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BEFREIUNGSANTRAEGE

ORTSSATZUNG AD ADSURDUM GEFÜHRT

– Ausschussmehrheit pfeift auf Vorgaben der Ortssatzung

(Bau-, Planungs- und Wegeausschusssitzung – 30.11.2016)

Wie überall gibt es auch in Jesteburg oftmals den Wunsch von bestehenden Regelungen abweichen zu dürfen. Beliebt sind Befreiungen für die Unterstellung von Fahrzeugen (z.B. Carports). Früher nicht vorgesehen, heute oft gewünscht. Das Maß der Bebauungen ist jedoch nicht immer nachvollziehbar und wenn eine Baumaßnahme den Umfang eines ganzen Hauses annimmt, dann lehnen wir die Genehmigung ab. Der Fachausschuss hat leider trotzdem empfohlen, beide Anträge zu genehmigen.

Hier mag sich unser Verständnis von einer bürgerfreundlichen Politik von dem anderer Parteien unterscheiden.


Unterschiedliche Auffassungen bei der Auslegung von Verstößen gegen Ortssatzungen sollte es unseres Erachtens eigentlich nicht geben. Aktuelles Beispiel ist die Dacheindeckung eines Hauses in der Ortsmitte. Hier regelt eine Ortssatzung eindeutig, was erlaubt ist und was nicht. Unter anderem sollen rötliche Dächer die Ortsmitte prägen.

Ein Bauherr hat im Rahmen des Dachgeschossausbaus trotzdem sein Dach in grau eingedeckt und wünscht eine Befreiung von der Satzungsvorgabe.

Eigentlich ein klarer Fall: „Grau“ ist nicht „Rot“ und das Ortsbild soll einheitlich sein. Also: Befreiung ablehnen.

Weit gefehlt! CDU, SPD und Grüne empfehlen eine Befreiung.

Wir stimmten als Einzige für eine Einhaltung und Durchsetzung der verbindlichen Ortssatzung!

Wenn diese Ausschussempfehlung eine Mehrheit in den weiteren Beratungen findet, dann macht sich die öffentlich Hand lächerlich. Nicht jeder „Fehler“ darf auf Kosten der Allgemeinheit geheilt und nicht jede Ausnahme erteilt werden.

Die Empfehlung des Bauausschusses, die Satzung nachträglich anzupassen, darf kein gangbarer Weg sein und öffnet weiteren Ausnahmen Tür und Tor.