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GEWERBEGEBIET – Am Allerbeek

Nun doch? Planungen für ein neues Gewerbegebiet sollen noch vor den Kommunalwahlen weiter vorangetrieben werden.

Am 1. Juli 2026 soll der Gemeinderat Jesteburg öffentlich über eine Vorkaufsrechtssatzung für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Allerbeek“ beraten. Auf den ersten Blick klingt das nach einem formalen Sicherungsinstrument. Tatsächlich geht es aber um deutlich mehr: um die mögliche Entwicklung einer seit Jahren umstrittenen Fläche, um zusätzliche Gewerbeflächen in erheblichem Umfang – und um die Frage, wie transparent kommunale Entscheidungen in Jesteburg vorbereitet werden.

Aus Sicht der UWG Jes! ist der bisherige Ablauf ein schlechtes Beispiel dafür, wie man mit einer konfliktträchtigen Flächenentwicklung nicht umgehen sollte.

Um es ganz deutlich zu machen: Die UWG ist nicht gegen Gewerbeentwicklung. Ortsansässige Betriebe brauchen Entwicklungsmöglichkeiten. Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Gewerbesteuereinnahmen sind wichtig für Jesteburg. Aber Gewerbeentwicklung braucht klare Ziele, belastbare Bedarfsanalysen, eine sorgfältige Standortprüfung und eine frühzeitige öffentliche Beratung. Genau daran fehlt es aus unserer Sicht bislang.

Die Verwaltung, SPD und CDU treiben die Sicherung und weitere Vorbereitung für eine riesige neue Gewerbefläche „Am Allerbeek“ voran, ohne dass zuvor eine nachvollziehbare öffentliche Gesamtberatung stattgefunden hat. Die Vorschläge der WLH – einer Gesellschaft für die Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg – wurden lediglich in einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung interessierten Ratsmitgliedern vorgestellt. Eine reguläre Beratung des vorläufigen Konzeptes in den zuständigen Ratsgremien fand nicht statt.

Gleichzeitig soll nun bereits eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden. Außerdem werden weitere vertragliche Schritte mit der WLH vorbereitet. Damit entsteht faktisch eine Dynamik, bei der erst planerische und vertragliche Grundlagen geschaffen werden – und erst danach öffentlich erklärt wird, wohin die Reise gehen soll.

Die Entwicklung einer seit Jahren umstrittenen Fläche darf nicht ohne transparente politische Beratung vorangetrieben werden. Erst Fakten vorbereiten und später die Bürgerinnen und Bürger informieren – das ist die Art von Hinterzimmerpolitik, die wir seit Jahren kritisieren.

Besonders schwer wiegt für uns, dass bereits 2024 unter Beteiligung aller Fraktionen ein Fragenkatalog für die zukünftige Entwicklung von Gewerbegebieten erarbeitet wurde. Dieser Fragenkatalog sollte gerade dabei helfen, mögliche Gewerbeflächen strukturiert und nachvollziehbar zu prüfen.

Dabei geht es um zentrale Fragen:

  • Welche Bedarfe gibt es wirklich?
  • Welche ortsansässigen Betriebe benötigen tatsächlich zusätzliche Flächen?
  • Welche Branchen sollen angesiedelt werden?
  • Welche Standortalternativen gibt es?
  • Welche Größe ist für Jesteburg sinnvoll?
  • Welche Verkehrsfolgen entstehen?
  • Wie werden Natur, Landschaft, Entwässerung und Artenschutz berücksichtigt?
  • Welche Einnahmen sind realistisch?
  • Welche Risiken trägt die Gemeinde?
  • Wie fügt sich ein mögliches Gewerbegebiet in die langfristige Entwicklung Jesteburgs ein?

Genau diese Fragen sind bei der Fläche „Am Allerbeek“ entscheidend. Trotzdem konnte die Verwaltungsleitung auf Nachfrage nicht bestätigen, dass dieser Fragenkatalog bei den bisherigen Überlegungen berücksichtigt wurde.

Das ist für uns völlig unverständlich.

Ein Fragenkatalog, dessen Sinnhaftigkeit keine Fraktion in Frage gestellt hat, ist nicht dazu da, in der Schublade zu verschwinden, sobald es konkret wird. Natürlich ist ein solcher Fragenkatalog keine starre juristische Checkliste. Aber das ist kein Argument gegen seine Anwendung. Ganz im Gegenteil: Gerade weil er Orientierung geben soll, muss er bei einer so sensiblen und konfliktträchtigen Fläche erkennbar herangezogen werden.

Wenn CDU und SPD nun sinngemäß sagen, der Fragenkatalog sei ja nicht bindend, dann ist das ein politisches Eigentor. Dann hätte man sich die Arbeit 2024 auch sparen können. Wer Transparenz ernst nimmt, nutzt solche Instrumente – gerade dann, wenn es schwierig wird.


Die UWG weist seit Jahren darauf hin: Bevor neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden, muss belastbar geklärt werden, wofür diese Flächen eigentlich benötigt werden.

Mehr Gewerbefläche bedeutet nicht automatisch mehr Einnahmen. Zusätzliche Gewerbesteuer entsteht nicht durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen auf der grünen Wiese, sondern durch erfolgreiche Unternehmen. Wenn Betriebe Gewinne erzielen, kann die Gemeinde profitieren. Wenn das nicht der Fall ist, bleiben vor allem die dauerhafte Vernichtung wichtiger Acker- und Grünflächen, Verkehr und Folgekosten.

Deshalb reicht es nicht, allgemein auf „Entwicklungsmöglichkeiten für ortsansässige Unternehmen“ zu verweisen. Das klingt gut, ersetzt aber keine Bedarfsermittlung.

Bis heute fehlt eine belastbare öffentliche Darstellung, welche konkreten Betriebe zusätzliche Flächen benötigen, wie groß dieser Bedarf tatsächlich ist, welche Nutzungen angestrebt werden und welche Einnahmen realistisch erwartet werden können. Auch die Frage, ob Entwicklungsmöglichkeiten in bestehenden Gewerbegebieten, durch Nachverdichtung oder in urbanen Mischgebieten genutzt werden könnten, ist bislang nicht nachvollziehbar beantwortet.


Das Argument, man müsse das Thema öffentlich zurückhalten, damit nicht zu früh bekannt werde, dass die Gemeinde diese Fläche entwickeln wolle, überzeugt nicht.

Über eine Erweiterung der Gewerbeflächen am Allerbeek wird seit vielen Jahren politisch und öffentlich diskutiert. Auch diese konkrete Fläche ist nicht neu. Es gab erheblichen Widerstand aus der Bürgerschaft, von der evangelischen Kirche und eine öffentliche Petition gegen eine Ausweitung.

Spätestens mit der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 01.07.2026 ist die Geheimhaltungslogik endgültig nicht mehr haltbar: Der Gemeinderat berät öffentlich über die Vorkaufsrechtssatzung, und der zugehörige Lageplan ist öffentlich einsehbar.

Selbstverständlich können konkrete Kaufpreisverhandlungen, Vertragsdetails oder personenbezogene Eigentümerfragen nichtöffentlich beraten werden. Das stellt niemand infrage. Aber die Grundsatzfrage, ob Jesteburg an dieser Stelle eine großflächige Gewerbegebietserweiterung vorbereiten soll, gehört in die öffentliche politische Debatte.

Es geht nicht um irgendeine kleine Arrondierung. Der öffentlich sichtbare Satzungsbereich umfasst nach der Vorlage rund 117.000 Quadratmeter – also etwa 16 Fußballfelder. Das ist für Jesteburg eine erhebliche Größenordnung.


Eine Vorkaufsrechtssatzung zwingt Eigentümer nicht zum Verkauf. Sie bedeutet auch noch keinen fertigen Bebauungsplan. Trotzdem ist sie politisch bedeutsam.

Mit der Satzung soll die Gemeinde in die Lage versetzt werden, bei Grundstücksverkäufen zugreifen zu können und die angestrebte städtebauliche Entwicklung zu sichern. Genau deshalb ist die Satzung mehr als reine Verwaltungstechnik. Sie ist ein politisches Signal: Diese Fläche soll für eine Gewerbegebietserweiterung gesichert werden.

Die UWG hatte deshalb beantragt, ausdrücklich klarzustellen, dass mit der Vorkaufsrechtssatzung keine Vorentscheidung über Art, Umfang, Erschließung, Finanzierung, Entwicklungsträgerschaft oder spätere Umsetzung verbunden ist. Außerdem sollte vor weitergehenden vertraglichen Bindungen eine transparente Gesamtvorlage vorgelegt werden.

Diese Gesamtvorlage sollte unter anderem Aussagen enthalten zum Gewerbeflächenbedarf, zu Standortalternativen, der Rolle der WLH, den Kosten-, Finanzierungs- und Erlösrisiken, den verkehrlichen Auswirkungen und Erschließungsmöglichkeiten des Gebietes, der Entwässerung der versiegelten Flächen, dem Natur- und Artenschutz, notwendigen Kompensationsmaßnahmen, zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungen sowie zu den Kriterien für eine spätere Vergabe oder Vermarktung der Flächen.

Dieser Antrag wurde abgelehnt. Unterstützt wurde er nur von UWG und Grünen.


Damit ist aus unserer Sicht klar: Die politische Mehrheit will den Weg für die weitere Entwicklung öffnen, ohne vorher eine transparente Gesamtbewertung verbindlich durchzuführen.


Auch inhaltlich sehen wir die bisherigen Vorstellungen kritisch. Jesteburg braucht keine Gewerbeentwicklung nach altem Muster: große Flächen am Ortsrand, viel Versiegelung, viel Verkehr, unklare Einnahmeerwartungen und wenig städtebauliche Qualität.

Gewerbeansiedlung muss flächenschonend, ortsangepasst und zukunftsfähig sein. Sie muss zu Jesteburg passen – zu unserer Größe, unserer Lage, unserer Verkehrsstruktur, unserer Landschaft und unseren finanziellen Möglichkeiten. Klassische Gewerbegebiete, wie sie vielerorts in der Vergangenheit entstanden sind, passen aus unserer Sicht nicht zu Jesteburg – weder zur Gemeinde noch zu den Anforderungen vieler moderner Betriebe.

Deshalb sprechen wir uns seit Jahren dafür aus, zunächst bestehende Gewerbeflächen besser zu nutzen, Nachverdichtungspotenziale zu prüfen und Gewerbe stärker mit Wohnen, Dienstleistungen, Büro, Praxis, Einzelhandel und neuen Arbeitsformen zu verbinden. Die Entwicklung der Sandbarg-Fläche und des ehemaligen Reitplatzgeländes als urbane, gemischte Quartiere bietet dafür deutlich bessere Ansätze als ein großflächiges Mono-Gewerbegebiet am Ortsrand.


Gerade vor einer Kommunalwahl muss die Öffentlichkeit wissen, welche Weichen gestellt werden.

Wenn eine seit Jahren umstrittene Gewerbefläche kurz vor der Wahl mit Vorkaufsrechtssatzung, planerischem Konzept und vertraglichen Schritten auf den Weg gebracht werden soll, ohne dass Bedarf, Alternativen, Kostenrisiken und Ziele vorher offen geklärt sind, drängt sich der Eindruck von Hinterzimmerpolitik auf, den die Ratsmehrheit leicht hätte vermeiden können.


Wer großflächige Gewerbeentwicklung will, muss offen sagen, warum, wo, für wen, zu welchen Kosten und mit welchen Folgen. Alles andere wird dem Anspruch an verantwortungsvolle Kommunalpolitik nicht gerecht.

Die UWG fordert deshalb:

  • Erst Bedarf klären.
  • Erst Alternativen prüfen.
  • Erst Kosten und Risiken offenlegen.
  • Erst ökologische, verkehrliche und städtebauliche Folgen bewerten.
  • Erst Bürgerinnen und Bürger informieren.
  • Dann entscheiden.

Für uns ist Transparenz kein störender Zwischenschritt, sondern die Grundlage einer guten Kommunalpolitik.