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HOF & GUT – Die Ratsentscheidung

Gilt der „Masterplan-Itzenbüttel“ nicht für HOF&GUT? CDU, SPD und FDP ignorieren die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung.

DAS PRINZIP „HOFFNUNG“

– Welchen Sinn hat Bürgerbeteiligung in Jesteburg?

130 Übernachtungsmöglichkeiten und eine eigene Einkaufsstätte werden Itzenbüttel noch l(i)ebenswerter machen. Gewerbesteuereinnahmen werden in die Gemeindekasse fließen und viele Bürger werden neue Arbeitsplätze finden. Irgendwann werden auch die Itzenbütteler verstehen, wie weitsichtig die Entscheidung des Gemeinderates war. So bejubeln in etwa CDU, SPD und FDP die Verabschiedung der zusätzlichen Baurechte für die Hofstätte „Hof & Gut“ mit 11 Ja- gegen 9 Nein-Stimmen.

Für uns ist die getroffene Entscheidung ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig ernst die Beteiligung von Bürgern an grundsätzlichen Entwicklungen genommen wird. Statt sich mit sachlich vorgetragenen Argumenten inhaltlich auseinanderzusetzen und gemeinsam eine für alle tragbare Lösung zu erarbeiten und umzusetzen, wird von „öffentlichem Interesse“ gesprochen und alle Bedenken und Verweise auf den ursprünglich gemeinsam entwickelten Masterplan „Itzenbüttel Ortsmitte“ werden vom Tisch gewischt.

Die von der „Hof & Gut Jesteburg Agrar GmbH&Co.KG“ aufrechterhaltenen Androhungen gerichtlicher Auseinandersetzungen trotz einer eindeutigen Faktenlage fanden die Ratsmitglieder von SPD, CDU und FDP ebenfalls nicht bedenkenswert.

Wir haben trotzdem in der Gemeinderatsitzung am 21.09.2002 nochmals auf die wesentlichen Konsequenzen hingewiesen, die mit der Umsetzung dieser Bauvorhaben einhergehen werden:

  • Die vorgesehenen Baurechte sind doppelt so hoch sind wie auf allen anderen vergleichbaren Grundstücken in Itzenbüttel. Die viel gepriesene Gleichbehandlung der alten Hofstätten wird aufgegeben.
  • Die Entwässerungsthematik wird ausgeblendet. Trotz einer extrem hohen Bodenversiegelung von bis zu 90% sind im B-Plangebiet keine Flächen für eine geordnete Entwässerung festgelegt
  • Eine Kostenbeteiligung der Investoren an eventuell notwendigen Maßnahmen zur Verkehrslenkung/-beruhigung wurden, anders als zum Beispiel bei dem ebenfalls viel diskutierten Planungen für ein Neubaugebiet „Seevekamp-Süd/Schierhorner Weg“ nicht vereinbart.
  • Vorgaben für eine zukunftsorientierte und besonders klimafreundliche Bauweise (Stichwort: Jesteburg will bis 2040 klimaneutral sein) wurden nicht festgelegt. Ob die heutigen Baurechte in 10-15 Jahren noch zeitgemäß sind, darf bezweifelt werden.

Die „Hoffnung“ auf das Verantwortungsbewusstsein der Investoren scheint für die Ratsmehrheit auszureichen. Sie vertrauen darauf, dass angedachte Maßnahmen wie eine Tiefgarage (=weniger Oberflächenversiegelung durch Stellflächen), die Wiederherstellung eines Teiches auf der alten Hofstätte, ein Einzelhandelsbetrieb, der den Charakter eines Hofladens hat, und eine an das Umfeld angepasste und klimafreundliche Bauweise ebenso wahr werden wie die Aussagen, dass die Itzenbütteler Dorfmitte nicht über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird.

Jetzt ist die Erbengemeinschaft am Zug. Schließlich hat sie mit der Entscheidung die Geschäftssitze ihrer Firmen Hof & Gut Jesteburg Agrar GmbH & Co KG“ und „Hof & Gut Jesteburg GmbH“ im Sommer 2020 nach Mannheim zu verlegen, für Unruhe gesorgt. Viele befürchten, dass das zusätzliche Bauland in den kommenden Jahren meistbietend verkauft wird und der Jesteburger Gemeinderat auch weiterhin Ausnahmen zulassen wird, sollten z.B. bei der Umsetzung der Tiefgarage, der Oberflächenentwässerung oder dem Hotelbau „unerwartete“ Schwierigkeiten auftreten.

Bleibt zu hoffen, dass

  • auch ohne den Sachverstand von Theo Dahlheimer die Kritiker des Bebauungsplanes ihren Weg weitergehen.
  • die Erbengemeinschaft auf die Kritiker zugeht und, trotz aller wirtschaftlichen Interessen, gemeinsam mit den Itzenbüttelern eine verbindliche Lösung findet, die zu Itzenbüttel passt: menschlich, ökologisch und wirtschaftlich.