Zum Inhalt springen

Bewertung unserer Standpunkte

 

MEINUNGSFREIHEIT GEFÄHRDET?

– Ratsmitglieder rügen Berichtersatttung –

 

Der Ratsherr Börner hat große Schwierigkeiten mit einer Passage in unserem 7-seitigen Nachrichtenticker über die vorgestellten „Sandbarg-Center“-Pläne. Seine Rechtsaufassung scheint von dem verbrieften Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im politischen Diskurs abzuweichen. Was verwundern darf, war er nicht jahrelang das Aushängeschild einer öffentlich-rechtlichen Satiresendung, die genau diese Grenzen des Machbaren immer wieder auslotete? Geht es ihm bei seinem Antrag tatsächlich um „die Sache“ oder beruht dieses Vorgehen auf anderen Beweggründen?

 


 

 Grundsätzlich gilt:

Die Gewährleistung der Meinungsfreiheit ist geschützt durch das Grundgesetz:

Art. 5 Abs. 1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 


 

Was war der Anlass für die Auseinandersetzung?

  • Die Bauausschussmitglieder erhielten eine Beratungsvorlage von der Gemeindeverwaltung. In dieser wurden Aussagen getroffen, die wir als rechtlich kaum haltbar und wenig fundiert bezeichneten. Für uns stellen sie eine einseitige Darstellung des Sachverhaltes dar und geben den Ausschussmitgliedern kein umfassendes Bild über die Sachlage.
  • Falsche Äußerungen (Tatsachenbehauptungen) einzelner Ausschusssmitglieder zu den vertraglichen Bindungen zwischen dem Famila-Investor und der Gemeinde wurden von den Gemeindevertretern in der Sitzung nicht korrigiert.

 


 

Hans-Jürgen Börner wollte erzwingen, dass die UWG Jes! vor dem Gemeinderat ihre Aussagen belegt oder zurücknimmt. Wir haben diesem Ansinnen nicht entsprochen.

 

Begründung:

Der Gemeinderat ist ein staatliches Organ. Seine Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf die Beurteilung von geäußerten Meinungen im Zusammenhang einer politischen Diskussion.

Die von Ratsherr Börner und von allen Ratsmitgliedern der Parteien SPD, CDU und den Grünen unterstütze Forderung, dass wir uns vor dem Rat erklären müssen, widerspricht jeder rechtlichen Legitimation.

 


 

 

Es ging den Ratsmitgliedern nicht um die von Herrn Börner kritisierte Textpassage, sondern um eine tribunalähnliche Abrechnung mit der Informationspolitik der UWG Jes! als Solches.

 

Folgerichtig äußerten sich die meisten Ratsmitglieder nicht zur von Herrn Börner kritisierten Meinungsäußerung, die explizit auf eine Bausausschussitzung bezogen war, sondern nutzen die Gelegenheit, sich grundsätzlich über die Informationspolitik der UWG Jes! zu beschweren.

Sie fühlten sich persönlich angegriffen und/oder empört über die Verleumdungen gegenüber der Gemeindeverwaltung.

Bürgermeister Heitmann unterband diese gezielte Abweichung von Tagesordnungspunkt erst auf vehementen Einspruch der UWG Jes!.

Wir stellten, wie bereits bei vier vorherigen Versuchen von Herrn Börner, dieses „Thema“ auf die Tagesordnung der politischen Gremien zu hieven, die Zuständigkeit auch des Gemeinderates für diesen Antrag in Abrede (Unsere verlesene Stellungsnahme finden sie hier.).

Erneut forderten wir SPD, CDU und die Grünen auf, in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit allen ineressierten Bürger*innen die unterschiedichen Positionen zum Sandbarg-Center zu erörtern.

Leider gab erneut keines der kritisierenden Ratsmitglieder zu erkennen, dass es an einer sachbezogenen Auseinandersetzung zum Sandbarg-Center interessiert sei. Vielmehr wurde geäußert, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Diskussion über den Sandbarg-Standort nicht das Famila-Projekt auf dem Gelände der alten Festhalle gefährden wolle.

Die Tatsache, dass der Bürgermeister und der Gemeindedirektor einvernehmlich den Tagesordnungspunkt zugelassen haben, sehen wir kritisch und behalten uns vor, die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens zu überprüfen.