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PHOTOVOLTAIK-Kriterienkatalog

Statt Fortschritt Stillstand beim Thema Solarenergie. Ratsmehrheit und Verwaltung lehnen eine Beratung unserer Vorschläge ab.

NICHT KÖNNEN ODER NICHT WOLLEN?

– Statt Fortschritt weiterhin Stillstand bei der Nutzung von Solarenergie

Die Nutzung von Solar- und Windenergie muss zügig und konsequent ausgebaut werden, um das selbstgesteckte Klimaziel „2040 klimaneutral“ erreichen zu können. In Jesteburg scheinen nicht alle Ratsmitglieder diese Vorgehensweise zu teilen.

Seit Jahren drängt die UWG Jes! darauf, den Energieverbrauch der Öffentlichen Hand zu senken und die Nutzung Erneuerbarer Energien auszubauen. Doch egal ob Straßenbeleuchtung, Gebäudesanierungen oder eine klimafreundliche Energiegewinnung, bis heute ist nichts Substanzielles geschehen. Sobald es in die Umsetzung gehen soll, verlieren sich die Ratsmehrheiten.

So auch bei dem Thema Photovoltaik-Anlagen. Zuletzt rang der Jesteburger Gemeinderat monatelang um einen mehrheitsfähigen Weg im Umgang mit dem Thema Photovoltaik-Anlagen. Schlussendlich stimmte der zuständige Fachausschusss am 30.08.2023 für einen Antrag der UWG Jes! (weitere Infos  finden Sie hier).

Doch statt dieser Beschlussempfehlung zu folgen, strich der Verwaltungsausschuss am 06.09.2023 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen das Thema von der Tagesordnung. Die gemeinsame Begründung unseres Bürgermeisters und der Gemeindedirektorin lautete „weiterer Beratungsbedarf mit dem Landkreis“. Eine Aussage darüber, welcher Teil der Beschlussempfehlung aus dem Fachausschuss vor einer Entscheidung durch den Gemeinderat noch auf ihre Rechtssicherheit überprüft werden müsse, gab es nicht.

Konsequenz: Der Jesteburger Gemeinderat wird frühestens im 1. Quartal 2024 eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.

Nachdem die Mehrheit im Jesteburger GEMEINDERAT der Empfehlung aus ihrem eigenen Fachausschuss nicht folgen will, haben wir uns an die SAMTGEMEINDE gewendet. Sie trifft die Entscheidungen, wenn es um die grundsätzliche Art der Flächennutzung in Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg geht.

Die baurechtlichen Planungsschritte auf kommunaler Ebene sind klar geregelt: Zunächst weist die Samtgemeinde entsprechende Potentialflächen im Flächennutzungsplan (F-Plan) aus. Anschließend entscheiden die Gemeinden Bendestorf, Harmstorf und Jesteburg, ob sie tatsächliche Baurechte auf diesen Flächen schaffen wollen. Wenn ja, dann wird ein entsprechendes Bauleitverfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) durchgeführt.

Wir hatten beantragt, dass die Verwaltung ermittelt, welche Flächen (zumindest theoretisch) für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Samtgemeindegebiet genutzt werden könnten.

Damit die Verwaltung die Eignung von Flächen prüfen kann, muss politisch entschieden werden, wie viel Fläche für Solaranlagen genutzt werden soll und welche Voraussetzungen diese Flächen erfüllen sollen.

Unser Antrag stieß weder bei der Verwaltung noch bei den anderen Ratsmitgliedern auf Zustimmung. Der Fachausschuss der Samtgemeinde hat sich am 26.10.2023 dagegen ausgesprochen, unseren Antrag inhaltlich zu beraten. Die weitere Beratung wurde auf die Sitzung am 23.11.2023 verschoben. Die Verwaltung hatte angekündigt, dass sie derzeit keine „rechtssicheren“ Aussagen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen treffen könne. Sie will eine Anfang November stattfindende Informationsveranstaltung des Landkreises abwarten, bevor sie sich inhaltlich äußert.

Auch der Ausschussvorsitzende Glaeser (Bündnis 90/Die Grünen) sah weiteren Beratungsbedarf. Den Vorschlag der UWG Jes! vom 20.09.2023 könne man in der Kürze der Zeit nicht ausreichend beurteilen. Er schlug vor, eine weitere Arbeitsgruppe zu gründen, um einen gemeinsamen Kriterienkatalog zu erarbeiten.

Fazit:

  • Unsere Verwaltung ist es bisher nicht gelungen, ausreichend Fachwissen zu erwerben, um die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder bei grundsätzlichen baurechtlichen Planungsfragen sachverständig unterstützen zu können. Sie sieht sich sogar außerstande zu verdeutlichen, welche Teile unseres Antrages überhaupt rechtsunsicher sein könnten.
  • Die Ratsmitglieder von SPD, CDU und Grünen sind unschlüssig, ob sie sich überhaupt mit unseren Vorschlägen auseinandersetzen wollen. Eigene Vorschläge haben sie aber bisher auch nicht vorgestellt.

Wir fragen uns:

  • Warum gelingt es anderen Kommunen, Konzepte zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zu verabschieden (z.B. Hanstedt)?
  • Woran scheitert es, dass die Verwaltung in der Nachbargemeinde einfach mal nachfragt, wie diese die Herausforderungen gelöst hat?
  • Warum bringen die Fraktionen der SPD, CDU und Grünen keine eigenen Vorschläge in die Beratung ein, wenn sie unsere Vorschläge nicht beraten wollen?

Unser Antrag:

Der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund haben gemeinsam (in Kooperation mit der obersten Landesplanungsbehörde und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz) eine Arbeitshilfe zur Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen – Hinweise und Empfehlungen aus der Perspektive der Raumordnung herausgegeben.

Diesen Empfehlungen folgend, haben wir in der Samtgemeinde einen Antrag gestellt, der der Verwaltung klare Vorgaben an die Hand gibt:

Wie viel Fläche?

Die Samtgemeinde versucht, der Zielsetzung des Landes Niedersachsen folgend, ca. 0,47% (ca. 18 Hektar) der Samtgemeindefläche als mögliche Potentialflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen.

Welche Flächen?

  1. Es sollen bereits versiegelte oder anderweitig vorbelastete Flächen (sogenannte Gunstflächen) genutzt werden.
  2. Falls so nicht genügend Flächen gefunden werden können, prüft die Verwaltung in einem zweiten Schritt Flächen mit eingeschränkter Eignung (sogenannte Restriktionsflächen). Um diese Flächen ermitteln zu können, muss es einen Kriterienkatalog geben, den die Verwaltung als Beurteilungsmaßstab anwenden kann.

Dementsprechend haben wir einen detaillierten Kriterienkatalog zur Beratung in den Fachausschuss eingebracht.