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GRUNDSCHULE – Umsetzung der Ganztagsbetreuung

Statt den eigenen Prioritätensetzungen zu folgen, droht der Jesteburger Grundschul(neu)bau in weite Ferne zu rücken

Die UWG Jesteburg setzt sich seit Jahren für eine moderne und zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur in der Samtgemeinde ein. Dabei steht der Standort Jesteburg klar im Zentrum unserer Prioritätensetzung.

Bereits am 13. Februar 2020 hat der Samtgemeinderat – auf Initiative und mit intensiver inhaltlicher Mitwirkung der UWG – ein Raumprogramm für die Grundschule Jesteburg beschlossen, das auf die Anforderungen einer modernen Ganztagsschule ausgerichtet ist. Dieses Programm war und ist aus unserer Sicht ein zukunftsfähiger Kompromiss zwischen pädagogischen Anforderungen, funktionaler Umsetzbarkeit und finanzieller Belastbarkeit.

Wir haben uns stets dafür eingesetzt, dass dieses Raumprogramm nicht dem Rotstift geopfert wird – auch nicht unter schwierigen Haushaltsbedingungen.

Trotz der sachlich und fachlich klaren Ausgangslage wurde die Umsetzung immer wieder verschoben – mit Verweis auf die Haushaltslage der Samtgemeinde und insbesondere der Mitgliedsgemeinden. Parallel dazu wurde nun eine Sanierung der Grundschule Bendestorf in Höhe von 1,5 Mio. Euro beschlossen.

Die UWG erkennt den Sanierungsbedarf in Bendestorf ausdrücklich an – jedoch nicht anstelle, sondern nur gemeinsam mit einem verbindlichen Beschluss zur Umsetzung am Hauptstandort Jesteburg.

Das Hinhalten bei der Umsetzung des Neubaus in Jesteburg bedeutet nicht nur einen fortgesetzten suboptimalen Schulbetrieb, sondern birgt auch die Gefahr, dass Förderfenster auf Landes- und Bundesebene ungenutzt verstreichen.

Seit Jahren wird die Umsetzung versprochen und doch immer wieder verschoben. Aktuell ist davon auszugehen, dass, selbst wenn nach den Sommerferien endlich eine verbindlicher Beschluss gefasst würde, der Neubau der Jesteburger Grundschule frühestens Ende 2028 zur Verfügung stünde.

Wir fordern deshalb:

  • eine zeitliche Koordination beider Maßnahmen, sodass die Sanierung in Bendestorf nicht den notwendigen Neubau in Jesteburg verzögert oder verdrängt.
  • eine klare Prioritätensetzung zugunsten des Neubaus der Grundschule Jesteburg,
  • einen verbindlichen Ratsbeschluss, der die Umsetzung gemäß dem bereits beschlossenen Raumprogramm jetzt auf den Weg bringt,

Der Bildungsstandort Jesteburg ist mit seinem deutlich höheren Schüleraufkommen und den Anforderungen an eine moderne Ganztagsgrundschule der zentrale Baustein der schulischen Infrastruktur in der Samtgemeinde. Die UWG akzeptiert keine Entwicklung, bei der dieses zentrale Projekt aufgrund finanzieller oder politischer Ausweichmanöver weiter verschleppt wird. Wir stehen für ein klares „Sowohl – als auch“, aber mit klarer Vorrangigkeit für Jesteburg.


Berechnungsgrundlage: Die Mitgliedsgemeinden übernehmen die Kosten entsprechend dem Verhältnis ihrer EInwohnerzahl zur Gesamteinwohnerzahl der Samtgemeinde (Bendestorf: 23,2 % – Harmstorf: 11,6 % – Jesteburg: 65,2 %)

Annahmen:

Investitionsvolumen: 21,4 Millionen Euro

  • Grundschule Jesteburg: Neubau – 20,1 Millionen Euro
  • Grundschule Bendestorf: Sanierung – 1,3 Millionen Euro

abzgl. Fördermittel: ca. 2 Millionen Euro

abzgl. Zuschuss von der Kreisschulbaukasse: ca. 3.6 Millionen Euro

abzgl. Kredit von der Kreisschulbaukasse: ca. 3.6 Millionen Euro

= zusätzlich zu finanzierende Kreditsumme: ca. 12,2 Millionen Euro

Kostenaufteilung

Davon ausgehend, dass die Grundschule in Bendestorf wie beschlossen im kommenden Jahr saniert und der Neubau der Grundschule Jesteburg nach den Sommerferien verbindlich beschlossen wird, ergeben sich folgende Mehrkosten pro Jahr für die Mitgliedsgemeinden:

Kosten gerundet20262027202820292030
Bendestorf10.500 €10.500 €154.000150.000232.000 €
Harmstorf5.000 €5.000 €77.000.€77.000 €116.000 €
Jesteburg29.000 €29.000 €432.000 €432.000 €651.000 €

Wie die MItgliedsgemeinden diese zusätzlichen Kosten in ihren Haushalten refinanzieren, bleibt den Gemeinderäten überlassen. Ein Vetorecht gegen die Erfüllung der Samtgemeindepflichtaufgabe haben sie nicht.

Mehr Einzelheiten zur rechtlichen Einschätzung haben wir in einem weiteren Beitrag zusammengefasst: