-Neubaus haben wir zusätzliche Anforderungen an das Gebäude aufgelistet:

  • Die Raumtemperatur ist in allen Räumen individuell regelbar.
  • Die Räume können natürlich be- und entlüftet werden. Zusätzlich sind alle Räume mit einer individuell regelbaren mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet (Wärmerückgewinnung mindestens 80%).
  • Die Innen- und Außenbauteile ermöglichen eine ungestörte Nutzung der Räume und bieten eine gute Sprachverständlichkeit (geringe Nachhallzeit) in den Aufenthaltsräumen (z.B. Schallabsorptionsflächen).
  • Es sind Übergangszonen vom Außengelände ins Gebäude vorhanden, in denen Stiefel und Matschhosen umgezogen werden können, ohne dass die Verschmutzung in die komplette Kindertagesstätte getragen wird.