Den „Bauturbo“ starten trotz Zeitdruck und Fachkräftemangel? Nein! Erst die Voraussetzungen schaffen und dann handeln
Schneller mehr Wohnraum durch Einzelfallentscheidungen?
„Bauturbo“ droht Verwaltung und Politik in Jesteburg zu überfordern
Die Bundesregierung will schneller zusätzlichen Wohnraum ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Gemeinden häufiger Einzelfallentscheidungen treffen können – statt in langwierigen Bauleitplanverfahren grundsätzliche und für alle Bauanträge gleichermaßen geltende Baurechte zu schaffen.
Die Bundesregierung nennt das einen „Bauturbo“. Dafür hat sie ein Gesetz verabschiedet, das testweise eine bis zum 31.12.2030 befristete Sonderregelung in Kraft setzt, die im Kern Abweichungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben (z.B. Bebauungsplänen) erleichtern soll. Entscheidend ist dabei die gesetzliche Fristenlogik: Wird die Gemeinde um Zustimmung zu einem Bauantrag gebeten, muss sie innerhalb kurzer Fristen reagieren. Widerspricht sie nicht fristgerecht, gilt ihre Zustimmung als erteilt („Zustimmungsfiktion“).

Wir glauben nicht, dass in Jesteburg kurzfristig alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden können, um den Bauturbo verlässlich, konsequent und rechtssicher anzuwenden. Deshalb haben wir beantragt, die Zustimmung zum „Bauturbo“ zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich abzulehnen.
Sollte der Gemeinderat der Anwendung des Bauturbos zustimmen, bedeutet das für die Verwaltung, die nach eigener Darstellung bereits heute stark belastet ist: mehr Arbeit, mehr Zeitdruck, mehr Abstimmungen – und mehr Risiko.
BÜCHSE DER PANDORA
Deshalb sagen wir, bevor der Gemeinderat ein Instrument nutzen will, das schnelle Einzelfallentscheidungen erzwingt, muss sich die Ratsmehrheit endlich verbindlich darüber einigen, wie sich die Gemeinde langfristig entwickeln soll (Stichwort Jesteburg 2040). Erst auf dieser Grundlage können dann die notwendigen Leitplanken festgelegt werden:
- in der Verwaltung (Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Fristenmanagement, Personalbedarf) und
- im Rat (Mindestanforderungen an Bauqualität, Freiflächen, Dichten, Ortsbild)
Wenn diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind – dann und nur dann – kann es sinnvoll sein, sich an der Testphase zum „Bauturbo“ zu beteiligen.
Bis dahin gilt:

Das Risiko einer baulichen Fehlentwicklung muss begrenzt werden. Baurechte sollten weiterhin gleichrangig, transparent und verbindlich über reguläre Planungsinstrumente (z. B. Bebauungspläne) geregelt werden – statt unter Zeitdruck über eine Kette von Einzelfall-Ausnahmen.
Der Gemeinderat muss den Bauturbo nicht „automatisch“ anwenden. Er kann die Anwendung auch zunächst grundsätzlich ablehnen und z.B. abwarten, wie sich andere Gemeinden mit ähnlichen Strukturen zur Anwendung des Bauturbos entscheiden oder welche Erfahrungen diese damit machen.
In kleineren Gemeinden sind besonders Personalengpässe und fehlende verwaltungsinterne Fachkompetenz ein zentrales Risiko – erst recht, wenn wie auch in Jesteburg häufig externe Gutachter/ Berater erforderlich sind.
Der Bauturbo wird die Jesteburger Verwaltung nicht entlasten, vielmehr birgt er erhebliche Risiken:
- Jeder Einzelfall muss unter Zeitdruck geprüft, abgewogen und ggf. mit dem Landkreis, Fachbehörden, der Öffentlichkeit und der Politik abgestimmt werden.
- Jede Abweichung schafft einen Präzedenzfall und erzeugt sofort weitere Begehrlichkeiten („Warum dort ja und hier nein?“).
- Jede von geltenden Baurechten abweichende Einzelfallentscheidung höhlt die grundsätzlichen Festsetzungen (z. B. Gebäudehöhen, Gebäudegrößen, Bebauungsdichte) der Gemeinde aus, führt zu einer schleichenden und unumkehrbaren Veränderung des Ortsbildes.

Wenn es dann der Verwaltung nicht gelingt,
- alle notwendigen Sachverhaltsprüfungen, Abstimmungen und vertragliche Regelungen innerhalb der Fristen zuverlässig abzuschließen und
- ggf. politisch notwendige Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen,
droht der Gemeinde ein erheblicher Kontrollverlust.
Was wäre theoretisch der Vorteil des Bauturbos für Jesteburg?
Wenn Verwaltung und Politik die Grundvoraussetzung „schnell, konsequent und rechtssicher entscheiden“ tatsächlich verbindlich sicherstellen können, könnte der Bauturbo helfen, in bestimmten Konstellationen auch dort, wo bisher keine Baurechte bestehen (z.B. in Außenbereichen) Baurechte zu schaffen und im Innenbereich Baulücken zu schließen und Aufstockungen, Umnutzungen oder kleine Nachverdichtungen relativ zeitnah zu realisieren, ohne in langwierige Planverfahren einsteigen zu müssen (z.B. Beteiligung der Öffentlichkeit oder von Fachbehörden).
Aber diese Vorteile entstehen nur, wenn die Kommune Leitplanken, Abläufe, Zuständigkeiten und Fristenkontrolle wirklich im Griff hat – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.
