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KULTURFÖRDERUNG in Jesteburg

TRANSPARENZ UND NACHHALTIGKEIT ODER GUTSHERRENART

– Überarbeitung der Kunst- und Kulturrichtline –

Bericht aus der Wirtschaft-, Tourismus- und Kulturausschusssitzung am 24.05.2017

Jesteburg stellt für die Kulturförderung jährlich 50.000 Euro zur Verfügung. Dieser für einen Ort unserer Größe sehr hohe Betrag, weckt seit Jahren immer größere Begehrlichkeiten. Ob diese Zuschüsse die Jesteburger Kultur nachhaltig befruchten, wird zwar immer wieder behauptet, jedoch weder belegt noch gemeindeseitig kontrolliert.

Jeder hält „seine Projekte“ für die Besten und es lodert eine Neiddebatte durch das Dorf, die Jesteburg nicht förderlich ist.

Die Mittel fließen überwiegend an vier Institutionen

  • Kunststätte Bossard (25.000 Euro)
  • Kunstverein Jesteburg e.V.
  • Naturbühne Jesteburg e.V.
  • Jesteburger Podium e.V.

 

Der Kunstverein, der Verein Naturbühne und das Jesteburger Podium setzen schwerpunktmäßig auf den Import von Kultur.

 

Die Ausschussmitglieder halten diesen Weg anscheinend auch grundsätzlich für den richtigen. Es gehe darum, Jesteburg mit Kultur/Kunst von außerhalb zu bereichern und auf diesem Wege auch Besucher nach Jesteburg zu locken (Stichwort „Wirtschaftsfaktor“).

 

Wir teilen diese Sichtweise nicht. Wie sollen sich so die Gemeinschaft und der Gemeinsinn in Jesteburg nachhaltig entwickeln? Der Import von Künstlern, die genauso in den umliegenden Ortschaften auftreten, belebt sicherlich die Veranstaltungsvielfalt in Jesteburg, hat aber nichts mit Kulturförderung gemein.

Kulturförderung ist eine politische Maßnahme, um die Kultur vor Ort werteorientiert und identitätsstiftend weiterzuentwickeln. Sie darf nicht einigen wenigen Institutionen vorbehalten sein. Alle Bürger*innen müssen unabhängig von ihrer Organisationsform öffentliche Gelder beantragen können. Dabei muss sich jede Projektidee an den politisch gewollten Förderkriterien ausrichten und ihren Projekterfolg auch „messen“ lassen.

Derzeit gibt es keine eindeutigen Prioritätensetzungen, die sowohl für die Antragsteller als auch die Ausschussmitglieder klar erkennen lassen, ob eine Projektidee förderwürdig ist. Heute scheint fast alles förderfähig zu sein, wenn es grundsätzlich den Vorlieben der Ratsmitglieder entspricht („Gutsherrenart“).

Wir sehen besonders in diesen Punkte erheblichen Optimierungsbedarf:

  • Es werden nur Stiftungen und eingetragene Vereine gefördert.
  • Es gibt keine eindeutigen Förderschwerpunkte.
  • Die Vergabekriterien für eine öffentliche Förderung sind unklar.
  • Es findet keine Nachbetrachtung (Bewertung) der Förderungen statt.

 


 

In der Ausschusssitzung stellten wir die wesentlichen Punkte in einer PowerPoint-Präsentation gegenüber so dass alle Ausschussmitglieder „auf einen Blick“ die Unterschiede sehen konnten.

Die Präsentation für die Ausschusssitzung können Sie hier einsehen.

Die grundsätzliche Kritik an unseren Vorschlägen lautete:

  • Regionale Kunst lockt keine Besucher an („Strahlkraft„).
  • Regionale Kultur sei eher rückwärtsgerichtet („Brauchtum„, „Traditionen„).
  • Förderschwerpunkte beschränken die Kulturschaffenden („Freiheit der Künste„).
  • Detaillierte Bewertungskriterien komplizieren die Abläufe und schrecken Antragsteller ab.

 

Um eine Diskussion auch über einzelne Optimierungsvorschläge führen zu können, hatten wir sie in 12 Einzelanträgen aufbereitet. Leider wurden diese nicht wie von uns beantragt einzeln abgestimmt. Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden Herrn Börner beschloss der Fachausschuss eine Abstimmung „en gros“.

SPD, CDU und die Grünen wollten sich nicht mit den einzelnen Anträgen beschäftigen, weil sie unseren Vorschlägen grundsätzlich nicht folgen wollten und deshalb eine Abstimmung über einzelne Anträge in der Konsequenz für unnötig befanden. Insofern wurden alle Vorschläge in einem Schwung abgelehnt.

 

Wir bedauern dieses Vorgehen sehr. Boten unsere Vorschläge doch zumindest eine fundierte Diskussionsgrundlage für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Kulturförderung in Jesteburg. Alles einfach pauschal abzulehnen, zeugt von einem Verständnis über die Arbeit in einem Fachausschuss, die wir nicht teilen.

Unsere ausführlichen Vorschläge und die aktuellen Unterlagen der Gemeinde können Sie nachfolgend einsehen. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link. Die Datei öffnet sich dann automatisch in einem separaten Fenster im PDF-Format.


Unsere 12 Anträge lauteten wie folgt:

 1. Kulturleitbild

Antrag: Der Gemeinderat unterstützt die Entwicklung der Jesteburger Kultur aktiv. Jesteburger sind weltoffen, engagiert, heimatliebend und naturverbunden. Sie bewahren das kulturelle Erbe der Gemeinde und Region, entwickeln Traditionen zeitgemäß weiter, setzen sich mit ihrer Kultur vor Ort auseinander und sind gegenüber anderen Kulturen und Sichtweisen aufgeschlossen.

2. Fördersparten

Antrag: Die Gemeinde fördert traditionelle und zeitgenössische Projekte aus den Bereichen Heimatpflege, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Theater und Tanz.

3. Förderschwerpunkte

Antrag: Die Gemeinde fördert Kulturprojekte, die einen regionalen Bezug haben, identitätsstiftend und werteorientiert sind, den Nachwuchs unter den Kulturschaffenden fördern, das Brauchtum weiterentwickeln, die niederdeutsche Sprache lebendig halten oder an eine Auseinandersetzung mit dem kulturellen Leben in Jesteburg heranführen.

4. Fördervoraussetzungen

Antrag: Geförderte Projekte sind öffentlich zugänglich, unterstützen eine ehrenamtliche Bürgerbeteiligung, entwickeln das kulturelle Leben in Jesteburg weiter, stärken das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Dorfgemeinschaft, laden zur Begegnung mit den Nachbargemeinden ein und richten sich in ihrer Vielfalt an alle Generationen.

5. Förderberechtigte

Antrag: Antragssteller für eine Förderung durch die Gemeinde können Stiftungen, Vereine, Einzelpersonen und Initiativen sein.

6. Fördermittelvergabe

Antrag: Der Gemeinderat entscheidet öffentlich über die einzelnen Fördermittelvergaben auf Basis der Empfehlungen des WTK- und Verwaltungsausschusses.

7. Fördermittelabrechnung

Antrag: Alle Fördermaßnahmen werden kalkulatorisch (nichtöffentlich) und inhaltlich (öffentlich) im WTK- Ausschuss nachbetrachtet.

8. Kennzahlen und Bewertungskriterien

Antrag: Die Gemeinde bewertet alle Förderanträge nach den jedem Antragsteller bekannten Beurteilungskriterien und Kennzahlen. Ein entsprechender Vorschlag der UWG Jes! liegt dem Antrag bei.

9. Zuschüsse

Antrag: Die Begriffe „Darlehen“ und „Ausfallbürgschaft“ werden durch die Begriffe „Rückzahlbarer Zuschuss“ und „Nicht rückzahlbarer Zuschuss“ ersetzt.

10. Rückzahlung von Fördermitteln

Antrag: Die Gemeinde würdigt den sparsamen Umgang mit öffentlichen Fördergeldern durch die Geförderten. Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie müssen vom Geförderten jedoch innerhalb von 12 Monaten für zukünftige, gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

11. Förderrichtlinie

Antrag: Die Förderrichtlinie „Kulturförderung“ wird ergänzt durch eindeutige Förderschwerpunkte, Vorgaben für die Fördermittelabrechnung und Bewertungskriterien, die für die Vergabe von Fördergeldern ab 2018 Anwendung finden. Ein entsprechender Vorschlag der UWG Jes! liegt dem Antrag bei.

12. Förderantrag

Antrag: Das Antragsformular wird entsprechend der Förderrichtlinie überarbeitet. Ein entsprechender Vorschlag der UWG Jes! liegt dem Antrag bei.