Wachstum statt Konsolidierung – Gemeinderat beschließt überarbeitete Eckwerte, denen es an Verbindlichkeit und Steuerungsfunktion mangelt
WACHSTUM STATT KONSOLIDIERUNG
– SPD UND CDU SETZEN SICH DURCH
In der Ratssitzung am 10.12.2025 hat die Mehrheit aus SPD und CDU neue „Eckwerte“ für die Haushaltsplanung beschlossen. Die UWG hat diesem Beschluss – gemeinsam mit FDP und Grünen – nicht zugestimmt.
Statt eines ehrlichen Konsolidierungskurses setzt die Ratsmehrheit weiter auf das alte Rezept: mehr Wohnbebauung, mehr Gewerbeflächen – so werde sich der Haushalt schon irgendwie erholen. Eine belastbare Folgekostenrechnung oder klare Vorgaben für Einsparungen fehlen vollständig. Wie diese neuen Eckwerte dem Gemeinderat und der Kämmerei helfen sollen, einen genehmigungsfähigen Haushalt für das kommende Jahr zu verabschieden, bleibt schleierhaft.
VERPASSTE CHANCE: Separate Ratssitzung abgelehnt
Angesichts der Bedeutung der Eckwerte für die Haushaltskonsolidierung hatten UWG und Grüne sich dafür ausgesprochen, den Tagesordnungspunkt von der Dezember-Sitzung abzusetzen und in einer eigenen Ratssitzung Anfang Januar ausführlich zu beraten.
Dieser Vorschlag fand leider keine Mehrheit.
- SPD und CDU wollten den eigenen Antrag ohne viel Diskussion noch in der Dezember-Sitzung durchsetzen.
- Die FDP wollte Eckwerte ganz abschaffen – Begründung: der Rat halte sich ohnehin nicht daran.
- Die Grünen wollten die bestehenden Eckwerte beibehalten und es dem neuen Rat überlassen, neue Eckwerte zu formulieren.

Statt gemeinsam an einem klaren, ehrlichen Rahmen für die anstehenden Spar- und Priorisierungsentscheidungen zu arbeiten, wurde ein Schönwetter-Kompromiss ohne Steuerungswirkung auf SPD/CDU-Linie beschlossen.
Warum sollten die bestehenden Eckwerte angepasst werden?
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2025 und der Haushaltsprüfung durch die Kommunalaufsicht wurden die bisherigen Eckwerte ausgewertet:
- Eckwert 1 (WOHNEN): Die Gemeinde Jesteburg erhöht die Steuereinnahmen durch die Ansiedlung von mehr Einkommenssteuerzahlern, indem das Angebot von Wohnraum erhöht wird (durch die bestehenden Beschlüsse).
ERGEBNIS: Die erwarteten Mehreinnahmen durch Zuzug sind im Haushalt 2025 nicht erkennbar. Einnahmeeffekte treten frühestens zeitverzögert ein, während Folgekosten (Infrastruktur, Kitas, Straßen etc.) deutlich früher wirksam werden.

- Eckwert 2 (BILDUNG): Die Gemeinde Jesteburg fördert Bildung und fordert deshalb die Samtgemeinde auf, eine zweckgebundene SG-Umlagenerhöhung für die Grundschulinfrastruktur um die notwendigen Prozentpunkte pro Jahr festzulegen.
ERGEBNIS: Die schulische Bildung und die Grundschulinfrastruktur liegen in der Zuständigkeit der Samtgemeinde. Die Gemeinde Jesteburg hat hier keine unmittelbare Steuerungsmöglichkeit. Die Kommunalaufsicht hat diesen Eckwert ausdrücklich als „fragwürdig“ bewertet, weil er einen Aufgabenbereich betrifft, der nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt.

- Eckwert 3 (SOZIALES): Das Vereinsleben, der Schwimmbadbetrieb und der Schwimmunterricht sind der Gemeinde wichtig, sodass wir jährlich 300.000 € dafür vorhalten wollen.
ERGEBNIS: Die pauschale Bereitstellung von 300.000 € jährlich für Vereinsleben, Schwimmbadbetrieb und Schwimmunterricht erwies sich als nicht umsetzbar. Allein die Fix- und Personalkosten des Freibades lagen bereits oberhalb dieser Summe. Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass der Eckwert in dieser Form nicht realistisch und damit nicht geeignet ist, den Haushalt zu steuern.


Daraufhin beschloss der Rat am 02.04.2025, die bisherigen Eckwerte bis zu den Haushaltsberatungen 2026 zu evaluieren und ggf. anzupassen. Zusätzlich informierte die Verwaltung den Gemeinderat am 20.06.2025, dass die bisherigen Eckwerte in der praktischen Haushaltssteuerung nur eine sehr begrenzte Wirkung entfaltet haben. Sie verdeutlichte nochmals, dass Eckwerte nur dann ein sinnvolles Steuerungsinstrument sind, wenn sie realistisch formuliert sind, in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen und in den Beratungen zu konkreten Priorisierungsentscheidungen führen.
Vor diesem Hintergrund war eine Neufassung der Eckwerte erforderlich, um
- die Hinweise der Kommunalaufsicht aufzugreifen,
- die tatsächlichen kommunalen Zuständigkeiten (Gemeinde vs. Samtgemeinde) zu respektieren
- die haushaltsrechtlichen Grundsätze des § 110 NKomVG (Haushaltsausgleich, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit) zu beachten und
- klare Prioritäten für die Grundschule, Kinderbetreuung, Siedlungsentwicklung und eine realistische Behandlung der freiwilligen Leistungen abzubilden.
Was hat der Rat beschlossen?
Der bisherige Eckwertebeschluss wurde in drei Punkten angepasst. Auf Wunsch der CDU wurde der Eckwert 1 kurz vor der Abstimmung noch um den Zusatz „Gewerbe“ ergänzt. Der Bürgermeister erklärte den so geänderten SPD-Antrag für neue Eckwerte für „weitergehend“, so dass unsere Vorschläge (Details weiter unten im Beitrag) nicht abgestimmt wurden.
SPD und CDU stimmten zu – damit war der Antrag mehrheitlich beschlossen.
Eine ausführliche Gegenüberstellung der Eckwerte ALT/NEU? Hier klicken!
| Eckwert 1 | ALT: WOHNEN Die Gemeinde Jesteburg erhöht die Steuereinnahmen durch die Ansiedlung von mehr Einkommensteuerzahlern, indem das Angebot von Wohnraum erhöht wird (durch die bestehenden Beschlüsse). NEU: WOHNEN UND GEWERBE Die Gemeinde Jesteburg erhöht die Steuereinnahmen durch die Ansiedlung von mehr Einkommen- und Gewerbesteuerzahlern, indem das Angebot von Wohnraum und Gewerbeflächen erhöht wird (durch die bestehenden Beschlüsse). |
| Eckwert 2 | ALT: BILDUNG Die Gemeinde Jesteburg fördert Bildung und fordert deshalb die Samtgemeinde auf, eine zweckgebundene Samtgemeinde-Umlagenerhöhung für die Grundschulinfrastruktur um die notwendigen Prozentpunkte pro Jahr festzulegen. NEU: INFRASTRUKTUR Ziel ist der Erhalt, die Weiterentwicklung und die nachhaltige Pflege der örtlichen Infra- struktur. Dazu gehören insbesondere: Verkehrs- und Wegeinfrastruktur (Straßen, Straßenbeleuchtung, Rad- und Gehwege), Wasser-, Abwasser- und Energieversorgung, kommunale Gebäude und Anlagen (z. B. Freibad, Sportstätten, Dorfgemeinschaftseinrichtungen). Hinweis: Bildungseinrichtungen wie Schulen zählen ebenfalls zur kommunalen Infrastruktur, sind jedoch im Rahmen der Zuständig- keit der Samtgemeinde zu berücksichtigen. |
| Eckwert 3 | ALT: SOZIALES Das Vereinsleben, der Schwimmbadbetrieb und der Schwimmunterricht sind der Gemeinde wichtig, sodass wir jährlich 300.000 € dafür vorhalten wollen. NEU: SOZIALES/GEMEINSCHAFTSLEBEN Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ideelle Unterstützung von Vereinen, Initiativen und bürgerschaftlichem Engagement. Die Gemeinde unterstützt Projekte, die das Miteinander im Ort fördern – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Nutzung externer Fördermittel. |
Zusammenfassung der neuen Eckwerte:
Eckwert 1 – Wohnen + Gewerbe: Die Gemeinde will ihre Steuereinnahmen erhöhen, indem „das Angebot von Wohnraum und Gewerbefläche“ ausgeweitet wird. Wachstum bei Einwohnern und Betrieben wird damit ausdrücklich zum zentralen Ziel erklärt.
Eckwert 2 – Infrastruktur: Die örtliche Infrastruktur (Straßen, Wege, Beleuchtung, Wasser/Abwasser, Energie, gemeindliche Gebäude wie Freibad oder Sportstätten) soll erhalten, weiterentwickelt und gepflegt werden. Schulen werden als Teil der Infrastruktur erwähnt, liegen aber in der Zuständigkeit der Samtgemeinde.
Eckwert 3 – Soziales / Gemeinschaftsleben: Die Gemeinde will das gesellschaftliche Zusammenleben durch ideelle Unterstützung von Vereinen, Initiativen und bürgerschaftlichem Engagement stärken – „im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“ und unter Nutzung externer Fördermittel.
Warum die UWG NICHT zugestimmt hat
Die UWG hat die Eckwerte in dieser Form abgelehnt – aus drei klaren Gründen:
1. WACHSTUM ALS ALLHEILMITTEL – OHNE EHRLICHE FOLGEKOSTENRECHNUNG
SPD und CDU halten an ihrem Leitbild „Wohnen + Gewerbe = Haushaltskonsolidierung“ fest. Mehr Wohnraum und zusätzliche Gewerbeflächen sollen die Einnahmen steigern.

Jede neue Siedlungsentwicklung verursacht auch Kosten – für Kitas, Schule, Straßen, Erschließung, soziale Infrastruktur und Verwaltung. Diese Folgekosten tauchen im Eckwert 1 überhaupt nicht auf. Genau darauf hat die Kommunalaufsicht in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen – und genau das blendet die Ratsmehrheit weiterhin aus.
2. KEINE STEUERUNGSWIRKUNG FÜR DEN HAUSHALT
Die SPD hat in der Sitzung betont, Eckwerte seien vor allem „Leitlinien“, deren Anwendung „später“ in den Fachausschüssen konkretisiert werden müsse. Übersetzt heißt das: Die Eckwerte klingen nett, verpflichten aber niemanden zu harten Entscheidungen. Damit sind die Eckwerte als Instrument zur Haushaltskonsolidierung untauglich.

- Es gibt keine Aussage, welche Ausgaben im Zweifel nicht mehr finanzierbar sind.
- Es gibt keine Vorgaben, wie freiwillige Leistungen priorisiert oder begrenzt werden sollen.
- Die Kämmerin kann aus diesen Eckwerten für die anstehenden Haushaltsberatungen praktisch nichts Konkretes ableiten.
3. FREIWILLIGE LEISTUNGEN OHNE KLARE PRIORITÄTEN
Ehrenamt, Vereine, Freibad und bürgerschaftliches Engagement sind auch der UWG wichtig. Der jetzige Beschlusstext bleibt aber bewusst vage. In Zeiten knapper Kassen ist das Schönwetter-Rhetorik – aber kein belastbarer Rahmen für notwendige Entscheidungen. Es gibt nur ein allgemeines Bekenntnis zu „gesellschaftlichem Zusammenhalt“, aber keinerlei Aussage

- welche freiwilligen Leistungen im Zweifel Vorrang haben sollen,
- wo Grenzen gezogen werden müssen und
- welche neuen Projekte nur bei gesicherter Gegenfinanzierung möglich sind.
Was die UWG vorgeschlagen hat
Wir hatten allen Ratsmitgliedern vorab einen eigenen, kompakten Vorschlag für Eckwerte 2026 mit ausführlichen Erläuterungen per Mail übersandt – mit zwei Zielen:
- die Kritik der Kommunalaufsicht und Verwaltung an den bisherigen Eckwerten ernst zu nehmen,
- Eckwerte vorzulegen, die eine breite Mehrheit im Rat mittragen kann
KERNPUNKTE UNSERES VORSCHLAGS:
- Pflichtaufgaben vor Kür
Die Sicherung einer finanzierbaren Samtgemeindeumlage (Schule, Feuerwehr) und der eigenen Pflichtaufgaben der Gemeinde (Straßen, Wege, Beleuchtung, Kitas) hat Vorrang. - Behutsame Siedlungsentwicklung mit transparenter Folgekostenrechnung
Wohn- und Gewerbeflächen sollen behutsam, mit Schwerpunkt Nachverdichtung, entwickelt werden. Neue Flächen werden nur dann ausgewiesen, wenn eine transparente Folgekostenbetrachtung belegt, dass die laufenden Mehrkosten dauerhaft finanzierbar sind. - Freiwillige Leistungen mit klarem Bekenntnis und klaren Grenzen
Freibad, Jugendarbeit und Vereine werden ausdrücklich gesichert und priorisiert – neue oder ausgeweitete freiwillige Projekte aber nur, wenn sie im freiwilligen Bereich gegenfinanziert sind oder solide Fördermittel dahinterstehen.
Unsere ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Eckwerten? Hier klicken!
1. ALLGEMEINE ZIELSETZUNG
Die Eckwerte dienen der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Jesteburg. Sie legen verbindliche Prioritäten für die Sicherung der Pflichtaufgaben, die behutsame Siedlungsentwicklung und den Umgang mit freiwilligen Leistungen fest und sind bei allen Haushaltsberatungen vorrangig zu beachten.
2. ECKWERTE
Eckwert 1 – PFLICHT VOR KÜR
Die Gemeinde Jesteburg richtet die Haushaltsplanung konsequent auf die Reduzierung des Defizits und die Sicherung der Pflichtaufgaben aus. Oberste Priorität haben die Verkehrssicherheit (Straßen, Wege, Beleuchtung), die Kinderbetreuung (Kitas) und die finanzierbare Samtgemeindeumlage (für Schule und Feuerwehr) einschließlich der anteiligen Kosten für einen zukunftsfähigen Grundschulstandort in Jesteburg.
Unsere ausführliche Erläuterung zu diesem Eckwert? Hier klicken!
Vorrangig gesichert werden die für die Pflichtaufgaben der Gemeinde notwendigen Aufwendungen, insbesondere die Unterhaltung der gemeindlichen Straßen, Wege und Grünflächen, die Straßenbeleuchtung und die Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der Gemeinde Jesteburg. Die Gemeinde stellt zugleich sicher, dass die für Pflichtaufgaben der Samtgemeinde (insbesondere Grundschulen und Feuerwehr) erforderliche Samtgemeindeumlage in ihrer Finanzplanung dauerhaft finanzierbar bleibt. Die notwendige Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Realisierung eines zeitgemäßen Grundschulstandortes in Jesteburg über die Samtgemeindeumlage wird als prioritäres Ziel anerkannt. Die dafür erforderlichen Mittel sind vorrangig durch Einsparungen, Aufgabenkritik und Umverteilungen im Gemeindehaushalt zu erwirtschaften. Alle nicht zur Erfüllung von Pflichtaufgaben zwingend erforderlichen Leistungen werden systematisch daraufhin überprüft, in welchem Umfang sie reduziert, gestreckt oder eingestellt werden können, ohne die priorisierten Ziele (Grundschulstandort, Kita, Verkehrssicherheit, grundlegende Infrastruktur) zu gefährden.
Eckwert 2 – BEHUTSAME SIEDLUNGSENTWICKLUNG
Die Gemeinde Jesteburg setzt auf eine ortsverträgliche Nachverdichtung und konzentriert sich auf die Entwicklung der bereits beschlossenen Gebiete. Grundlage ist eine transparente Folgekostenrechnung, aus der hervorgeht, dass die entstehenden laufenden Kosten dauerhaft finanzierbar sind.
Unsere ausführliche Erläuterung zu diesem Eckwert? Hier klicken!
Investive Maßnahmen, die zusätzliche dauerhafte Folgekosten (Personal, Unterhalt, Abschreibungen) auslösen, werden nur begonnen, wenn sie mit dem Konsolidierungspfad vereinbar sind und vorrangig der Erfüllung von Pflichtaufgaben (einschließlich Kita) dienen. Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich auf die behutsame Nachverdichtung und die schrittweise Entwicklung der bereits beschlossenen Gebiete (z. B. Reitplatzgelände, Sandbarg) sowie die Aufwertung der Ortsmitte. Weitere großflächige Neubaugebiete auf der „grünen Wiese“ werden nicht angestrebt. Bei der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen werden die finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen gleichwertig berücksichtigt. Grundlage ist eine transparente Abwägungsmatrix, in der insbesondere die langfristigen Folgekosten für Schule, Kinderbetreuung, Verkehrsinfrastruktur und technische Infrastruktur dargestellt werden. Neue Wohn- oder Gewerbeflächen werden nur ausgewiesen, wenn nach dieser Abwägung ein nachhaltiger Nutzen für die Gemeinde erkennbar ist und die zusätzlichen laufenden Kosten dauerhaft finanzierbar sind. Zusätzliche Einnahmen aus Einwohnerzuwachs und Gewerbeentwicklung (Einkommensteueranteil, Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteueranteile) werden vorrangig zur Reduzierung des strukturellen Defizits und zur Finanzierung der priorisierten Pflichtaufgaben verwendet.
Eckwert 3 – SOZIALES UND FREIBAD IM RAHMEN DES MACHBAREN
Die Gemeinde Jesteburg bekennt sich auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu Freibad, Jugendarbeit und einem starken Vereinsleben. Die finanzielle Unterstützung wird auf ein finanzierbares Maß begrenzt und neue Projekte werden nur beschlossen, wenn sie vollständig gegenfinanziert sind.
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Der Umfang der freiwilligen Leistungen wird im Finanzplanungszeitraum so begrenzt und weiterentwickelt, dass der Haushaltsausgleich unterstützt und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert wird. Innerhalb der freiwilligen Leistungen werden der Freibadbetrieb, die Jugendarbeit sowie breit wirksame Sport- und Kulturangebote priorisiert. Die tatsächlichen Kosten dieser Bereiche werden transparent ausgewiesen und jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen priorisiert. Nachrangige Aktivitäten werden nur fortgeführt, wenn sie ohne Gefährdung des Konsolidierungspfades finanzierbar sind. Neue oder ausgeweitete freiwillige Leistungen werden nur beschlossen, wenn sie vollständig durch Einsparungen an anderer Stelle im freiwilligen Bereich oder durch gesicherte externe Zuschüsse (z. B. Förderprogramme von Bund, Land, Landkreis) gegenfinanziert sind. Bei allen freiwilligen Leistungen ist zu prüfen, ob Aufgaben kostengünstiger durch Kooperationen, interkommunale Zusammenarbeit oder externe Träger wahrgenommen werden können.
3. UMSETZUNG IN DER HAUSHALTSPLANUNG
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushalts 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung zu jedem Produktbereich transparent darzustellen,
- ob es sich um Pflicht- oder freiwillige Aufgaben handelt,
- welchem Eckwert die jeweilige Ausgabe zuzuordnen ist,
- welche Einspar- oder Priorisierungsmöglichkeiten bestehen.
In den Fachausschüssen ist von der Verwaltung nachvollziehbar darzulegen, wie die Eckwerte konkret in Ansatzkürzungen, Projektpriorisierungen oder Streichungen umgesetzt werden könnten. Beschlüsse, die den Eckwerten widersprechen, sind zu begründen.
Leider war die Ratsmehrheit nicht bereit, unseren Vorschlag im Detail zu beraten.

WIE GEHT ES WEITER?
In der 2. Lesung des Haushalts 2026 im Fachausschuss „Finanzen und Controlling“ am 14.01.2026 wird sich zeigen, was die neuen Eckwerte praktisch wert sind. Die UWG wird weiterhin dafür eintreten, dass

- die Pflichtaufgaben und der Jesteburger Grundschulstandort gesichert werden,
- Siedlungsentwicklung nicht zum Selbstzweck wird und
- die freiwilligen Leistungen ehrlich priorisiert werden, statt pauschal schöne Formeln zu beschließen.
Bereits im September 2024 hatten wir ausführlich über das Zustandekommen der Eckwerte 2025 berichtet und die Grundanforderungen an Eckwerte erläutert.
