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KUNSTPFAD – Straßenmalerei

 

STRASSENBEMALUNG UNTERSAGT

Landkreis stoppt Kunstpfad-Projekt

Jetzt hat es die Gemeinde vom Landkreis schriftlich: Es ist also doch verboten, Straßen dauerhaft zu bemalen. So legt es die Straßenverkehrsordnung (StVo) fest. Wir können nicht verstehen, wieso der damalige Gemeindedirektor Höper trotz unserer im Juli 2017 vorgetragenen Fragen zu dem Ergebnis kam, dass keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit vorliegen. Hätte er unsere Anfrage nicht zumindest zum Anlass nehmen müssen, die rechtliche Lage eindeutig vom Landkreis prüfen zu lassen? Oder müssen wir annehmen, dass wir nur beruhigt werden sollten, weil zu dem Zeitpunkt die Farbe ja bereits aufgetragen worden war?

Der Landkreis wies jetzt darauf hin, dass ihm bisher nicht bekannt gegeben wurde, dass es sich um eine dauerhafte Bemalung der Straße handelt. Dieses wurde ihm erst im Rahmen des erneuten Antrages auf Sperrung der Straße zur Ausbesserung der Malerei ersichtlich. Deshalb teilte der Landkreis der Gemeinde jetzt mit, dass er den Antrag ablehnen wird. In der Konsequenz muss auch der bereits gewährte Zuschuss für ein dauerhaftes Kunstwerk in Höhe von 3.200 Euro von der Gemeinde zurückgezahlt werden.

Es wird erneut deutlich, mit welcher „Professionalität“ das Projekt betrieben wurde. Wer trägt jetzt die Verantwortung für dieses Desaster? Frau Maschewski als künstlerische Leitung oder die Verwaltung, die Frau Maschewski bei der Umsetzung unterstützen sollte?

Nicht nur, dass das Projekt der Kuratorin Maschewski zu heftigen Diskussionen im Ort geführt hatte und die Farbe sich bereits in kürzester Zeit wieder ablöste. Jetzt ist das Kunstwerk „Straßenmalerei“ auch noch komplett gestorben.

 

Über 15.000 Euro an Steuergeldern verbrannt?


 

Nach §32 StVO dürfen Straßen nicht so „gestaltet“ werden, dass sie in einen verkehrsfremden Zustand versetzt werden. Nach Einschätzung des Landkreises stellt die Straßenbemalung eine Verkehrsgefährdung dar. Durch diese werden die Verkehrsteilnehmer abgelenkt, die Straße ist nicht mehr eindeutig in ihrer Funktion zu erkennen und durch den Farbauftrag ist von einer erhöhten Rutschgefahr auszugehen.

Ob die Farbe jetzt gemeindeseitig auf Kosten der Steuerzahler wieder beseitigt werden muss, scheint noch nicht klar zu sein. Vielleicht reicht es dem Landkreis ja auch, dass sich die Farbe ohnehin ablöst und sich das „Problem“ somit wohl bald von selbst erledigt …

Wir sehen mit Spannung der Aufbereitung des bisherigen Kunstpfad-Projektes entgegen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, eine „Bilanz“ in der nächsten „Kulturausschusssitzung“ am 10.10.2018 zur Beratung vorzulegen.