Kein Geld, steigende Schulden und ein „blauer Brief“ der Kommunalaufsicht. Gemeindehaushalt nur unter Auflagen genehmigt.
HAUSHALT 2025 NUR UNTER AUFLAGEN GENEHMIGT
– Kommunalaufsicht zieht die (dunke)gelbe Karte
Weil es mal wieder keine Einigkeit über den „richtigen“ Weg zur Gesundung der schlechten Finanzlage in der Gemeinde Jesteburg gab, wurden zwar für den Haushalt 2025 viele kleine Maßnahmen in einem Haushaltssicherungskonzept festgehalten, aber der „große Wurf“ blieb aus. Nun hat es die Gemeinde von der Aufsichtsbehörde schriftlich bekommen:
„Die Gemeinde muss jetzt handeln – ohne strukturelle Kurskorrektur wird der finanzielle Kollaps in absehbarer Zeit eintreten.“
Die Haushaltslage der Gemeinde Jesteburg ist kritisch. Die Kommunalaufsicht erkennt die derzeitige Notlage an, sieht aber keine ausreichenden Gegenmaßnahmen der Gemeinde, um die Situation in den Griff zu bekommen:

Die Genehmigung des Haushalts 2025 erfolgte nur unter Auflagen. Die Gemeinde muss regelmäßig über den Haushaltsvollzug berichten (z. B. vierteljährlich). Die Kommunalaufsicht drängt auf sofortige, tiefgreifende Konsolidierungsschritte. Noch schränkt sie die kommunale Selbstverwaltung nicht ein. Sie macht aber deutlich, dass ein dauerhaftes Ausbleiben von Maßnahmen zu strikteren Eingriffen bis hin zur Ersatzvornahme führen würde.
Die Kommunalaufsicht stellt fest:
- Die Ausgleichsrücklage wird vollständig aufgebraucht, was haushaltsrechtlich zulässig, aber finanzpolitisch bedenklich ist.
- Ohne Ausgleichsrücklage muss zukünftig ein Fehlbedarf durch Kredite zur Liquiditätssicherung gedeckt werden, was ein erster Schritt zur Überschuldung ist.
Die dauerhafte Leistungsfähigkeit ist gefährdert.

- Es bestehen keine ausreichenden Eigenmittel zur Finanzierung künftiger Investitionen.
- Die Abhängigkeit von Kreditaufnahmen und Umlageverpflichtungen (z. B. Samtgemeindeumlage) schränkt die kommunale Selbstverwaltung (z.B. die Wahrnehmung „Freiwilliger Leistungen“) ein.
Personal
- Die Kommunalaufsicht fordert eine kritische Überprüfung des Stellenplans. Künftige Personalausweitungen müssten durch konsolidierte Finanzmittel gesichert sein.
Investitionstätigkeit
- Die geplanten Investitionen der Gemeinde selbst sind zwar überschaubar, aber die indirekten Belastungen durch die Samtgemeindeumlage (geplanten Investitionen in die Feuerwehr, , die Schulen etc.) belasten den Haushalt mittelbar erheblich.
- Die Kommunalaufsicht mahnt zu einer strikten Priorisierung der Investitionen und zur Zurückstellung freiwilliger Projekte.
Das bisherige Haushaltssicherungkonzept reicht nicht aus. Es löst die Finanzprobleme nicht und muss verbessert werden.

- Es muss nachvollziehbare Konsolidierungsschritte, Zeithorizonte und Prioritäten enthalten.
- Die Maßnahmen müssen sowohl die Ausgabenseite (z. B. Reduzierung freiwilliger Leistungen, Aufgabenkritik) als auch die Einnahmeseite (z. B. Steueranpassungen) einbeziehen.
Die Kommunalaufsicht stimmt dem Bau des Regenrückhaltebeckens inklusiv notwendiger Sielarbeiten zur Oberflächenentwässerung der Straßen Sandbarg, Kreisel und Brückenstraße nur zu, wenn die Gemeinde den zur Finanzierung notwendigen Kredit in Höhe von 4 MIllionen Euro so gegenfinanziert, dass die Kreditraten auch getilgt werden können. Sie schlägt vor, dass die Gemeinde dafür die Realsteuerhebesätze zur Grundsteuer und zur Gewerbesteuer um jeweils mindestens 50%-Punkte rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht.
Aktualisierung (25.06.2025):
Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Kommunalaufsicht nicht gefolgt und hat die Steuersätze nicht erhöht.
Konsequenz:
Das Regenrückhaltebecken wird so lange nicht gebaut bis der Gemeinderat eine solide Gegenfinanzierung sichergestellt hat.