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MOBILFUNK – Standortkonzept

AUFSTELLUNG WEITERER SENDEMASTEN GESTOPPT

GESPRÄCHE AUF AUGENHÖHE ANGESTREBT

Für die UWG Jes! geht es darum, eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Mobilfunk-Versorgung im gesamten Gemeindegebiet sicherzustellen und gleichzeitig die Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.

Vor allem das Zukunftskonzept „5G-Netz“ wirft nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft in seinen Auswirkung auf den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt erhebliche Fragen auf. Diese Bedenken aus Wissenschaft und Bevölkerung nehmen wir ernst, weil es in diesem Zusammenhang auch um die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen geht.

Unsere Forderung, ein Standortkonzept von einem unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen und auf dieser Grundlage in ein Dialogverfahren mit den Netzbetreibern einzusteigen, ist der richtige Weg, wenn die Gemeinde ihre Vorsorgeverantwortung ernst nehmen will.

In den Beratungen der vergangenen Woche wurde unsere Position auch von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigt. Höchstrichterliche Urteile räumen der Gemeinde bei der Standortplanung erhebliche Einflussmöglichkeiten ein. Damit wird auch deutlich, dass sich unser Bürgermeister Udo Heitmann irrt, wenn er nicht müde wird zu betonen, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf die Aufstellung von Mobilfunksendemasten nehmen kann.

So sah es auch der Umweltausschuss. Statt ausschließlich den Wünschen der Netzbetreiber zu folgen, soll der Gemeinderat sich sachkundig machen und mit den Netzbetreibern in Verhandlungen auf Augenhöhe eintreten.

Ein großer Erfolg für alle Jesteburger.

In der sehr gut besuchten Informationsveranstaltung im Rahmen der Umweltausschusssitzung legten Bürger ihre Sichtweisen dar. Sie nutzen ausgiebig die Gelegenheit, von einem unabhängigen Sachverständigen und einem Vertreter der Telekom Auskunft über das Thema Mobilfunkversorgung in Jesteburg zu erhalten.

In einem „Telekommunikationskonzept“ soll nun beleuchtet werden, welche Defizite es im Netzausbau gibt und mit welchen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann (Standortkonzept). Auf dieser Grundlage wird der Gemeinderat Gespräche mit den Netzbetreibern aufnehmen (Dialogverfahren) und möglicherweise notwendige weitere Mobilfunk-Sendemasten genehmigen.

Hintergrundinformationen

Grundsätzlich befinden sich die Kommunen und der Bund in einem Interessenskonflikt:

  • Der Bund hat zwei Mobilfunkpakte mit den Netzbetreibern abgeschlossen. Diese räumen den Netzbetreibern erhebliche Sonderrechte ein, damit eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit mobilen Diensten schnellstmöglich umgesetzt wird.
  • Die Kommunen müssen ihrer Vorsorgepflicht nachkommen. Die Grundlage bilden dabei die Beschlüsse der UNESCO und EU:

Besteht die Möglichkeit, dass menschliche Aktivitäten zu moralisch nicht hinnehmbarem Schaden führen, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern.

 

Der Handlungsspielraum der Kommunen wurde in zwei Urteilen bestätigt:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (2007)

  • Kommunen können über die Standorte von Mobilfunksendeanlagen bestimmen.
  • Kommunen können für besonders schutzbedürftige Teile ihres Gebiets einen über die Anforderungen der 26.BImSchV hinausgehenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder bestimmen.

Bundesverwaltungsgericht (2012)

  • Gemeinden steht es frei, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Sie dürfen Standortplanung auch dann betreiben, wenn bauliche Anlagen nach den maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Maßstäben unbedenklich sind.

Konsequenz

Die Gemeinde Jesteburg kann erheblichen Einfluss auf die Standorte von Mobilfunkanlagen nehmen, indem Kommunen in Fragen der baulichen Ausgestaltung der Mobilfunkversorgung ihre Planungshoheit ausüben.

Deshalb waren unsere Forderungen von Beginn an eindeutig:

Die Gemeinde

  1. lässt ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept erstellen,
  2. ergänzt die Planungsziele der Betreiber um die Komponente „Strahlungsminimierung/Vorsorge“ und
  3. beschließt die Aufnahme eines Dialogverfahrens mit den Betreibern zur Standortfindung.

Neben unserem Antrag lagen zwei weitere Anträge und eine Stellungnahme des Arbeitskreises Mobilfunk Osterberg vor:

  1. Der Arbeitskreis stellte drei zentrale Forderungen:
    1.  Der vorgeschlagene Sendemast-Standort am Reindorfer Osterberg wird durch einen verträglicheren Standort ersetzt.
    2. Der Gemeinderat soll mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters ein Generalkonzept erstellen, um auf die Planung der Mobilfunk-Anlagen mehr Einfluss zu nehmen
.
    3. Der Gesundheitsaspekt von Strahlungseinwirkung soll als Langzeit-Thema in die Agenda des Gemeinderates aufgenommen werden.
  2. Den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halten wir für irreführend. Eine Standortplanung auf Basis der „kurz- und langfristigen Ausbaupläne“ der Netzbetreiber zu erarbeiten, stellt nicht die Interessen und Vorsorgepflichten der Gemeinde in den Mittelpunkt. Um einen Dialog auf Augenhöhe führen zu können, muss die Gemeinde zuallererst ein unabhängiges Gutachten über mögliche Standorte vorliegen haben, über deren Verwendung sie auch verfügen kann.
  3. Den Vorschlag der CDU-Fraktion, den Netzausbau auf der Grundlage der Telekom-Planungen voranzutreiben, um keine Zeit zu verlieren, halten wir für wenig nachhaltig. Er negiert die gemeindliche Verantwortung für mögliche Gefährdungen der Bürger.

Für uns geht es vor allem darum, dass die Gemeinde sich ihrer Verantwortung stellt und die Interessen und Sorgen der Bürger abwägt. Sie muss dafür das Heft des Handelns in die Hand  nehmen statt sich auf interessengesteuerte Planungen der Mobilfunkanbieter zu verlassen. Deshalb sind wir erleichtert, dass es gelungen ist einen Kompromiss zu schließen, der unsere wesentlichen Positionen berücksichtigt:

  1. Der ungesteuerte Ausbau des Mobilfunknetzes wird gestoppt.
  2. Die Gemeinde bedient sich eines unabhängig erstellten Standortkonzeptes.
  3. Die Gemeinde sucht den Dialog mit den Netzbetreibern und lässt sich von einem unabhängigen Gutachter in den weiteren Gesprächen beraten.

Für zusätzliche Informationen rund um das Thema „Mobilfunk in Jesteburg“ empfehlen wir Ihnen unseren nachfolgenden Beitrag:

Mobilfunk-Sendemast
Reindorfer Osterberg

Weiteres Vorgehen

Die Empfehlung des Umweltausschusses wird am 12.06.2019 nichtöffentlich im Verwaltungsausschuss beraten. Es ist davon auszugehen, dass der Empfehlung des Fachausschusses gefolgt wird. Am 26.06.2019 wird der Gemeinderat öffentlich über die Empfehlung abstimmen und (hoffentlich) einen entsprechenden Beschluss fassen.

P.S.: Wir bedanken uns ausdrücklich bei den engagierten Bürgern des Arbeitskreis Mobilfunk Osterberg. Sie haben dafür gesorgt, dass Rat und Bürger für dieses Thema sensibilisiert wurden. Wir hoffen, dass der Arbeitskreis die politischen Beratungen weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten wird.