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FINANZEN – Gemeinde Jesteburg

Kein Geld, steigende Schulden und ein „blauer Brief“ der Kommunalaufsicht. Gemeindehaushalt nur unter Auflagen genehmigt.

Weil es mal wieder keine Einigkeit über den „richtigen“ Weg zur Gesundung der schlechten Finanzlage gab, wurden zwar für den Haushalt 2025 viele kleine Maßnahmen in einem Haushaltssicherungskonzept festgehalten, aber der „große Wurf“ blieb aus. Nun hat es die Gemeinde von der Aufsichtsbehörde schriftlich bekommen:

Die Haushaltslage der Gemeinde Jesteburg ist kritisch. Die Kommunalaufsicht erkennt die derzeitige Notlage an, sieht aber keine ausreichenden Gegenmaßnahmen der Gemeinde, um die Situation in den Griff zu bekommen:

„Die Gemeinde muss jetzt handeln – ohne strukturelle Kurskorrektur wird der finanzielle Kollaps in absehbarer Zeit eintreten.

  • Der Haushalt ist nicht ausgeglichen. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist keine Trendwende erkennbar.Die laufenden Ausgaben übersteigen dauerhaft die laufenden Einnahmen.
  • Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich nach § 110 NKomVG ist nicht gegeben.
  • Die Gemeinde lebt über ihre Verhältnisse und ist strukturell dauerhaft defizitär.

Die Genehmigung des Haushalts 2025 erfolgt nur unter Auflagen. Die Gemeinde muss regelmäßig über den Haushaltsvollzug berichten (z. B. vierteljährlich). Die Kommunalaufsicht drängt auf sofortige, tiefgreifende Konsolidierungsschritte. Noch schränkt sie die kommunale Selbstverwaltung nicht ein. Sie macht aber deutlich, dass ein dauerhaftes Ausbleiben von Maßnahmen zu strikteren Eingriffen bis hin zur Ersatzvornahme führen würde.

Die Kommunalaufsicht stellt fest:

  • Die Ausgleichsrücklage wird vollständig aufgebraucht, was haushaltsrechtlich zulässig, aber finanzpolitisch bedenklich ist.
  • Ohne Ausgleichsrücklage muss zukünftig ein Fehlbedarf durch Kredite zur Liquiditätssicherung gedeckt werden, was ein erster Schritt zur Überschuldung ist.
  • Es bestehen keine ausreichenden Eigenmittel zur Finanzierung künftiger Investitionen.
  • Die Abhängigkeit von Kreditaufnahmen und Umlageverpflichtungen (z. B. Samtgemeindeumlage) schränkt die kommunale Selbstverwaltung (z.B. die Wahrnehmung „Freiwilliger Leistungen“) ein.
  • Die Kommunalaufsicht fordert eine kritische Überprüfung des Stellenplans. Künftige Personalausweitungen müssten durch konsolidierte Finanzmittel gesichert sein.
  • Die geplanten Investitionen der Gemeinde selbst sind zwar überschaubar, aber die indirekten Belastungen durch die Samtgemeindeumlage (geplanten Investitionen in die Feuerwehr, , die Schulen etc.) belasten den Haushalt mittelbar erheblich.
  • Die Kommunalaufsicht mahnt zu einer strikten Priorisierung der Investitionen und zur Zurückstellung freiwilliger Projekte.
  • Es muss nachvollziehbare Konsolidierungsschritte, Zeithorizonte und Prioritäten enthalten.
  • Die Maßnahmen müssen sowohl die Ausgabenseite (z. B. Reduzierung freiwilliger Leistungen, Aufgabenkritik) als auch die Einnahmeseite (z. B. Steueranpassungen) einbeziehen.