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ITZENBÜTTEL – Ortsentwicklung

BÜRGERVERSAMMLUNG ITZENBÜTTEL

– Erwacht Itzenbüttel aus dem Dornröschenschlaf? –

 

In den vergangenen Monaten ging es in Itzenbüttel kontrovers zur Sache. Die Themen „Itzenbütteler Kirchfeld“ und „Flüchtlingsunterkunft“ verdeutlichten die Gespaltenheit unter den Itzenbütteler*innen. Alteingesessene und Neuzugezogene standen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber. Um eine möglichst einvernehmliche Entwicklung Itzenbüttels umsetzen zu können, beschritt der Gemeinderat  jetzt einen anderen Weg:

Eine „frühzeitige und breite Bürgerbeteiligung“ soll dafür sorgen, dass Ratsmitglieder und Gemeindeverwaltung „Volkes Wille“ ausreichend in ihren weiteren Beratungen über Itzenbüttel berücksichtigen:

Deshalb beschloss der Jesteburger Verwaltungsausschuss

18.01.2017:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für den Ort Itzenbüttel eine … öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Thema Entwicklung von Itzenbüttel im Rahmen des bestehenden Flächennutzungsplanes zeitnah durchzuführen.“

07.06.2017:

„Für die Ortsmitte Itzenbüttel wird unter Beteiligung der Grundstückseigentümer sowie der Bürgerinnen und Bürger Itzenbüttels ein öffentlicher Moderationsprozess durchgeführt mit dem Ziel, einen Masterplan/Entwicklungskonzept für die Ortsmitte Itzenbüttels zu erarbeiten.“


 

 

Wir begrüßen den bisher eingeschlagenen Weg, die Bürger*innen in die weitere Entwicklung frühzeitig einzubinden. Der Zuspruch zur gestrigen Veranstaltung hat bewiesen, dass es der richtige Weg ist.

 

Verwundert mussten wir gestern allerdings erfahren, dass die Gemeindeverwaltung nicht alle Itzenbütteler zu dieser Veranstaltung eingeladen hatte. Lediglich der „engere Kreis“, also die Bewohner der Itzenbütteler Dorfmitte, scheinen eine entsprechende Einladung erhalten zu haben. Hier sehen wir einen Verstoß gegen den Beschluss des Verwaltungsausschusses, der eine derartige Beschränkung nicht vorsieht. Diese Form der „selektiven Informationspolitik“ hebelt die Bedeutung derartiger Veranstaltungen aus und lässt leider nicht den Mut der Gemeindeverwaltung erkennen, ergebnisoffen und konstruktiv mit allen interessierten Bürger*innen ins Gespräch zu kommen.

 


 

Ausgangslage:

Wie immer gibt es zwei Seiten einer Medaille:

Viele Bürger*innen wollen, dass alles so bleibt wie es ist und manch Bauwilliger wünscht sich neue Baugebiete oder zumindest die Genehmigung einer dichteren Bebauung in bestehenden Wohngebieten. Verhältnismäßig neu ist die Variante, bestehende Hofstätten in Flächen für Wohnraum umzuwandeln und die eigentliche Bestimmung der Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen aufzugeben.

 

 

Aktuelle Beschreibung der Ortsmitte:

Insgesamt ist Itzenbüttel ländlich-dörflich geprägt: Gut 1.200 Einwohner, davon 186 Bürger*innen in der Dorfmitte, ein alter (Eichen)Baumbestand, teilweise Denkmal geschütze Hofstellen in innerörtlicher Lage und klar erkennbare dreidimensionale Sichtachsen fügen sich zu einem harmonischen Gesamtbild. Die Verkehrssituation ist stark vom Durchgangsverkehr dominiert, es findet vergleichsweise wenig Quell-, Ziel- und Binnenverkehr statt.

Der Bebauungsplan „Ortsmitte“ (2002) regelt die

  • Firsthöhe der Gebäude (11m),
  • Traufhöhe der Gebäude (2 bis 4m),
  • überbaubaue Grundstücksfläche (25%),
  • Bebauungsart (Einzel- und Doppelhäuser) und die
  • Gestaltung der Gebäude (Bauvorschrift).

 


 

Entwicklungswünsche der Itzenbütteler:

  • Reduzierung des Durchgangverkehres
  • Geschwindigkeitsreduzierung
  • Mehr Platz (Sicherheit) für Fußgänger und Radfahrer
  • Sicherung des Baumbestandes
  • Erhalt des dörflichen Ortsbildes
  • Moderates Einwohnerwachstum
  • Mehr Dorfleben (Kinder, Spielplätze, Dorfladen, Dorffest)

 


 

Entwicklungswünsche der Landwirte:

(Abbildungen: Quelle: Präsentation von Kontor 21)

Minken Hof (Meyer)

Seckers Hof (Heitmann)

Grundsätzlich wollen die Höfe der Familien Meyer und Heitmann weiterhin als klassische landwirtschaftliche Betriebe in Itzenbüttel bleiben. Mögliche (Teil)Auslagerungen aus der Dorfmitte möchten sie sich aber vorbehalten. Die Schaffung von Wohn- und/oder Gewerbeflächen sind für „Hof&Gut“ (Ausbau des Standbeines Fremdenverkehr), „Jappens Hof“ (Böttcher), „Minkens Hof“ (Meyer) und „Seckers Hof“ (Heitmann) denkbare Alternativen.

 

 


 

Jappens Hof (Böttcher)

Der Landwirt Böttcher sieht derzeit den größten Handlungsbedarf und möchte seinen Betrieb vorzugsweise aussiedeln (aus der Ortsmitte in die Außenflächen am Itzenbütteler Brumhof). Seine jetzige Hofstelle soll dann teilweise in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Hierfür hatte er in der Vergangenheit Vorschläge möglicher Investoren vorgestellt.

In der Bürgerversammlung veröffentlichte er einen weiteren Vorschlag potentieller Käufer. Demnach sind insgesamt 14 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.147 qm geplant.

 

 

 


 

 

„Hof & Gut“ will auf der bestehenden Fläche weitere Gewerbeflächen (Fremdenzimmer) ansiedeln.

 

 

Hierfür sollen der ehemalige Schweinestall und eine Scheune abgerissen werden. Das neu zu errichtende Gebäude würde sich an den Firsthöhen des Haupthauses und der umgebauten Scheune (II-stöckig) orientieren.

 

Außerdem sei angedacht, das alte Kühlhaus in einen „Dorfladen“ umzuwandeln und dort auch die für die Baumaßnahmen zusätzlich notwendigen Parkplätze zu schaffen

 


 

 Nächste Schritte:

  • Die vorgetragenen Wünsche und Überlegungen werden in den kommenden Wochen in ein Konzeptpapier „Masterplan Itzenbüttel Dorfmitte“ einfließen und am 21.11.2017 den Bürger*innen präsentiert.
  • Der Gemeinderat wird im Januar 2018 den Masterplanentwurf beraten.

 


 Bebauungspläne Itzenbüttel

 

 

Derzeit gibt es im Bereich Itzenbüttel vier Flächen für die Bebauungspläne erstellt worden sind:

(Durch Anklicken der nachfolgenden Links, öffnet sich der entsprechende Bebauungsplan in einem separaten Fenster)

 

und der seit Jahren in der Diskussion befindliche Bebauungsplan Itzenbütteler Kirchfeld (Wochenendhauswohngebiet).

 

Für alle anderen Baugebiete (alle nicht blau umrandeten Flächen in der obigen Abbildung) gilt nach §34 Baugesetzbuch

„(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Dieser Paragraph ist sehr schwammig und ermöglicht einen großen Interpretationsspielraum. Es besteht jedoch für die Gemeinde Jesteburg jederzeit die Möglichkeit, bestehende Bebauungspläne auszuweiten oder durch Bauvorschriften die Gestaltung auch in diesen Gebieten maßgeblich zu steuern.