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PHOTOVOLTAIK – Eine Standortbestimmung

Fachausschuss stimmt für den UWG Jes! Vorschlag und stellt die „kommunale Wertschöpfung“ in den Mittelpunkt.

JESTEBURG SETZT AUCH AUF PHOTOVOLTAIK

– Bauausschuss folgt den Vorschlägen der UWG Jes!

In den Diskussionen über den „richtigen“ Weg zur klimaneutralen Gemeinde bis 2040 wurden in den letzten Monaten einige grundlegende Fragen aufgeworfen: Wie viel Photovoltaik, soll wer zum Nutzen von wem mit Unterstützung der Gemeinde Jesteburg in den kommenden Jahren umsetzen dürfen.

Für uns ist es wichtig, dass sich die Gemeinde Jesteburg ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit der Energiewende und ihrem selbstgesteckten Ziel „2040 klimaneutral“ zu sein stellt. Der Jesteburger Bauausschuss folgte jetzt mehrheitlich unseren Beschlussempfehlungen. Wir sind überzeugt, dass Jesteburg mit diesen Vorschlägen einen nachvollziehbaren und verlässlichen Weg einschlägt und die Vorgaben von Bund und Land zur Energiegewinnung mittels Photovoltaik in geregelte baurechtliche Bahnen lenkt.

Wie von Bund und Land empfohlen, sollen Photovoltaik-Anlagen wesentlich zur Energiewende beitragen. Deshalb soll die Gemeinde Jesteburg ihre gemeindeeigenen Dächer und bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) für die Erzeugung von erneuerbaren Energien bevorzugt nutzen. Die Samtgemeinde wird außerdem aufgefordert, ein Gesamtkonzept für potentiell geeignete Photovoltaik-Flächen zu erarbeiten.

Auch auf der „grünen Wiese“ sollen Photovoltaik-Anlagen einfacher (und schneller) umsetzbar sein. Dafür wurden von Bund und Land Flächen entlang von Autobahnen und Bahnschienen die Selbstbestimmungsrechte der Gemeinden in der baulichen Entwicklung beschnitten. Wenn jemand auf diesen Flächen im Außenbereich in Photovoltaik-Anlagen investieren will, dann darf er das. Auch ohne Zustimmung der Gemeinde. Der Landkreis kann sich über mögliche Einwände der Gemeinde hinwegsetzen. Diese Privilegierung für Photovoltaik-Anlagen hat eine „Goldgräberstimmung“ bei Investoren ausgelöst, auch wenn es als eher unwahrscheinlich gilt, dass der Landkreis berechtigte Einwände einer Gemeinde einfach übergeht, sollte diese verdeutlichen können, dass die Flächen für eine andere Nutzung (z.B. Wohnungsbau, Gewerbeflächen) vorgesehen sind.

Diesen ersten Schritten werden weitere folgen. Es ist allen bewusst, dass die Sonne nicht ausreichen wird, um den Energiebedarf zu decken. Deshalb werden mittelfristig weitere Energiequellen wie z.B. Wind und Wasser zum Jesteburger Strommix beitragen müssen.

Deshalb hatten wir beantragt, dass die Gemeinde Jesteburg eine entsprechende Selbstverpflichtung beschließt:

Unser Antrag:
  • Der Gemeinderat beschließt, die Energieversorgung der Gemeinde Jesteburg mit erneuerbaren Energien zu fördern. Im Sinne einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung konzentriert sich die Gemeinde Jesteburg auf möglichst konfliktarme, idealerweise bereits versiegelte und netztechnisch gut angebundene Standorte.
  • Die Gemeinde Jesteburg bevorzugt für Photovoltaik-Anlagen die Nutzung von geeigneten Dachflächen bzw. bereits versiegelten Flächen. Sie unterstützt Projekte zur Aktivierung und Nutzung der gemeinde-, samtgemeinde- und landkreiseigenen Dachflächenpotentiale.
  • Die Gemeinde Jesteburg unterstützt die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Flächen, die für die landwirtschaftliche Produktion wenig geeignet sind und deren Nutzung mit geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden ist.

Niedersachsen hat sich das Ziel gesetzt, 0,47% der Landesfläche für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Eine Zielsetzung, die nur erreicht werden kann, wenn die Kommunen entsprechende Baurechte (Bebauungspläne) erlassen. Für die Mitgliedsgemeinden Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg ergäben sich rein rechnerisch folgende Flächenbedarfe, die entsprechend beplant werden müssten:

Samtgemeinde
Bendestorf
Harmstorf
Jesteburg
Gesamtfläche
3.791 ha
387 ha
599 ha
2.805 ha
0,47 %
17,82 ha
1,82 ha
2,82 ha
13,18 ha

Doch nicht alle Flächen in den Gemeinden sind sonnenverwöhnt oder unbebaut. Viel Fläche ist bereits für die Natur, die Landwirtschaft oder als Erholungsgebiet reserviert. Deshalb müssen nach unserer Einschätzung zunächst einmal sogenannte Gunstflächen lokalisiert werden, die klar definierte Kriterien erfüllen müssen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, eventuelle Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf eher größere Flächen zu installieren, um sowohl zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen als auch die Kosten zur Inbetriebnahme einer Anlage auf einem vertretbaren Niveau zu halten.

Eine Aufgabe, der sich die Samtgemeinde in enger Kooperation mit den Mitgliedsgemeinden stellen muss. Sollten entsprechend geeignete Flächen gefunden werden, so müssen diese in einem ersten Schritt von der Samtgemeinde in einem entsprechenden Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

Unser Antrag:
  • Die Gemeinde Jesteburg stellt angelehnt an die niedersächsische Zielsetzung maximal 0,47% der Gemeindefläche für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung. Sollten sich aus dieser Suche nicht genügend potenziell geeignete Flächen (Gunstflächen) ergeben, empfiehlt die Gemeinde Jesteburg der Samtgemeinde weitere Flächen (Restriktionsflächen) auf ihre Eignung zu überprüfen.
  • Die Gemeinde Jesteburg fordert die Samtgemeinde auf, eine systematische, vorausschauende Standortsuche für Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien durchzuführen, um einen „Wildwuchs“ zulasten der Umwelt und anderer Raumnutzungen (insbesondere der Landwirtschaft, Erholung und touristischen Nutzung) zu vermeiden.
  • Die Gemeinde Jesteburg empfiehlt der Samtgemeinde bei der Prüfung der Flächeneignung die aktuelle Arbeitshilfe „Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen – Hinweise und Empfehlungen aus der Perspektive der Raumordnung“ des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes zu berücksichtigen.

Bevor die Gemeinde für zuvor im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde ausgewiesene Flächen entsprechende Bauleitverfahren auf Antrag möglicher Investoren beginnt, muss die Gemeinde sich entscheiden, welche kommunale Wertschöpfung sie erreichen will, wenn sie Photovoltaik-Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet umsetzt. Oder anders ausgedrückt, was haben die Bürger und die Mitgliedsgemeinde davon, wenn ein Investor eine Photovoltaik-Anlage in Jesteburg umsetzt?

  • Können sich Bürger z.B. über eine Genossenschaft oder eine andere gemeinnützige Unternehmensform an dem Projekt beteiligen?
  • Wie und wo reinvestiert der Investor seine Gewinne?
  • Zahlt der Investor zukünftig seine Steuern in der Gemeinde Jesteburg?
  • Können Bürger und Gemeinde „grünen Strom“ aus der Anlage vergünstigt erwerben?
  • Welche Energiemenge p.a. soll erzeugt werden (z.B. soll nur der Jesteburger Strombedarf abgedeckt werden oder, wenn es die Fläche hergibt, soll zusätzlich Strom in das überregionale Stromnetz eingespeist werden)?

Dieser Kriterienkatalog muss (ebenso wie die Gewichtung der einzelnen Kriterien) noch von der Gemeinde erarbeitet werden. Deshalb kann derzeit nur eine Absichtserklärung abgegeben werden, welche Investoren bevorzugt werden sollten.

Unser Antrag:

Die Gemeinde Jesteburg unterstützt vorrangig gemeinwohlorientierte Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten zur Versorgung der Gemeinde mit erneuerbaren Energien.