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Auf Antrag von Hansjörg Siede ernennt der Jesteburger Gemeinderat einstimmig Hans-Heinrich Wolfes zum Jesteburger Ehrenbürger! …

Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Vorschlag von Hansjörg Siede, Hans-Heinrich Wolfes in Anerkennung seiner vielfältigen ehrenamtlichen und weit über das „Übliche“ hinausgehenden Leistungen das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Jesteburg zu verleihen.

Begründung von Hansjörg Siede:

Hans-Heinrich Wolfes hat sich über viele Jahre um die Gemeinde Jesteburg besonders verdient gemacht. Besonders mit seiner Leitung der Chronikgruppe des Jesteburger Arbeitskreises für Heimatpflege e.V. für das Buch „Jesteburg 1202-2002 – Vom Bauerndorf zur Großgemeinde“, der Herausgabe der Schriften „Die Flüchtlinge und Heimatvertriebenen in Jesteburg“ und „Zum 60. Jahrestag des Kriegsendes in Jesteburg und Umgebung“ und seinem langjährigen Engagement als ehrenamtlicher Kreis- und Samtgemeindearchivar hat er wesentlich zur Aufarbeitung, dem Erhalt und dem tiefergehenden Verständnis der Jesteburger Geschichte beigetragen.

Damit erhält Hans-Heinrich Wolfes als erster Jesteburger die bedeutendste Auszeichnung, die unsere Gemeinde zu vergeben hat.

Wir gratulieren Hans-Heinrich Wolfes zu dieser besonderen Anerkennung seines jahrzehntelangen ehrenamtlichen Engagements für Jesteburg!


Hintergrundinfos zur Verleihung von Ehrenrechten:

Eine Gemeinde kann Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat.

Das Verfahren ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Diese sehr allgemein gehaltenen Festlegungen lassen viel Spielraum in der Umsetzung. Die UWG Jes! beantragte deshalb im August 2023 den Erlass einer Satzung, die eindeutig festlegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Person für die Verleihung der Ehrenbürgerrechte vorzuschlagen, nach welchem Verfahren Ehrenbürgerrechte verliehen werden können und welche Rechte ein Ehrenbürger hat. Die Verwaltungsleitung unterstützte den Antrag als zukunftsweisend.

Am 13.12.2023 folgte der Verwaltungsausschuss den Vorschlägen der UWG Jes! und beauftragte die Verwaltung, einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.

Ehrenbürgerrecht
§29 NKomVG
Ehrenbürgerrecht
Satzungsentwurf der Verwaltung
(1) Eine Gemeinde kann Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
(2) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht wegen unwürdigen Verhaltens wieder entziehen.
Der Satzungsentwurf öffnet sich, wenn Sie auf das Bild klicken.

Der von der Verwaltung erstellte Satzungsentwurf entsprach den von uns vorgeschlagenen Regelungen und hätte, wie in vielen anderen Gemeinden, eindeutig das Verfahren und alle sich aus einer Ehrenbürgerschaft ergebende Rechte und Pflichten eindeutig geregelt.

Doch statt dem Beschluss vom Dezember 2023 nun eine entsprechende Satzung folgen zu lassen, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2024, trotz der aufwendigen Vorarbeit der Verwaltung, nun keine Satzung zu erlassen. Die Ratsmehrheit war überzeugt, dass die gesetzliche Regelung doch reiche und eine Satzung nur alles kompliziere.

Fazit:

Statt Klarheit für die Bürger, die Verwaltung und zukünftige Ehrenbürger zu schaffen, bleibt alles beim Alten. Bereits unmittelbar nach der Verleihung der ehrenbürgerwürde an Hans-Heinrich Wolfes wurde deutlich, wie sinnvoll eine Satzung gewesen wäre. Auf die Frage eines Ratsmitgliedes, wie das weitere Vorgehen sei, blieb der Verwaltungsleitung nicht anderes übrig als festzustellen, dass sie das auch nicht wisse. Die Gemeindedirektorin werde sich mit dem Bürgermeister darüber beraten. Schade, denn in dem erarbeitetem Satzungsentwurf war eine klare Regelung dazu enthalten.